SPARPLAENE


AKTUELLES ANGEBOT

  • INITIATOR: HCI
  • ANGEBOTSNAME: HCI Wohnkonzepte Ansparplan
  • MINDESTBETEILIGUNG: 10.000 Euro (zzgl. 5% Agio) Einmalig 40% und 60% in Raten à 50 Euro.
  • AUSSCHÜTTUNG: Erstmalig ab dem Jahr 2020 ist eine Ausschüttung in Höhe von 6% p.a. der Zeichnungssumme (ohne Agio) vorgesehen. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4% p.a. auf ihre Zeichnungssumme, gerechnet für die Zeit vom Ersten des auf den Beitritt folgenden Monats bis zum Datum der Schließung der Gesellschaft. Die Zahlung dieser Verzinsung erfolgt mit den ersten Auszahlungen an die Kommanditisten, unabhängig davon, ob in dem entsprechenden Jahr ein Gewinn erwirtschaftet wird. Der Gesamtmittelrückfluss beträgt vor Steuern 216,5%.
  • GEPLANTE LAUFZEIT: Die Laufzeit des Beteiligungsangebotes ist mit ca. 16 Jahren veranschlagt. Eine erstmalige Kündigung des Gesellschaftsvertrages ist zum 31.12.2025 möglich.
  • FINANZIERUNG: Die Objektgesellschaften nehmen plangemäß Darlehen der Wohnungsbaukreditanstalt Hamburg (WK-Hamburg) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch. Diese können zu einer maximalen Fremdfinanzierungsquote von bis zu 90% führen. Das WK-Darlehen wird während der ersten fünfzehn Jahre mit dem aktuellen Förderzinssatz gemäß den jeweils gültigen Förderungsbedingungen der WK-Hamburg verzinst (derzeit 1,2% p. a.). Das KfW-Darlehen unterliegt einer maximal 10-jährigen Zinsbindung und wird zum Zeitpunkt der Zusage der KfW zum dann geltenden Programmzinssatz zugesagt. Es wird zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit einem Zinssatz von 3% p.a. kalkuliert.
  • STEUERLICHES ERGEBNIS: Die Anleger erzielen aus ihrer Beteiligung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Das steuerliche Ergebnis auf Fonds-Ebene wird auf die Anleger verteilt und gesondert festgestellt. Beim Anleger unterliegt das steuerliche Ergebnis dem individuellen Steuersatz. Im Falle des Verkaufs der Wohnimmobilien nach Ablauf von 10 oder mehr Jahren sind ggfs. erzielte Veräußerungsgewinne steuerfrei.
  • INVESTITIONSGEGENSTAND: Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich um ein Blindpool-Modell, bei dem zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die Zielobjekte noch nicht feststehen. Die Anbindung des ersten Zielobjekts ist für das erste Halbjahr des Jahres 2010 geplant. Geplant ist entweder der direkte Erwerb von Immobilien oder aber der Erwerb von Objektgesellschaften, die Eigentümerinnen der Immobilien sind. Im Folgenden wird dies als direkter oder indirekter Erwerb der Immobilien bezeichnet. Die Immobilien sind neuerrichtete Wohnungen, die aufgrund ihrer zukunftsträchtigen Bauweise und Ausstattungsmerkmale (z. B. Energiesparhaus-Bauweise im KfW 55-Standard oder Barrierefreiheit) durch Mittel der Wohnungsbaukreditanstalt Hamburg und ggfs. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umfänglich gefördert werden. Die Anschaffungskosten pro Zielobjekt belaufen sich prognosegemäß auf 17.700.000 EUR, insgesamt 53.100.000 EUR und entsprechen drei gleichartigen hypothetischen Zielobjekten. Es ist geplant ca. 80-150 Wohneinheiten je Einzelobjekt zu errichten. Die Fertigstellung ist jeweils ca. 12-18 Monate nach Erwerb durch die Fondsgesellschaft geplant.
  • FONDSMANAGEMENT: Die Errichtung wird durch verschiedene erfahrene Projektpartner realisiert.
  • VERMIETUNG: Die Vermietung der Objekte erfolgt nach Fertigstellung.
  • IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.


VORTEILE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger bereits während der Laufzeit. Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (*IRR-Methode) stellt deshalb die Verzinsung des rechnerisch gebundenen Kapitals während der Laufzeit dar. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

RENDITE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher als dies bei  herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode)  ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren. 

Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und 20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.


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