SPARPLAENE


AKTUELLES ANGEBOT

  • INITIATOR: HSC / HCI
  • ANGEBOTSNAME: HSC (HCI) Aufbauplan Schiff X - Sparplan
  • MINDESTBETEILIGUNG: Die Mindestzeichungssumme des Beteiligungsmodels I beträgt 7.500 Euro (zzgl. 5% Agio). Die Zeichnungssumme ist zu 20% in einer Anfangszahlung sowie zu 80% in 60 monatlich gleich bleibenden Einzahlungsraten zu erbringen. Die mindestens zu erbringende Anfangszahlung beträgt somit 1.500 Euro, die monatliche Mindestrate 100 Euro. Die Mindestzeichungssumme des Beteiligungsmodels II beträgt 15.000 Euro zzgl. 5% Agio. Die Zeichnungssumme ist zu 20% in einer Anfangszahlung sowie zu 80% in 120 monatlich gleich bleibenden Einzahlungsraten zu erbringen. Die mindestens zu erbringende Anfangszahlung beträgt somit 3.000 Euro, die monatliche Mindestrate 100 Euro.Die Einzahlungsphase bei dem Beteiligungsmodell I beträgt 5 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, eine optionale anfängliche sowie bis zu zwei jährliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils mindestens 1.000 Euro und maximal 10.000 Euro (Betrag muss durch 500 teilbar sein) pro 100 Euro Monatsrate zu erbringen, die die Einlage entsprechend erhöhen. Die Einzahlungsphase bei dem Beteiligungsmodell II beträgt 10 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, eine optionale anfängliche sowie bis zu zwei jährliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils mindestens 1.000 Euro und maximal 10.000 Euro (Betrag muss durch 500 teilbar sein) pro 100 Euro Monatsrate zu erbringen, die die Einlage entsprechend erhöhen.
  • AUSSCHÜTTUNG: Die Ausschüttungen der jeweiligen Zielgesellschaften werden in der Beteiligungsmodell I bzw. II thesauriert und können für weitere Investitionen verwendet werden. In der sich an die Investitionsphase anschließenden Ausschüttungsphase werden bei dem Beteiligungsmodell II ab dem Jahr 2021 bis zum Jahr 2036 Ausschüttungen an den Anleger geleistet. Die Auszahlungen können aufgrund der Tonnagesteuer weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden. Die prognostizierten Ausschüttungen betragen 7%-22% (Beteiligungsmodel I) bzw. 8%-20% (Beteiligungsmodel II).
  • GEPLANTE LAUFZEIT: Die Beteiligungsgesellschaft I ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Geplant ist eine Laufzeit bis zum 31.12.2031, eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 31.12.2031 vorgesehen. Geplante Investitionsphase bis 2016, anschließend Beginn der Ausschüttungsphase. Auch die Beteiligungsgesellschaft II ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Geplant ist eine Laufzeit bis zum 31.12.2036, eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 31.12.2036 vorgesehen. Geplante Investitionsphase bis 2021, anschließend Beginn der Ausschüttungsphase
  • FINANZIERUNG: Auf Fonds-Ebene handelt es sich um einen reinen Eigenkapitalfonds.
  • STEUERLICHES ERGEBNIS: Die Fondsgesellschaft investiert vorrangig in Zielfonds, die der so genannten Tonnagebesteuerung unterliegen. Damit können die Rückflüsse aus Ausschüttungen und Verkaufserlösen der Zielfonds nach Beendigung der Investitionsphase weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden.
  • INVESTITIONSGEGENSTAND: Das Konzept des "HSC Aufbauplan Schiff 9" (Dachfonds) sieht vor, kontinuierlich in ein Portfolio von HCI Schiffsbeteiligungen (Zielfonds) zu investieren, die bereits zur so genannten Tonnagesteuer optiert haben. Durch die Anlage in ein Portfolio, das zu unterschiedlichen Zeitpunkten Zielfonds erwirbt, partizipiert der Anleger an überdurchschnittlichen Renditechancen bei diversifiziertem Risiko.
  • FONDSMANAGEMENT: eit 1985 hat die HCI Gruppe 494 Kapitalanlagen mit einem Investitionsvolumen von 14,6 Mrd. Euro realisiert (Stand: Dezember 2008). 119.400 Anleger haben mit uns in die Bereiche Schiffsbeteiligungen, Immobilieninvestments, Private Equity, Zweitmarktlebensversicherungsfonds, Aufbaupläne und strukturierte Produkte investiert und uns so zu einem der führenden Emissionshäuser in Deutschland gemacht.
  • IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.


VORTEILE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger bereits während der Laufzeit. Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (*IRR-Methode) stellt deshalb die Verzinsung des rechnerisch gebundenen Kapitals während der Laufzeit dar. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

RENDITE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher als dies bei  herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode)  ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren. 

Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und 20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.


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