ANGEBOTSNAME: HTB 3 (3. Hanseatische Immobilienfonds KG)
MINDESTBETEILIGUNG: 20.000 Euro (zzgl. 5% Agio) innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Beitrittserklärung.
AUSSCHÜTTUNG: Auf der Basis der Annahmen der Fondsgesellschaft ergeben sich für die Kommanditisten zu erwartende durchschnittliche Ausschüttungen für die Jahre 2012-2020 in einer Größenordnung von 5% - 6% des Nominalkapitals p. a. vor Steuern und ca. 4% nach Steuern. Für das Jahr 2021, in dem erwartungsgemäß ein Verkauf der Zielfonds erfolgt, wird mit einer Schlussausschüttung von rund 145% des Nominalkapitals p. a. vor Steuern bzw. rund 143% p. a. nach Steuern gerechnet. Insgesamt kann der Kommanditist unter Berücksichtigung der gemachten Annahmen mit einem Gesamtrückfluss von circa 200% seines eingesetzten Nominalkapitals vor Steuern rechnen. Der Gesamtrückfluss nach Steuern beläuft sich nach den Annahmen auf ca. 180% seines Nominalkapitals.
GEPLANTE LAUFZEIT: Der Gesellschaftsvertrag der HTB Dritte Hanseatische Immobilienfonds GmbH & Co. KG sieht eine feste Laufzeit der Fondsgesellschaft bis zum 31.12.2021 vor. Es ist geplant, das im Jahr der Beendigung der Fondsgesellschaft existierende Beteiligungsportfolio, ggf. bereits durch Liquidationen auf Zielfondsebene reduziert, über den Zweitmarkt zu veräußern.
FINANZIERUNG: Die Fondsgesellschaft hat ein geplantes Gesamtvolumen von 10 Mio. Euro, welches ausschließlich aus Eigenkapital besteht. Die Gründungsgesellschafter haben sich bereits mit 15.000 Euro an der Gesellschaft beteiligt, so dass ein Kapital von 9,985 Mio. Euro für Anleger zur Zeichnung zur Verfügung steht. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist berechtigt, die Gesellschaft bei Erreichen eines Eigenkapitals in Höhe von 6 Mio. Euro für den Beitritt weiterer Anleger zu schließen.
STEUERLICHES ERGEBNIS: Die Fondsgesellschaft ist vermögensverwaltend tätig und erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die von den Zielfonds erwirtschafteten (steuerlichen) Ergebnisse aus Vermietung und Verpachtung werden addiert und nach Abzug der auf Dachfondsebene anfallenden eigenen Kosten anteilig auf die Anleger entsprechend ihrer Beteiligungsquote verteilt. Diese so ermittelten Beträge unterliegen jeweils der persönlichen Einkommensbesteuerung der Anleger. Soweit in den Ergebnissen der Zielfonds Veräußerungsgewinne aufgrund von Immobilienverkäufen enthalten sind, sind diese nach der jetzigen Rechtslage nach Ablauf der Spekulationsfrist grundsätzlich steuerfrei.
INVESTITIONSGEGENSTAND: Die Fondsgesellschaft erwirbt Beteiligungen an ausschließlich vermögensverwaltend tätigen Immobiliengesellschaften (geschlossene Publikumsfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft) von Anlegern, welche diese Beteiligungen im Rahmen der ursprünglichen Emission bzw. zwischenzeitlich erworben haben. Diese Investition erfolgt auf der Grundlage von Anlagerichtlinien, welche für die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft verbindlich sind. Angekauft werden Beteiligungen an Zielfonds, die unter anderem in Büro- und Gewerbeimmobilien bzw. Betreiberimmobilien investiert sind. Darüber hinaus können Anteile an anderen Immobilienfonds erworben werden, um eine möglichst breite Streuung des Investorenkapitals über verschiedene Nutzungsarten zu erreichen. Angekauft werden nur Zielfonds, die nach dem von der HTB entwickelten Bewertungsverfahren analysiert wurden.
FONDSMANAGEMENT: Die HTB-Gruppe hat sich im Unterschied zu anderen Marktteilnehmern auf die Auflage geschlossener Zweitmarktfonds spezialisiert. Die ersten Zweitmarktfonds wurden im Jahr 2002 aufgelegt. Die Experten der HTB-Gruppe sind seit fast 20 Jahren im Bereich der Beratung und Konzeption für geschlossene Fonds tätig. Bislang wurden 11 geschlossene Zweitmarktschiffsfonds aufgelegt, der erste geschlossene Immobilienzweitmarktfonds wurde Ende 2007 platziert. Mit diesem Immobilienzweitmarktfonds ist HTB Vorreiter in der Branche.
VERMIETUNG: Es besteht ein Mieter-Mix der einzelnen Beteiligungen.
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Bei
deutschen Immobilienfonds ist der Anleger an den Gewinnen und Verlusten
der Gesellschaft beteiligt. Steuerlich interessant ist die Tatsache,
dass die Ausschüttungen in der Regel nicht in voller Höhe
steuerpflichtig sind.
Je
nach Risikoneigung und Anlagehorizont stehen Developmentfonds und
klassische Immobilienfonds zur Auswahl. Developmentfonds investieren in
einer früheren Phase, haben eine kürzere Laufzeit, aber auch ein
höheres Risiko im Vergleich zu klassischen Fonds, die dann in die
Objekte einsteigen, wenn Developmentfonds bereits den Ausstieg suchen.
Bei deutschen Immobilienfonds ist der Anleger an
den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft beteiligt. In der Regel
sind die Erträge allerdings nicht in voller Höhe steuerpflichtig.
Deutschland erscheint als Investmentland derzeit attraktiv, da sich die
Immobilien in vielen Bereichen auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren
befinden. Auch im Segment der deutschen Immobilienfonds werden sehr
verschiedene Konzepte angeboten. Immobilien-Handelsfonds nutzen die
derzeit preiswerten Einkaufsmöglichkeiten und die niedrigen Zinsen und
haben einen Anlagehorizont von 8-10 Jahren. Klassische Immobilienfonds
investieren in Einzelhandels- oder Logistikzentren bzw. in
Büroimmobilien. Weiterhin werden Altersvorsorgefonds, die in Immobilien
mit langfristigen Mietverträgen oft mit Trägern der öffentlichen Hand
investiert sind und bei denen anfangs auf Ausschüttungen zugunsten
zügiger Tilgung verzichtet wird. Gemischte Immobilienfonds und
Zweitmarktfonds runden das Angebot ab.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer
Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.