EINZAHLUNG: Die Stromvergütung ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich garantiert. Sie ist über 20 Jahre ab Inbetriebnahme eines Solarkraftwerkes exakt festgeschrieben. Das sichert dem Fonds konjunkturunabhängige Einnahmen.
AUSSCHÜTTUNG: Der prognostizierte Gesamtrückfluss der Vermögensanlage beträgt 169%. Im Jahr 2020 wird ein Verkaufserlös in Höhe von 64% des Investitionsvolumens der Solaranlagen eingeplant. Die laufenden Ausschüttungen betragen laut Prognose 5% (2011), dann auch 8% und ab
GEPLANTE LAUFZEIT: Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, also bis zum 31.12.2020. Eine ordentliche Kündigung der Kommanditeinlage ist nicht möglich. Die Gesellschaft wurde fest bis zum 31.12.2020 geschlossen
FINANZIERUNG: Es ist geplant den Kaufpreis der Solaranlage mit bis zu 75% über Fremdkapital zu finanzieren. Zur Prognosezwecken wird mit einem Emissionskapital vin 5,5 Mio. Euro gerechnet.
STEUERLICHES ERGEBNIS: Alle Ausschüttungen sind grundsätzlich steuerlich neutral. Der Anleger nimmt aber am steuerlichen Ergebnis der KG entsprechend seiner Beteiligung teil. Er erzielt nach dem Steuerkonzept Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die er im Rahmen seiner persönlichen Steuererklärung versteuert. Prognosegemäß sind die Ausschüttungen bis 2020 steuerfrei.
INVESTITIONSGEGENSTAND: Anlageobjekte des vorliegenden Investitionsangebotes sind Aufdach-Solaranlagen in Deutschland. Es ist geplant, an verschiedenen Standorten in Deutschland Aufdach-Solaranlagen zu erwerben. Das geplante Emissionsvolumen von 5,5 Mio. Euro ist zusammen mit der geplanten Fremdfinanzierung von bis zu 75% der Investitionskosten ausreichend, um mindestens 7 Solaranlagen zu erwerben und zu betreiben. Die geplante Gesamtleistung der Solaranlagen liegt bei ca. 7,2 MW. Die erste Solaranlage des Fonds wird am Standort Reppinichen, eine Ortschaft im Bundesland Brandenburg, auf halber Strecke zwischen Magdeburg und Potsdam, realisiert. Der Generalunternehmvertrag für dieses Projekt wurde bereits unterzeichnet. Am Standort Reppinichen wird eine Solaranlage mit einer Nennleistung von 698 kWp errichtet.
FONDSMANAGEMENT: Die Firmengruppe das Solardach hat sich im Jahr 2005 aus seit vielen Jahren existierenden Fachunternehmen zusammengeschlossen. Unter der Solardach GmbH vereinten sich die Firmen "Zimmerei Gessler", Großenried, "Heussner Bedachungen", Euerfeld, Burgoberbach und "Zimmerei Vogel", Egloffswinden. Durch die Übernahme aller Anteile der Zimmereien "Gessler" und "Vogel", sowie von "Heussner Bedachungen" ist Herr Jörg Truelsen alleiniger Inhaber der "SD Solardach GmbH". Um den Kunden mehr Sicherheit bieten zu können, wurde das Stammkapital auf 500.000 Euro erhöht.
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger bereits während der Laufzeit. Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (*IRR-Methode) stellt deshalb die Verzinsung des rechnerisch gebundenen Kapitals während der Laufzeit dar.Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer
Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.