EINZAHLUNG: Der Strom kann über eine gesetzlich geregelte Mindesteinspeisevergütung bezahlt werden. Die Einspeisevergütung in der Türkei ist über zehn Jahre gesetzlich festgelegt und liegt bei 7,3 US-Cent/kWh (entspricht ca. 5,4 Euro Cent/kWh). Alternativ können Stromabnahmeverträge mit externen Abnehmern abgeschlossen werden, womit die Vergütung zu Strommarktpreisen erfolgt. Seit Einführung des Erneuerbaren Energiengesetzes in der Türkei in 2005 lag der türkische Strommarktpreis stets über dem staatlich festgelegten Mindestpreis von 7,3 US-Dollar Cent/kWh.
AUSSCHÜTTUNG: Es sind Ausschüttungen von mindestens 8,25% p.a. durchschnittlich erwartete Auszahlungen über die Fondslaufzeit auf Anlegerebene ab Inbetriebnahme des Kraftwerks, exkl. Veräußerungserlös, inkl. anrechenbarer Steuern und vor deutscher Abgeltungsteuer vorgesehen. Die gepkanten Gesamt-Ausschüttungen betragen rd. 590% nach 20 Jahren bzw. ca. 315% nach 10 Jahren (nach entsprechendem Anlegerbeschluss) inkl. anrechenbarer Steuern, vor Abgeltungsteuer und unter Berücksichtigung eines Veräußerungserlöses.
GEPLANTE LAUFZEIT: Es ist eine Laufzeit von rd. 20 Jahre prognostiziert (2032), danach Abstimmung der Gesellschafter über Auflösung der Gesellschaft im Drei-Jahres-Turnus. Nach zehn Jahren sollen Kaufangebote für die Beteiligungen eingeholt und im Falle attraktiver Angebote die Beteiligungen nach entsprechendem Gesellschafterbeschluss
veräußert werden.
FINANZIERUNG: Das geplante Eigenkapitalvolumen beträgt ca. 30,1 Mio. Euro und kann auf bis zu EUR 130,1 Mio. Euro erhöht werden.
STEUERLICHES ERGEBNIS: Die Fondsgesellschaft wird ausschließlich vermögensverwaltend tätig. Die Anleger erzielen konzeptionsgemäß Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des §20 EStG, die grundsätzlich dem gesonderten Steuersatz i. H.v. 25% unterliegen. Das steuerliche Ergebnis wird den Anlegern entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelungen zugewiesen und ist im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer-Veranlagung zu berücksichtigen.
INVESTITIONSGEGENSTAND: Die Fondsgesellschaft plant entweder unmittelbar oder mittelbar über eine deutsche Holding-GmbH und/oder über eine ausländische Holding in Wasserkraftgesellschaften im Ausland zu investieren. Dabei handelt es sich sowohl um Wasserkraftwerke, die Anfang 2012 fertig errichtet sind, als auch um Wasserkraftwerke, die sich noch in der Entwicklungsphase befinden. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist geplant, ein 19,5 MW Laufwasserkraftwerk mit einer mittleren Jahreserzeugung von rd. 150 GWh in der Türkei zu erwerben. Aufgrund des vorliegenden Kaufpreisangebotes wird von Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten von rd. 70 Mio. Euro (entspricht rd. 95 Mio. US-Dollar, Wechselkurs zum 27.09.2011: 1,3536 EUR / USD) ausgegangen. Das Projekt Türkei 1 ist bereits vertraglich durch eine Absichtserklärung (Letter of Intent) angebunden und eine Exklusivität wurde gewährt. Türkei 1 ist technisch geprüft und befindet sich in der Endphase der rechtlichen und steuerlichen Due Diligence. Neben Türkei 1 beabsichtigt die Fondsgesellschaft in weitere geeignete Wasserkraftwerke in Südosteuropa zu investieren. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Fondsgesellschaft Exklusivität für bis zu 16 Wasserkraftwerke in der Türkei in Kooperation mit einem börsennotierten Projektpartner. Die Gesamtproduktion dieses Portfolios beträgt bis zu rd. 1000 GWh bzw. 1 TWh.
FONDSMANAGEMENT: Aquila Capital ist eine führende bankenunabhängige Investmentgesellschaft für alternative und nicht-traditionelle Anlagen. Im Fokus von Aquila Capital stehen die Strukturierung und das Management langfristig erfolgreicher Investmentlösungen, die sich durch eine geringe Korrelation zu traditionellen Anlageklassen auszeichnen und von globalen Makrotrends getrieben sind. Der methodische Ansatz ermöglicht es Aquila Capital, in vielen Segmenten als First Mover und Pionier bedeutender Entwicklungen im Bereich der Financial und Real Assets aufzutreten. Mit über 80 Investmentspezialisten an neun internationalen Standorten verwaltet Aquila Capital ein Vermögen von rd.
3 Mrd. Euro. Das Aquila Hydropower-Expertenteam besteht aus internen und kooperierenden Experten mit mehr als zehnjähriger Erfahrung im Bereich
Wasserkraft. Die Erfahrungen reichen von der Konzeption über die Errichtung bis hin zum Betrieb von Wasserkraftwerken. Auch in Transaktionen rund um diese Investitionen sowie im Stromhandel weist das Team fundierte Expertise vor.
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Die Investition in geschlossene Fonds ist in der Regel transparent und in den Investitionseckdaten nachvollziehbar. So ist bereits vorher überprüfbar ob eine Investition unter den gegebenen Parametern und unter Rendite / Risikoaspekten sinnvoll ist. Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von unterschiedlichen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.
Geschlossene Fonds sind zeitlich begrenzte, unternehmerische Beteiligungen und nehmen (im Gegensatz zu offenen Fonds) nur ein vorher konkret bestimmtes Kapitalvolumen auf, welches für die jeweilige Investition (z.B. in eine Solaranlage) notwendig ist. Sobald dieses Kapital vollständig von unterschiedlichen Investoren und Anlegern eingebracht ist, wird der Fonds "geschlossen". Weitere Beteiligungen an diesem Fonds, bzw. an diesem Unternehmen, sind dann nicht mehr möglich.
Die Investitionsparameter und Objekte werden bereits vor Beginn der Fondslaufzeit in der Regel klar definiert. Auf Grundlage dieser bereits definierten Parameter und Rückschlüssen aus der bisherigen Marktsituation, sowie der zu erwartenden Entwicklung, kann ein vollständiges Beteiligungskonzept entwickelt werden. Aus diesem Konzept gehen die für den Anleger prognostizierten Zahlungsströme und Investitionsparameter hervor.
Die für den Beteiligungsverlauf relevanten Daten, Chancen und Risiken sind für die Anleger in den vollständigen Beteiligungsunterlagen bzw. Verkaufsprospekten zusammengefasst und transparent dargestellt. So ist bereits im Vorfeld erkennbar, welche Beteiligung ggf. besondere Aussicht auf Erfolg bietet. Alle Prospekte der Beteiligungsangebote in Form geschlossener Fonds werden vor der Freigabe zur öffentlichen Beteiligung zudem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) geprüft.
Geschlossene Fonds bieten, neben einer überprüfbaren Plausibilität und einer transparenten Rendite - Risikostruktur, auch Lösungen für wirtschaftliche und steuerliche Problemstellungen. Neben den unternehmerischen Chancen und Risiken der jeweiligen Beteiligung, welche entsprechend ausführlich in den dazugehörigen Beteiligungsprospekten abgebildet sind, haben alle Geschlossenen Fonds jedoch gemeinsam, dass Investitionen sich nur dann lohnen, wenn die finanzierten Objekte wirtschaftlich sinnvoll sind.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.