MINDESTBETEILIGUNG: 25.000 USD (zzgl. 5% Agio)
60% zzgl. 5% Agio nach Annahme. Die weiteren Raten sind nach Aufforderung der Fondsgesellschaft und mit einer Fälligkeit von 14 Kalendertagen nach dem Datum des Kapitalabrufs zu zahlen.
AUSSCHÜTTUNG: Es besteht eine Hurdle-rate von 10% p. a. auf das durchschnittlich gebundene eingesetzte Kapital. Nachdem diese Verzinsung nach Kosten für den Anleger erreicht wird, partizipiert die Komplementärin gemäß Carried Interest und zwar wie folgt: 85:15 werden jeweils zwischen Anleger und Komplementärin verteilt. Nach Erreichen der Hurdle-Verzinsung für die Anleger werden die Erträge (vor Steuern) im o. a. Verhältnis je nach Fondsbeteiligung so aufgeteilt, dass die Erträge im Endresultat entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt werden.
GEPLANTE LAUFZEIT: Die Fondsgesellschaft ist für die Zeit bis zum 31.12.2021 errichtet. Sofern die Laufzeit eines Zielfonds über den 30.06.2021 hinausgeht oder sich die Laufzeit eines Zielfonds über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert, verlängert sich automatisch die Laufzeit der Fondsgesellschaft in der Art, dass sie sechs Monate nach der Beendigung der Beteiligung an dem entsprechenden Zielfonds endet.
FINANZIERUNG: Die Wealth Management Capital Holding GmbH hat zugunsten der Fondsgesellschaft eine Platzierungsgarantie i. H. v. 7 Mio. USD übernommen. Je nach Platzierungserfolg kann das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der geplanten Schließung am 31.12.2012 variieren, beträgt aber aufgrund der abgegebenen Platzierungsgarantie mindestens 7 Mio. USD. Die Fondsgesellschaft plant, bis zum 31.12.2012 Kommanditkapital i. H. v. 20 Mio. USD einzuwerben. Die Komplementärin kann nach eigenem Ermessen das Kommanditkapital über 20 Mio. USD hinaus erhöhen.
STEUERLICHES ERGEBNIS: Der Anleger erzielt grundsätzlich gewerbliche Einkünfte als Mitunternehmer. Im Gegensatz zu den durch die Fondsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar erzielten Zinseinkünften sind Dividenden sowie solche Gewinne, die aus der Veräußerung der mittelbar gehaltenen Beteiligungen an den Portfoliounternehmen stammen, lediglich zu 60% Gegenstand der Besteuerung. 40% dieser Einkünfte sind steuerfrei. Seinen einheitlich und gesondert festgestellten Gewinnanteil hat der Anleger mit seinem individuellen Steuersatz von maximal 45% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag darauf zu versteuern.
INVESTITIONSGEGENSTAND: Die Auswahl der Unternehmen soll von einem über Jahre erfolgreich bewährten Zielfondsmanager getätigt werden. Darüber hinaus wird die Diversifikation des Unternehmensportfolios potenzieller Zielfonds durch die Ermöglichung von Unternehmensinvestitionen seitens der Zielfonds auch außerhalb Nordamerikas noch vergrößert.
Potenzielle Zielfonds, die durch die Komplementärin der Fondsgesellschaft als aussichtsreich eingestuft wurden, sind der bereits im Jahr 2007 aufgelegte Zielfonds Carlyle Partners V (CP V) und der im Jahr 2011 neu aufgelegte Carlyle US Equity Opportunity Fund.
FONDSMANAGEMENT: Für die aktuelle Private-Equity-Beteiligung setzt WealthCap auf eine bewährte Partnerschaft: The Carlyle Group,
eines der weltweit größten Private-Equity-Häuser mit der Erfahrung aus 84 Fonds mit einem Gesamtvolumen von 107 Mrd. USD in Beteiligungen. Die 1987 in Washington, D.C. gegründete The Carlyle Group hat hinsichtlich
ihrer Größe und ihres Anlageergebnisses eine herausragende Marktstellung. Carlyle verfügt über 27 Standorte weltweit 470 Investmentexperten in 21 Ländern auf allen Kontinenten, 560 bereits erworbene Unternehmen, 270 aktuelle Unternehmen in den verschiedenen Zielfonds.
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Private Equity im
weiteren Sinn beteiligen sich Investoren am Eigenkapital
wachstumsstarker Unternehmen, um im Gegenzug an deren wirtschaftlichem
Erfolg zu partizipieren. Private Equity ist die Investition in
Unternehmen, die einen Bedarf an Eigenkapital haben. Diese Art der
Investition ist stark mit dem Gründergedanken verbunden. Die Zugabe von
Eigenkapital unterstützt heute Unternehmen in den verschiedensten
Phasen: Ihrer Gründung, ihrer Expansion, ihrer Internationalisierung,
der Ausgliederung von Unternehmensteilen, der Übernahme durch das
eigene Management und vielen weiteren Phasen, in denen Bedarf an
Eigenkapital besteht.
Dieser Markt ist ein Wachstumsmarkt.
Gerade in Zeiten, in denen Banken nur sehr schleppend Finanzmittel für
Unternehmen zur Verfügung stellen, wird dieser Bereich immer wichtiger
und auch immer rentabler für die Investoren.
Die Beteiligung an
einen Private Equity-/Venture Capital-Fonds ist aufgrund des
vermögensverwaltenden Charakters der Beteiligung in der Regel
steuerfrei (für den Fall, dass die Investitionen vor dem 31.12.2008
getätigt wurden). Danach unterliegen die Erträge der Abgeltungssteuer.
Das Angebot am Markt ist sehr vielseitig. Fonds haben regionale
Schwerpunkte oder auch Schwerpunkte in der Investitionsphase.
Private
Equity-Finanzierungen fallen daher in den unterschiedlichsten
Unternehmensphasen an. In den Frühphasen, Gründung des Unternehmens,
spricht man von einer Venture Capital-Finan¬zierung, die späteren
Phasen der Finanzierung werden mit Private Equity bezeichnet. Als
weitere Finanzierungsmöglichkeit ist sogenanntes Mezzanine Capital zu
nennen. Mezzanine (ital. ‚mezzanino’ = Zwischengeschoss) beschreibt als
Sammelbegriff Finanzierungsarten, die einem Unternehmen
wirtschaftliches und/oder bilanzielles Eigenkapital zuführen, ohne den
Kapitalgebern Stimm- oder Einflussnahmerechte wie den
Unternehmensinhabern zu gewähren.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer
Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.