MINDESTBETEILIGUNG: 10.000 Euro (zzgl. 5% Agio) Die Summe zzgl. 5% Agio wird innerhalb von 14 Tagen nach Annahme fällig.
EINZAHLUNG: Es bestehen 20 Jahre gesetzlich garantierte Einspeisevergütung nach EEG.
AUSSCHÜTTUNG: Die geplanten Ausschüttungen liegen bei jährlich 6,5% für das Jahr 2011 bis zum Jahr 2017. Dazu wird für das Jahr 2018 noch eine Schlussausschüttung in Höhe von etwa 114,0% des gezeichneten Kommanditkapitals erwartet, die fast ausschließlich aus dem Verkauf der Betriebsgesellschaften resultiert.
GEPLANTE LAUFZEIT: Die Laufzeit der Fondsgesellschaft ist bis zum 31.12.2019 vorgesehen. Eine ordentliche Kündigung der Gesellschaft während der Laufzeit ist ausgeschlossen.
FINANZIERUNG: Das Gesamtinvestitionsvolumen inkl. Agio beträgt 15.75 Mio. Euro und soll aus 15 Mio. Euro Eigenkapital zzgl. 750.000 Euro Agio finanziert werden. Die Aufnahme von Fremdkapital ist nicht vorgesehen. Auf Ebene der Betriebsgesellschaften sollen neben den Eigenmitteln kalkulationsgemäß langfristige Bankdarlehen in Höhe von rund 39,7 Mio. Euro aufgenommen werden, wodurch insgesamt eine Gesamtinvestition der Betriebsgesellschaften von rund 52,6 Mio. Euro erreicht wird. Die CHORUS Vertriebs GmbH stellt eine Platzierungsgarantie von 2,0 Mio. Euro Hierdurch soll die Platzierung des prospektierten Mindestkapitals der Fondsgesellschaft sichergestellt und eine Rückabwicklung der Fondsgesellschaft aus platzierungstechnischen Gründen ausgeschlossen werden.
STEUERLICHES ERGEBNIS: Alle Ausschüttungen sind grundsätzlich steuerlich neutral. Der Anleger nimmt aber am steuerlichen Ergebnis der CHORUS CleanTech Solar 4. KG entsprechend seiner Beteiligung teil. Er erzielt nach dem Steuerkonzept Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die er im Rahmen seiner persönlichen Steuererklärung versteuert. Prognosegemäß sind die laufenden Ausschüttungen bis 2013 steuerfrei
INVESTITIONSGEGENSTAND: Bei der vorliegenden Fondskonzeption stehen die Photovoltaik-Anlagen, in die investiert werden soll, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht abschließend fest. Investitionen erfolgen nach festgelegten Kriterien: Die vorgesehene Photovoltaik-Anlage befindet sich in Deutschland und eine Einspeisezusage des Netzbetreibers liegt vor. Soll eine neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage erworben werden, erfolgt deren Errichtung in der Regel im Wege eines Generalübernehmervertrages für die schlüsselfertige Anlage zum Festpreis, inklusive aller Nebenleistungen, Zuwegungen, Netzanschluss und Sicherungseinrichtungen. Bei Freilandanlagen müssen ferner sämtliche notwendigen Bau- und Betriebsgenehmigungen sowie die notwendigen Pachtverträge oder ggf. die Verträge für einen Erwerb von Grundstücken vorliegen. Darüber hinaus muss für die Errichtung von Dachanlagen neben der grundbuchrechtlichen Gewährleistung der Dachnutzung ein entsprechender Statiknachweis vorliegen.
Bei Ermittlung der zu erwartenden Stromerlöse ist in der Regel auf mindestens zwei unabhängige Ertragsgutachten abzustellen. In Abstimmung mit der finanzierenden Bank kann in bestimmten Fällen ein Ertragsgutachten ausreichend sein. Die Investitionsrendite muss mindestens 10,0% betragen
FONDSMANAGEMENT: Die GP JOULE Gruppe entwickelt und projektiert bereits seit längerem Photovoltaik-Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland und nun auch im Ausland. Bereits seit 2000 befasst sich GP JOULE intensiv mit der Stromgewinnung aus Sonnenlicht und errichtete 2004 eine zur damaligen Zeit beachtlich große Anlage. Seither wurden zahlreiche weitere Solarparks projektiert und errichtet. Im Jahr 2010 wird die GP JOULE Gruppe insgesamt Solaranlagen mit einer Leistung von ca. 100 MWp realisieren. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Projektierung und Realisierung von Solarparks verfügt sie über ein exzellentes Know-how im Modelling und Layout von Photovoltaik-Anlagen und umfassende Kontakte zu
Projektentwicklern und Lieferanten der Komponenten.
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Die Investition in geschlossene Fonds ist in der Regel transparent und in den Investitionseckdaten nachvollziehbar. So ist bereits vorher überprüfbar ob eine Investition unter den gegebenen Parametern und unter Rendite / Risikoaspekten sinnvoll ist. Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von unterschiedlichen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.
Geschlossene Fonds sind zeitlich begrenzte, unternehmerische Beteiligungen und nehmen (im Gegensatz zu offenen Fonds) nur ein vorher konkret bestimmtes Kapitalvolumen auf, welches für die jeweilige Investition (z.B. in eine Solaranlage) notwendig ist. Sobald dieses Kapital vollständig von unterschiedlichen Investoren und Anlegern eingebracht ist, wird der Fonds "geschlossen". Weitere Beteiligungen an diesem Fonds, bzw. an diesem Unternehmen, sind dann nicht mehr möglich.
Die Investitionsparameter und Objekte werden bereits vor Beginn der Fondslaufzeit in der Regel klar definiert. Auf Grundlage dieser bereits definierten Parameter und Rückschlüssen aus der bisherigen Marktsituation, sowie der zu erwartenden Entwicklung, kann ein vollständiges Beteiligungskonzept entwickelt werden. Aus diesem Konzept gehen die für den Anleger prognostizierten Zahlungsströme und Investitionsparameter hervor.
Die für den Beteiligungsverlauf relevanten Daten, Chancen und Risiken sind für die Anleger in den vollständigen Beteiligungsunterlagen bzw. Verkaufsprospekten zusammengefasst und transparent dargestellt. So ist bereits im Vorfeld erkennbar, welche Beteiligung ggf. besondere Aussicht auf Erfolg bietet. Alle Prospekte der Beteiligungsangebote in Form geschlossener Fonds werden vor der Freigabe zur öffentlichen Beteiligung zudem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) geprüft.
Geschlossene Fonds bieten, neben einer überprüfbaren Plausibilität und einer transparenten Rendite - Risikostruktur, auch Lösungen für wirtschaftliche und steuerliche Problemstellungen. Neben den unternehmerischen Chancen und Risiken der jeweiligen Beteiligung, welche entsprechend ausführlich in den dazugehörigen Beteiligungsprospekten abgebildet sind, haben alle Geschlossenen Fonds jedoch gemeinsam, dass Investitionen sich nur dann lohnen, wenn die finanzierten Objekte wirtschaftlich sinnvoll sind.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.