MINDESTBETEILIGUNG: Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 Euro (zzgl. 5% Agio). 70% der gezeichneten Einlage zzgl. des vollständigen Agios werden nach Beitritt fällig, die verbleibenden 30% zum 01.01.2011. Gesellschafter, die Kapitaleinzahlungen bis zum 30.11.2010 leisten, erhalten auf die von ihnen erbrachten Einlagen (ohne Agio) einen individuellen Vorzug bei der Verteilung des Ergebnisses und/oder freier Liquidität als Frühzeichnerbonus. Dieser beträgt 5% p.a. der geleisteten Einlage, bei Einzahlung bis zum 28. Februar 2011 beträgt der Bonus 2,5% p.a.
EINZAHLUNG: Fußballvereine investieren in zumeist ablösepflichtige Spieler um die sportliche Qualität ihrer Mannschaft gezielt zu verbessern. Die Marktwerte der Spieler orientieren sich u. a. an deren sportlicher Entwicklungsfähigkeit. Bis zu einem Alter von Mitte bis Ende 20 steigt dieser Marktwert in der Regel an. Insbesondere im Marktsegment "Spieler unter 23 Jahren" bietet der Transfermarkt somit lukrative Investitionsgelegenheiten - hier liegt der Investitionsfokus der FTR 1.
AUSSCHÜTTUNG: Die Prognose unterstellt einen Gesamtmittelrückfluss in Höhe von 138% des eingesetzten Kommanditkapitals in 4 Jahren ab Fondsschließung.
GEPLANTE LAUFZEIT: Die geplante Fondslaufzeit beträgt ca. 4 Jahre zzgl. Verlängerungsoption bis zum 31.12.2015. Die direkte namentliche Eintragung in das Handelsregister ist durch eine spätere Umwandlung der mittelbaren Beteiligung in eine direkte Kommanditbeteiligung jederzeit möglich.
FINANZIERUNG: Das geplante Investitionsvolumen beträgt 10 Mio. Euro und soll vollständig aus Eigenkapital finanziert werden.
STEUERLICHES ERGEBNIS: Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft ist als gewerblich einzustufen, sie unterliegt damit der Gewerbesteuer. Das Ergebnis der Fondsgesellschaft wird anteilig auf die Gesellschafter verteilt. Diese haben das auf sie entfallende Ergebnis im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung bei dem für sie zuständigen Finanzamt zu versteuern.
INVESTITIONSGEGENSTAND: Die Fondsgesellschaft investiert in finanzielle Spieler-Transferrechte. Zu diesem Zweck ist geplant mit Fußballklubs Vereinbarungen zum Erwerb der Spieler-Transferrechte abzuschließen wodurch der Fonds das Recht erhält beim Verkauf eines Spielers an den erzielten Erlösen ganz oder teilweise zu partizipieren. Die Fondsgesellschaft hat für die Auswahl der finanziellen Spieler-Transferrechte im Gesellschaftsvertrag Investitionskriterien vereinbart. Insbesondere sollen sich die zum Erwerb vorgesehenen Spieler-Transferrechte des Fonds auf Spieler der Altersklasse zwischen 18 und 23 Jahren beziehen. Einzelne lukrative Investitionsmöglichkeiten können auch außerhalb dieser Altersspanne eingegangen werden. Um bei den Investitionen eine möglichst geringe Ausfall- oder Fehlinvestitionsquote sicherzustellen, sind sowohl auf Ebene der Fondsgesellschaft als auch auf Ebene der Komplementärin unabhängige Scoutingprozesse etabliert, die ein möglichst frühzeitiges Erkennen optimaler Zielspieler ermöglichen sollen.
FONDSMANAGEMENT: extratime GmbH ist eine Spielerberatungs- und Spielervermittlungsagentur und betreut rd. 30 Spieler, die in verschiedenen europäischen Fußballligen und -klassen spielen. extratime wird operativ für die Fondsgesellschaft
tätig sein und die Komplementärin in allen erforderlichen Entscheidungen im Rahmen der Investitionen in finanzielle Spieler-Transferrechte umfassend beraten, damit eine optimierte Investitionsentscheidung erfolgen
kann. Aufgrund der im Fußballgeschäft erfahrenen und hervorragend vernetzten Gesellschafter bietet extratime die Gewähr für die erforderliche Expertise und den Marktzugang, um in diesem speziellen und ausgewählten Anlagesegment erfolgreich zu investieren und frühzeitig Investitionsgelegenheiten angeboten zu bekommen und erkennen zu können. Die handelnden Personen der extratime verfügen über hervorragende Kontakte im
Marktsegment des nationalen und internationalen Profifußballs zu Managern,
Spielern, Trainern sowie Spielerberatern und Journalisten.
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger bereits während der Laufzeit. Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (*IRR-Methode) stellt deshalb die Verzinsung des rechnerisch gebundenen Kapitals während der Laufzeit dar.Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer
Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.