UMWELTENERGIEFONDS


AKTUELLES ANGEBOT

  • INITIATOR: CH 2 AG
  • ANGEBOTSNAME: CH 2 Solaris No. 1
  • MINDESTBETEILIGUNG: 10.000 Euro (zzgl. 5% Agio)
  • EINZAHLUNG: Die Vergütung ist im EEG geregelt und garantiert eine Einspeisevergütung des Ernergieversorgers / Stromanbieters. Die Vergütung beträgt für dieses Jahr und die darauf folgenden 20 Jahre EUR 0,2843 je kWh. Annahmegemäß wird durch eine Minderung von 0,20% Degradation, beginnend ab 2010 pro Jahr unterstellt. Nach 20 Jahren beträgt die Leistung annahmegemäß 96,08%.
  • AUSSCHÜTTUNG: Es sind Ausschüttungen von 7% p.a. steigend auf 30% p.a. geplant. Durch einen Veräußerungserlös in Höhe von 26% bezogen auf das Eigenkapital ergeben sich Gesamtrückflüsse von 228,6%. Vorgesehen ist eine halbjährliche Zahlungsweise.
  • GEPLANTE LAUFZEIT: Nach dem Konzept wird davon ausgegangen, dass die Photovoltaikanlage zum Anfang des Jahres 2031 veräußert wird. Die Emittentin hat bereits einen Verkaufsvertrag zum 02.01.2031 mit der S2S Projekt- und Beteiligungsgesellschaft mbH geschlossen. Der Verkaufspreis liegt zwischen 3 Mio. Euro und 4,5 Mio. Euro und ist abhängig von den geleisteten Ausschüttungen an die Anleger. Eine Kündigung durch den Anleger kann erstmals mit Wirkung zum 31.12.2030 erfolgen.
  • FINANZIERUNG: Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf 61.127.450 Euro, diese werden mit 11,55 Mio. Euro plus Agio Eigenkapital und Fremdkapital in Höhe von 49 Mio. Euro finanziert. Die Fondsgesellschaft hat mit einer großen deutschen Bank einen Vertrag über einen Darlehensrahmen am 28.12.2010 geschlossen. Der Darlehensrahmenvertrag sieht eine Gewährung von 3 langfristigen Investitionsdarlehen vor.
  • STEUERLICHES ERGEBNIS: Die anfänglichen steuerlichen Ergebnisse sind negativ. Durch die Einführung des §15b entfällt die Anrechnung des negativen Ergebnisses auf andere Einkunftsarten. Die Ausschüttungen bleiben anfangs (bis 2023) steuerfrei. Der Anleger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • INVESTITIONSGEGENSTAND: Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der SolarHybrid AG einen Generalunternehmervertrag über die Projektierung und Errichtung und einen Vertrag mit der Enerparc AG über den Betrieb und Wartung abgeschlossen. Die Photovoltaikanlage wird auf einem gemieteten Grundstück errichtet.
  • FONDSMANAGEMENT: Die SolarHybrid AG fungiert als Generalunternehmer und soll das Objekt für die Beteiligungsgesellschaft schlüsselfertig erstellen. Das Unternehmenskonzept basiert auf der Idee einer ganzheitlichen Wärmeversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Hierbei hat man sich auf die Produktion von Solarkollektoren und den Vertrieb von Hybridkollektoren konzentriert, die die Solarthermie und die Photovoltaik miteinander verbinden.
  • BESONDERES: Der Projektentwickler erhält seine Marge erst über die Laufzeit und zwar in nachrangiger Stellung zu der geplanten Ausschüttung an die Anleger. Sollten laufende Kosten höher als erwartet ausfallen, werden diese erst gegen die Marge des Projektentwicklers gerechnet.
  • IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.


VORTEILE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger bereits während der Laufzeit. Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (*IRR-Methode) stellt deshalb die Verzinsung des rechnerisch gebundenen Kapitals während der Laufzeit dar. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

RENDITE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher als dies bei  herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode)  ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren. 

Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und 20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.



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