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Aktuelle News

24.08.2023
 
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PV Aufdachanlage Lossa / Sachsen Anhalt / IAB fähige Neubau PVA 2023 / Ertrag nach Kosten 6,73% p.a. im Mid Case, kalkuliert im ersten vollen Jahr, Drei Einzel PVA ab jeweils 71.232,- Euro* verfügbar

 


Verkauft


Nachstehend finden Sie bitte die Informationen für unsere PV Anlage in Lossa.

Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können entsprechend steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung, nebst IAB Auflösung, daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.

Die PVA Lossa ist für die Direktvermarktung / Börsenstromvermarktung in Kombination mit der bei Inbetriebnahme erreichten EEG Vergütung vorgesehen. Über die EEG Vergütung erfolgt somit eine grundsätzliche Absicherung der Erträge im Basisszenario.

 

Es handelt sich um eine Aufdachanlage welche, mit den jeweils zugehörigen Modulen, in 3 einzelne PV-Anlagen parzelliert wird.

 

In Lossa sind somit 3 PV-Anlagen zum Kaufpreis von jeweils 71.232,- Euro* verfügbar. Dies ist gleichzeitig auch die derzeit kleinste verfügbare PV Anlagengröße welche wir in Lossa aktuell zum Kauf anbieten. *Der Kaufpreis versteht sich zzgl. MwSt. und zzgl. 3% Vermittlungsvergütung auf den Nettokaufpreis.

 

  • Neubau PVA 2023
  • PV Aufdachanlage Lossa / Sachsen Anhalt
  • 6,73% p.a. im Mid Case, kalkuliert im ersten vollen Jahr

 

Die PV Anlage Lossa wird gemäß Planung in 2023 fertig gestellt und EEG konform in Betrieb genommen. Die Lieferung der PVA erfolgt schlüsselfertig, nebst allen erforderlichen Verträgen (Direktvermarktung, Versicherung, Wartung, etc.). Die PV-Anlage kommt mit laufender Verwaltung. Die Aufwendungen hierfür sind ebenfalls in der Wirtschaftlichkeitsprognose bereits berücksichtigt.

 

Die PVA Lossa besteht aus drei verfügbaren Anlagen:

Kaufpreis je Einzelanlage:          71.232,- Euro*   /  44,80 kWp

*Alle genannten Preise: verstehen sich zzgl. MwSt. / * Bei Erwerb ist vom Käufer eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 3% zzgl. MwSt. auf den Nettokaufpreis zu zahlen.

 

  • Bitte beachten Sie, dass alle genannten Preise, die Dienstleistungen im Rahmen des Anlagenerwerbs und des Anlagenbetriebes, sowie die Vermittlungsvergütung nicht verhandelbar sind. 
  • Die Wirtschaftlichkeitskalkulation im Mid Case und im Best Case ist auf der Basis einer zusätzlich möglichen Börsenstromvermarktung kalkuliert. Eine "Absicherung" erfolgt hier schlussendlich durch das EEG (reine EEG Vergütung im Base Case) „garantiert“ über die bei Inbetriebnahme fix erreichte EEG Vergütung.
  • Aktuell ist die Nachfrage nach PV-Anlagen sehr hoch. Um für Sie bei Interesse eine eigenständige PV-Anlage zu sichern, kommen Sie bitte zeitnah auf uns zu.


Tiefer gehende Informationen, Verträge, die vollständigen Projektunterlagen, nebst Musterkaufvertrag etc. finden Sie im elektronischen Datenraum. Den Zugang erhalten Sie auf Anfrage. Bitte geben Sie uns gern eine Rückmeldung, sofern diese oder eine ähnliche PV-Anlage für Sie passend ist.

 

  • Die Präsentation sowie ein Datenblatt (mit base-, mid-, best-case Szenario) und die zugehörige Wirtschaftlichkeitsprognosen erhalten Sie ebenfalls auf Anfrage.

 

Wir lassen Ihnen, bei weiterhin bestehendem Interesse, dann in einem weiteren nächsten Schritt die personalisierten Kaufvertragsunterlagen für eine entsprechende PV Anlage zugehen und wir reservieren Ihnen diese PV Anlage für einen begrenzten Zeitraum im Rahmen der Kaufabwicklung.


Bitte beachten Sie, dass wir die aktuellen PV Anlagen nur dann zum Verkauf bringen, sofern auf der Käuferseite eine zügige Kaufpreiszahlung bereits sicher gestellt ist. Wir haben eine aktuell besonders starke Nachfrage nach PV Anlagen, daher sind die Projekte jeweils nur für kurze Zeit verfügbar.

 

Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.

Als kaufmännischer Verwalter betreuen unsere erfahrenen Vertragspartner die PV Anlage dann in Ihrem Auftrag über die gesamte Laufzeit, erstellen die jährlichen Abrechnungen für Investition und Ertrag und sorgen ebenfalls für die monatlichen laufenden Auszahlungen an die Eigentümer der PV Anlagen.

 

Warum ist dieses Direktinvestment sinnvoll?

 

  • Sie investieren in eine inflationsgeschützte Sachwertanlage
  • Planbare Erträge durch staatlich garantierte Einspeisevergütung
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
  • Sie erwerben eine schlüsselfertige Photovoltaikanlage. Es ist kein geschlossener Fonds oder Beteiligung.
  • Aktiver Beitrag zum Umweltschutz

 

Hinweis: Bei den vorstehend gemachten Angaben, insbesondere in Bezug auf zu erwartenden Ertrag und Rendite, handelt es sich um Prognosen. Grundsätzlich handelt es sich um eine unternehmerisch geprägte Investition bei welcher feste Zusagen in Bezug auf Auszahlungshöhe, Ertrag und Rendite nicht möglich sind. Getroffene Annahmen in Hinblick auf einen normalen Verlauf dieser Anlage (auf Basis der bekannten technischen und sonstiger relevanter fest bestimmbarer Parameter) und in Bezug auf die weitere Entwicklung anderer nicht fester aber ebenfalls maßgeblich relevanter Parameter sind die Grundlage für die Prognose der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung und Kalkulation der hier vorgestellten Investition. Je weiter der Blick bei der Prognose dabei in die Zukunft gerichtet wird, desto höher ist die entsprechende Planungsunsicherheit. Die Kumulation von Prognosewerten kann zu vermehrter Ungewissheit und Unsicherheit führen. Prognosen können, müssen aber nicht eintreten, das heißt sie können sich unter bestimmten Umständen auch als irrtümlich oder von der Entwicklung in der Realität abweichend erweisen. Eine Entwicklung, die schlechter als die Prognose ist, würde nachvollziehbarer Weise die Wirtschaftlichkeit der Anlage nachhaltig negativ beeinflussen und somit Zahlungen an den Erwerber reduzieren oder im schlimmsten Fall gänzlich unmöglich machen.


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Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

Die auf unserern Internetseiten abgebildeten Informationen stellen grundsätzlich kein Angebot zur Beteiligung, zum Kauf oder zur Übernahme dar.

Die auf dieser Internetseite bereit gestellten Informationen sind nicht auf die persönliche Situation von etwaigen Anlageinteressenten zugeschnitten oder daran orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen sind Werbeinformationen und stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils an dem jeweils abgebildeten, Sachwert, Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dar.

Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein das Prospekt, mit ggf. Nachträgen bildet das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und darf als Grundlage eines Beitrittes zu einem Investitions- und Beteiligungsangebot, sowie zu einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dienen.

Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
 
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