UMWELTENERGIEFONDS


AKTUELLES ANGEBOT

  • INITIATOR: HEP capital AG
  • ANGEBOTSNAME: HEP Solarpark England 1
  • MINDESTBETEILIGUNG: 10.000 GBP (zzgl. 5% Agio)
  • EINZAHLUNG: Gemäß der Renewable Obligation Order (vergleichbar mit dem deutschen "Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)") erhält der Solarpark bis Ende 2036 eine Einspeisevergütung in Höhe von 30,7 GBp je eingespeister Kilowattstunde Strom zuzüglich Exportaufschlag da der Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Dieser Exportaufschlag beträgt 3,1 GBp je eingespeister Kilowattstunde Strom. Tatsächlich wurde für die ersten drei Jahre ein durchschnittlicher Exporttarif mit über 6 GBp vereinbart. Die Vergütungen unterliegen einem jährlichen Inflationsausgleich, der sich am RPI (Retail Price Index) orientiert. Der eingespeiste Strom wurde mit zunächst 1.016 kWh je kWp und Jahr prognostiziert. Dieser Wert ist der mittlere von zwei gutachterlich festgestellten Werten abzüglich 1% Sicherheitsabschlag. Ab 2012 wurde eine Leistungsminderung (Degradation) der Solarmodule von 0,2% p.a. angesetzt.
  • AUSSCHÜTTUNG: Es sind Auszahlungen von 8% p.a. bis über 25% p.a. prognostiziert. Es ergibt sich somit eine prognostizierte Gesamtausschüttung von 352,11% vor Steuern und 294,64% nach Steuern über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren
  • GEPLANTE LAUFZEIT: Nach 19 Jahren haben die Anleger die Möglichkeit, über ein Andienungsrecht den Solarpark zu veräußern. Alternativ bestehen Pachtverlängerungsoptionen für weitere 10 Jahre, so dass auch ein Weiterbetrieb der Solaranlagen am gleichen Standort möglich ist.
  • FINANZIERUNG: Die Gesamtinvestitionssumme beläuft sich auf 27,6 Mio. Euro. Das Eigenkapital in Höhe von 7,2 Mio. GBP (zzgl. 360.000 GBP Agio) wird von den Kommanditisten und von 400.000 GBP von dem Initiator eingebracht. Es besteht eine Plazierungsgarantie über das komplette einzuwerbende Eigenkapital. Die weiteren 12.034.783 GBP sind über zinsgünstige Darlehen finanziert, deren Zinssätze auf 19 Jahre festgeschrieben sind.
  • STEUERLICHES ERGEBNIS: Die Anleger erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuern sind.
  • INVESTITIONSGEGENSTAND: Der Solarpark England 1 in Trefullock mit einer Gesamtfläche von 18 ha liegt ca. 10 km südöstlich vom beliebten Urlaubsort Newquay, Cornwall, im Süden und sonnenreichen Teil Großbritanniens. Der Gesamtpark hat eine Leistung von insgesamt ca. 5,0 MWp und deckt rein rechnerisch den Strombedarf von rund 4.800 Menschen ab. Der Solarpark England 1 ist damit einer der größten Solarparks Großbritanniens und produziert seit 28.07.2011 sauberen Solarstrom.
  • FONDSMANAGEMENT: Die hep capital AG ist ein eigenständiges, unabhängiges und internationales Emissionshaus für geschlossene Fonds. Die derzeitigen Schwerpunkte sind Private Equity und nachhaltige Investments, vor allem im Segment der Photovoltaik. Ein weiterer Schwerpunkt wird zukünftig in Spezialimmobilien gelegt. Mit dem Ziel nachhaltige und transparente Kapitalanlagen zu konzipieren spricht die hep capital AG neben privaten Anlegern auch institutionelle Anleger an. Die Anbieterin bzw. deren Management, befasst sich seit mehreren Jahren intensiv mit dem Bereich der erneuerbaren Energien und war an der Entwicklung diverser Projekte im In- und Ausland beteiligt. Im Jahr 2009 hat die hep capital AG mit dem HEP Private Equity I den ersten Fonds konzipiert und bereits im Jahr 2010 mit überdurchschnittlichem Erfolg aufgelöst. Es folgten im Jahr 2010 der HEP-Solarpark Spremberg, der HEP-Solarpark Nordendorf und der HEP-Private Equity II. Alle Fonds waren innerhalb weniger Wochen erfolgreich platziert.
  • BESONDERES: Für das Geschäftsjahr 2011 beträgt die Ausschüttung 5,0% bezogen auf das Kommanditkapital, soweit der Zahlungseingang (vollständige Einlage + Agio) auf dem Konto der Gesellschaft bis 15.09.2011 erfolgt. Bei Zahlungseingang bis 15.10.2011 beläuft sich die Ausschüttung auf 4,0%, bei Zahlungseingang bis 15. November 2011 beläuft sich die Ausschüttung auf 3,0% und bei Zahlungseingang bis 15.12.2011 beläuft sich die Ausschüttung auf 2,0%.
  • IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.


VORTEILE

Die Investition in geschlossene Fonds ist in der Regel transparent und in den Investitionseckdaten nachvollziehbar. So ist bereits vorher überprüfbar ob eine Investition unter den gegebenen Parametern und unter Rendite / Risikoaspekten sinnvoll ist. Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und 20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der Beteiligung. Abhängig von unterschiedlichen steuerlichen Gegebenheiten ist somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.

Geschlossene Fonds sind zeitlich begrenzte, unternehmerische Beteiligungen und nehmen (im Gegensatz zu offenen Fonds) nur ein vorher konkret bestimmtes Kapitalvolumen auf, welches für die jeweilige Investition (z.B. in eine Solaranlage) notwendig ist. Sobald dieses Kapital vollständig von unterschiedlichen Investoren und Anlegern eingebracht ist, wird der Fonds "geschlossen". Weitere Beteiligungen an diesem Fonds, bzw. an diesem Unternehmen, sind dann nicht mehr möglich.

Die Investitionsparameter und Objekte werden bereits vor Beginn der Fondslaufzeit in der Regel klar definiert. Auf Grundlage dieser bereits definierten Parameter und Rückschlüssen aus der bisherigen Marktsituation, sowie der zu erwartenden Entwicklung, kann ein vollständiges Beteiligungskonzept entwickelt werden. Aus diesem Konzept gehen die für den Anleger prognostizierten Zahlungsströme und Investitionsparameter hervor.

Die für den Beteiligungsverlauf relevanten Daten, Chancen und Risiken sind für die Anleger in den vollständigen Beteiligungsunterlagen bzw. Verkaufsprospekten zusammengefasst und transparent dargestellt. So ist bereits im Vorfeld erkennbar, welche Beteiligung ggf. besondere Aussicht auf Erfolg bietet. Alle Prospekte der Beteiligungsangebote in Form geschlossener Fonds werden vor der Freigabe zur öffentlichen Beteiligung zudem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) geprüft. 
 
Geschlossene Fonds bieten, neben einer überprüfbaren Plausibilität und einer transparenten Rendite - Risikostruktur, auch Lösungen für wirtschaftliche und steuerliche Problemstellungen. Neben den unternehmerischen Chancen und Risiken der jeweiligen Beteiligung, welche entsprechend ausführlich in den dazugehörigen Beteiligungsprospekten abgebildet sind, haben alle Geschlossenen Fonds jedoch gemeinsam, dass Investitionen sich nur dann lohnen, wenn die finanzierten Objekte wirtschaftlich sinnvoll sind.


RENDITE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher als dies bei  herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann.

Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Die IRR Rendite als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode)  ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren. 



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