Risiken bei Beteiligungen und Sachwertanlagen
Auf unseren Seiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch
Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel,
welche keine Vermögensanlagen darstellen.
Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2
VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt: Der Erwerb einer Vermögensanlage
ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des
eingesetzten Vermögens führen.
Ausführliche Risikohinweise (bei Vermögensanlagen)
entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB / WAI
und den relevanten Verkaufsunterlagen.
Auszug der wesentlichen Risiken bei unternehmerischen
und sonstigen Beteiligungsmöglichkeiten, Sachwertanlagen und Direktinvestments:
Es handelt sich im Regelfall um eine unternehmerische Beteiligung. Der
wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann daher nicht mit Sicherheit
vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als
prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit
nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der
Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt ggf. über sog. Plattformen
möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter
Zweitmarkt existiert.
Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen
der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der
Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung
sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine
individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu
diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der
Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft.
Es besteht das grundsätzlich nicht auszuschließende Risiko des
Totalverlustes der Einlage zzgl. Agio und evtl. zusätzlichen privaten
Vermögensnachteilen.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Informationen
stellen kein Angebot zur
Beteiligung dar sondern sollen lediglich einen allgemeinen Überblick
verschaffen. Allein das Verkaufsprospekt und die sonstigen
vollständigen, relevanten und vom Emittenten und/oder der Bafin
freigegebenen Unterlagen zum Beteiligungsangebot ist maßgeblich
und darf als relevante Grundlage für eine Investitionsentscheidung
genutzt
werden. Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit nicht unerheblichen Risiken
verbunden und kann ggf. zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals
führen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto
größer das Risiko eines Verlustes.
Die Beteiligung an einem Unternehmen beinhaltet für die Investoren
jeweils auch die Übernahme aller unternehmerischen Risiken. Dies
betrifft sowohl Private Placements, Direktinvestments und vollständige
Übernahmen, als auch die Beteiligung mittels eines geschlossenen AIF
oder in einer anderen Beteiligungsform. Die prognostizierten jährlichen
Auszahlungen bei Beteiligungsgesellschaften liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept zwischen 5% p.a. und
ggf. bis zu 20% p.a., ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von in Betracht zu ziehenden Risikoaspekten und
der Abwägung der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens, sowie von
verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten, ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letztlich individuell und von unterschiedlicher Höhe. Hierbei kann die
Rendite darüber hinaus positiv oder negativ von den prospektierten Daten
abweichen.
Bei Beteiligungen erfolgen die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer
Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
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