MINDESTBETEILIGUNG: 10.000 Euro (zzgl. 5% Agio)
50% bei Beitritt und voraussichtlich 50% zum 30.06.2012. Sofern Anleger vor dem 30.9.2011 den Beitritt erklärt haben, erhalten sie mit einer der zukünftigen Ausschüttungen einen Vorzugszins
in Höhe von 4% p. a. bezogen auf 50% der von mir übernommenen Kommanditeinlage.
AUSSCHÜTTUNG: Die Ausschüttungen sind in Höhe und Zeitpunkt nicht prognostizierbar. Die geplante Zielrendite des Dachfonds beträgt mind. 15% p.a Rendite auf das durchschnittlich gebundene eingesetzte Kapital Es besteht eine Erfolgsabhängige Vergütung, wenn das investierte Anlegerkapital vollständig zurückgezahlt und eine Mindestverzinsung von 10% p.a. auf das eingezahlte Kapital (auf Ebene der Anleger) erzielt wurde. Somit beträgt die Zielrendite 10% p.a. (vor Steuern) für den Anleger.
GEPLANTE LAUFZEIT: Die Fondsgesellschaft ist bis zum planmäßigen Beendigungsstichtag, dem 31.12.2024, fest geschlossen. Der Beginn der 13-jährigen Dauer der Fondsgesellschaft kann aber durch den Komplementär aufgeschoben werden,
falls sich der letzte Zeichnungsschluss auf Ebene eines Teilfonds der STAR Private Equity Opportunities SA SICAR
verschiebt. Dies kann den Beendigungsstichtag verschieben. Der Komplementär ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Laufzeit der Fondsgesellschaft zweimal um jeweils maximal bis zu einem Jahr zu verlängern, dabei jedoch nicht länger als um den Zeitraum, um den sich die Laufzeit eines Teilfonds der STAR Private Equity Opportunities SA SICAR verlängert. Auch unter Berücksichtigung dieser Verlängerungsmöglichkeiten endet die Fondsgesellschaft spätestens am 31.12.2028.
FINANZIERUNG: Auf Fonds-Ebene handelt es sich um einen reinen Eigenkapitalfonds. Es ist ein Fondsvolumen in Höhe von 25 Mio. Euro angestrebt. Das angestrebte Mindestvolumen der Fondsgesellschaft beträgt
dabei 5 Mio. Euro.
STEUERLICHES ERGEBNIS: Bei Privatanlegern stellen die über die Beteiligung an der Rising Star Private Equity IX zugewiesenen Erträge aus der Vermögenseinheit insgesamt Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Soweit Erträge steuerpflichtig sind, unterliegen sie auf Ebene des Privatanlegers der Einkommensteuer zu einem einheitlichen Steuersatz von 26,375% einschließlich Solidaritätszuschlag und zuzüglich etwaiger Kirchensteuer (Abgeltungssteuer). Dividenden, die von der als Global Fund bezeichneten Vermögenseinheit erzielt werden, unterliegen bei Privatanlegern, unabhängig von einer Ausschüttung oder Thesaurierung, in voller Höhe der Abgeltungssteuer von 26,375%.
INVESTITIONSGEGENSTAND: Mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird den Anlegern
die Möglichkeit geboten, sich im Rahmen eines geschlossenen Fonds an Investitionen auf den internationalen Private Equity Märkten zu beteiligen. Die Investitionen erfolgen mittelbar über eine Beteiligung der Fondsgesellschaft an den
beiden Teilfonds "Global Emerging Markets Fund" und "Emerging
Markets Co-Investment Fund" des luxemburgischen Umbrella-Fonds STAR Private Equity Opportunities SA SICAR.
Dies sind jeweils mit unterschiedlichem Anlageschwerpunkt ausgestaltete Teilfonds. Der Global Emerging Markets Fund ist als Feeder Fonds ausgestaltet, der ausschließlich in den Masterfonds QS GEO PEP II investieren wird.
FONDSMANAGEMENT: Gemanagt wird der Dachfonds von Quilvest. Mit einem verwalteten Vermögen von 11 Mrd. USD gehört Quilvest zu den weltweit größten und traditionsreichsten Multi-Family-Offices. Ein starker Partner, der mit mehr als 100 Mio. USD eigenem Kapital investiert ist.
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Private Equity im
weiteren Sinn beteiligen sich Investoren am Eigenkapital
wachstumsstarker Unternehmen, um im Gegenzug an deren wirtschaftlichem
Erfolg zu partizipieren. Private Equity ist die Investition in
Unternehmen, die einen Bedarf an Eigenkapital haben. Diese Art der
Investition ist stark mit dem Gründergedanken verbunden. Die Zugabe von
Eigenkapital unterstützt heute Unternehmen in den verschiedensten
Phasen: Ihrer Gründung, ihrer Expansion, ihrer Internationalisierung,
der Ausgliederung von Unternehmensteilen, der Übernahme durch das
eigene Management und vielen weiteren Phasen, in denen Bedarf an
Eigenkapital besteht.
Dieser Markt ist ein Wachstumsmarkt.
Gerade in Zeiten, in denen Banken nur sehr schleppend Finanzmittel für
Unternehmen zur Verfügung stellen, wird dieser Bereich immer wichtiger
und auch immer rentabler für die Investoren.
Die Beteiligung an
einen Private Equity-/Venture Capital-Fonds ist aufgrund des
vermögensverwaltenden Charakters der Beteiligung in der Regel
steuerfrei (für den Fall, dass die Investitionen vor dem 31.12.2008
getätigt wurden). Danach unterliegen die Erträge der Abgeltungssteuer.
Das Angebot am Markt ist sehr vielseitig. Fonds haben regionale
Schwerpunkte oder auch Schwerpunkte in der Investitionsphase.
Private
Equity-Finanzierungen fallen daher in den unterschiedlichsten
Unternehmensphasen an. In den Frühphasen, Gründung des Unternehmens,
spricht man von einer Venture Capital-Finan¬zierung, die späteren
Phasen der Finanzierung werden mit Private Equity bezeichnet. Als
weitere Finanzierungsmöglichkeit ist sogenanntes Mezzanine Capital zu
nennen. Mezzanine (ital. ‚mezzanino’ = Zwischengeschoss) beschreibt als
Sammelbegriff Finanzierungsarten, die einem Unternehmen
wirtschaftliches und/oder bilanzielles Eigenkapital zuführen, ohne den
Kapitalgebern Stimm- oder Einflussnahmerechte wie den
Unternehmensinhabern zu gewähren.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer
Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.