MINDESTBETEILIGUNG: Der Anleger kann dabei zwischen zwei Ansparmöglichkeiten (5 bzw. 10 Jahre) ab 100 Euro pro Monat wählen.
AUSSCHÜTTUNG: Während des Investitionszeitraumes zurückfließende Liquidität wird für jede Anlegergruppe zur Deckung der laufenden Kosten sowie für Reinvestitionen in weitere Beteiligungen verwendet. Zeitpunkt und Höhe der Auszahlungen sind unbestimmt. Die Auszahlung sollte in der Regel jährlich erfolgen. Die Auszahlungen beinhalten die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Gemäß einer beispielhaften Rückflussrechnung wäre bei einer unterstellten Wertentwicklung der Zielgesellschaften von 6,5% p. a. ein Gesamtmittelrückfluss in Höhe von 246% (nach 28 Jahren Fondslaufzeit, vor Einkommensteuer, inkl. Agio, inkl. Rückzahlung des eingesetzten Kapitals) bei 10-jähriger Ratenzahlung der Zeichnungssumme möglich.
GEPLANTE LAUFZEIT: Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit eingegangen. Jeder Anleger kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch nach Ablauf von 20 Jahren nach Beendigung des jeweiligen Investitionszeitraumes (31.12.2020) kündigen.
FINANZIERUNG: Das angestrebte Investitionsvolumen beträgt 20 Mio. Euround soll lediglich durch Kommanditkapital finanziert werden. Auf Ebene der Fondsgesellschaft ist keine Aufnahme von Fremdkapital vorgesehen.
STEUERLICHES ERGEBNIS: Anleger erzielen mit ihrer Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Einkünfte unterliegen bei in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegern der deutschen Einkommensbesteuerung. Bei Investitionen beispielsweise in Immobilien und Energie- und Rohstoff-Fonds, die nicht in Deutschland getätigt werden, kann das Besteuerungsrecht dem Belegenheitsstaat der jeweiligen Anlageobjekte zugesprochen werden. Dabei ist in den meisten Fällen von einer Freistellung der im Ausland erzielten Einkünfte unter Berücksichtigung dieser Einkünfte beim Steuersatz des Anlegers auszugehen. Für Schiffsbeteiligungsgesellschaften beispielsweise besteht die Möglichkeit zur pauschalen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer.
INVESTITIONSGEGENSTAND: Bei den Zielgesellschaften soll eine ausgewogene Streuung vorgenommen werden, sodass keine Anlageklasse mehr als 30% des Gesamtportfolios betragen soll. Zielgesellschaften der Investition sind geschlossene Fonds von MPC Capital oder anderen renommierten Initiatoren, für die ein von Wirtschaftsprüfern erstelltes Prospektgutachten nach dem IDW-S tandard S4 oder ein steuerliches Kurzgutachten vorliegen sollte, die jeweils keine wesentlichen Einwendungen gegen den Verkaufsprospekt enthalten dürfen.
FONDSMANAGEMENT: Die Auswahl der Zielgesellschaften im Einzelnen übernimmt die Komplementärin, die Elfte MPC Vermögensstrukturfonds Verwaltungsgesellschaft mbH, Quickborn, vertreten durch die Geschäftsführer Axel Jensen und Nils Müller.
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger bereits während der Laufzeit. Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (*IRR-Methode) stellt deshalb die Verzinsung des rechnerisch gebundenen Kapitals während der Laufzeit dar.Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer
Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.