PRIVATE EQUITY FONDS


AKTUELLES ANGEBOT

  • INITIATOR: Rising Star AG
  • ANGEBOTSNAME: Rising Star STAR Private Equity IX
  • MINDESTBETEILIGUNG: 10.000 Euro (zzgl. 5% Agio) 50% bei Beitritt und voraussichtlich 50% zum 30.06.2012. Sofern Anleger vor dem 30.9.2011 den Beitritt erklärt haben, erhalten sie mit einer der zukünftigen Ausschüttungen einen Vorzugszins in Höhe von 4% p. a. bezogen auf 50% der von mir übernommenen Kommanditeinlage.
  • AUSSCHÜTTUNG: Die Ausschüttungen sind in Höhe und Zeitpunkt nicht prognostizierbar. Die geplante Zielrendite des Dachfonds beträgt mind. 15% p.a Rendite auf das durchschnittlich gebundene eingesetzte Kapital Es besteht eine Erfolgsabhängige Vergütung, wenn das investierte Anlegerkapital vollständig zurückgezahlt und eine Mindestverzinsung von 10% p.a. auf das eingezahlte Kapital (auf Ebene der Anleger) erzielt wurde. Somit beträgt die Zielrendite 10% p.a. (vor Steuern) für den Anleger.
  • GEPLANTE LAUFZEIT: Die Fondsgesellschaft ist bis zum planmäßigen Beendigungsstichtag, dem 31.12.2024, fest geschlossen. Der Beginn der 13-jährigen Dauer der Fondsgesellschaft kann aber durch den Komplementär aufgeschoben werden, falls sich der letzte Zeichnungsschluss auf Ebene eines Teilfonds der STAR Private Equity Opportunities SA SICAR verschiebt. Dies kann den Beendigungsstichtag verschieben. Der Komplementär ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Laufzeit der Fondsgesellschaft zweimal um jeweils maximal bis zu einem Jahr zu verlängern, dabei jedoch nicht länger als um den Zeitraum, um den sich die Laufzeit eines Teilfonds der STAR Private Equity Opportunities SA SICAR verlängert. Auch unter Berücksichtigung dieser Verlängerungsmöglichkeiten endet die Fondsgesellschaft spätestens am 31.12.2028.
  • FINANZIERUNG: Auf Fonds-Ebene handelt es sich um einen reinen Eigenkapitalfonds. Es ist ein Fondsvolumen in Höhe von 25 Mio. Euro angestrebt. Das angestrebte Mindestvolumen der Fondsgesellschaft beträgt dabei 5 Mio. Euro.
  • STEUERLICHES ERGEBNIS: Bei Privatanlegern stellen die über die Beteiligung an der Rising Star Private Equity IX zugewiesenen Erträge aus der Vermögenseinheit insgesamt Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Soweit Erträge steuerpflichtig sind, unterliegen sie auf Ebene des Privatanlegers der Einkommensteuer zu einem einheitlichen Steuersatz von 26,375% einschließlich Solidaritätszuschlag und zuzüglich etwaiger Kirchensteuer (Abgeltungssteuer). Dividenden, die von der als Global Fund bezeichneten Vermögenseinheit erzielt werden, unterliegen bei Privatanlegern, unabhängig von einer Ausschüttung oder Thesaurierung, in voller Höhe der Abgeltungssteuer von 26,375%.
  • INVESTITIONSGEGENSTAND: Mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird den Anlegern die Möglichkeit geboten, sich im Rahmen eines geschlossenen Fonds an Investitionen auf den internationalen Private Equity Märkten zu beteiligen. Die Investitionen erfolgen mittelbar über eine Beteiligung der Fondsgesellschaft an den beiden Teilfonds "Global Emerging Markets Fund" und "Emerging Markets Co-Investment Fund" des luxemburgischen Umbrella-Fonds STAR Private Equity Opportunities SA SICAR. Dies sind jeweils mit unterschiedlichem Anlageschwerpunkt ausgestaltete Teilfonds. Der Global Emerging Markets Fund ist als Feeder Fonds ausgestaltet, der ausschließlich in den Masterfonds QS GEO PEP II investieren wird.
  • FONDSMANAGEMENT: Gemanagt wird der Dachfonds von Quilvest. Mit einem verwalteten Vermögen von 11 Mrd. USD gehört Quilvest zu den weltweit größten und traditionsreichsten Multi-Family-Offices. Ein starker Partner, der mit mehr als 100 Mio. USD eigenem Kapital investiert ist.
  • IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.


VORTEILE

Private Equity im weiteren Sinn beteiligen sich Investoren am Eigenkapital wachstumsstarker Unternehmen, um im Gegenzug an deren wirtschaftlichem Erfolg zu partizipieren. Private Equity ist die Investition in Unternehmen, die einen Bedarf an Eigenkapital haben. Diese Art der Investition ist stark mit dem Gründergedanken verbunden. Die Zugabe von Eigenkapital unterstützt heute Unternehmen in den verschiedensten Phasen: Ihrer Gründung, ihrer Expansion, ihrer Internationalisierung, der Ausgliederung von Unternehmensteilen, der Übernahme durch das eigene Management und vielen weiteren Phasen, in denen Bedarf an Eigenkapital besteht.

Dieser Markt ist ein Wachstumsmarkt. Gerade in Zeiten, in denen Banken nur sehr schleppend Finanzmittel für Unternehmen zur Verfügung stellen, wird dieser Bereich immer wichtiger und auch immer rentabler für die Investoren.

Die Beteiligung an einen Private Equity-/Venture Capital-Fonds ist aufgrund des vermögensverwaltenden Charakters der Beteiligung in der Regel steuerfrei (für den Fall, dass die Investitionen vor dem 31.12.2008 getätigt wurden). Danach unterliegen die Erträge der Abgeltungssteuer. Das Angebot am Markt ist sehr vielseitig. Fonds haben regionale Schwerpunkte oder auch Schwerpunkte in der Investitionsphase.

Private Equity-Finanzierungen fallen daher in den unterschiedlichsten Unternehmensphasen an. In den Frühphasen, Gründung des Unternehmens, spricht man von einer Venture Capital-Finan¬zierung, die späteren Phasen der Finanzierung werden mit Private Equity bezeichnet. Als weitere Finanzierungsmöglichkeit ist sogenanntes Mezzanine Capital zu nennen. Mezzanine (ital. ‚mezzanino’ = Zwischengeschoss) beschreibt als Sammelbegriff Finanzierungsarten, die einem Unternehmen wirtschaftliches und/oder bilanzielles Eigenkapital zuführen, ohne den Kapitalgebern Stimm- oder Einflussnahmerechte wie den Unternehmensinhabern zu gewähren.

RENDITE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher als dies bei  herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode)  ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren. 

Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und 20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.



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