UMWELTENERGIEFONDS


AKTUELLES ANGEBOT

  • INITIATOR: KGAL
  • ANGEBOTSNAME: KGAL InfraClass 5
  • MINDESTBETEILIGUNG: 10.000 (zzgl. 5% Agio)
  • EINZAHLUNG: In allen Zielländern ist die Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen per Gesetz oder Dekret festgelegt.
  • AUSSCHÜTTUNG: Ausschüttungen sind dabei grundsätzlich zum 30.06. und 30.12. eines Jahres vorgesehen. Die erste Ausschüttung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2011 und beinhaltet auch die Liquiditätsüberschüsse des Jahres 2010. Die Ausschüttungen betragen zunächst 6% p.a. und steigen gemäß Prospekt auf 9% p.a. Insgesamt sind 190% Gesamt-Ausschüttung während der Laufzeit geplant.
  • GEPLANTE LAUFZEIT: Die Beteiligung der Investoren an der Fondsgesellschaft erfolgt unbefristet. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ist erstmalig zum 31.12.2035 möglich, danach mit gleicher Frist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres.
  • FINANZIERUNG: Das tatsächliche Fondsvolumen ist abhängig vom Platzierungserfolg und kann zunächst auf Kapitalein lagen in Höhe von bis zu maximal 100 Mio. Euro erhöht werden. In Abhängigkeit von der grundsätzlichen Verfügbarkeit geeigneter Investments während der Platzierungsphase kann der geschäftsführende Gesellschafter das maximale Platzierungsvolumen auf Kapitaleinlagen in Höhe von maximal 200 Mio. Euro erhöhen. Die KGAL garantiert zum Ende der Zeichnungsfrist die Platzierung von Kapitaleinlagen in Höhe von 35 Mio. Euro. Die maximale Fremdkapitalquote soll 75% betragen.
  • STEUERLICHES ERGEBNIS: Die Fondsgesellschaft und damit die Investoren erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG. Die Einkünfte aus den Photovoltaik-Anlagen sind unter der geplanten Investitionsstruktur von der Fondsgesellschaft bzw. den Objekt-Gesellschaften in den Zielländern zu versteuern und in Deutschland unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt. Zinseinkünfte der Fondsgesellschaft aus der Anlage ihrer Liquiditätsreserven sind von den Investoren mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, unabhängig davon, ob entsprechende Beträge ausgeschüttet bzw. entnommen werden. Sofern die geplante Investitionsstruktur für einzelne Investitionen abweicht oder in anderen europäischen Ländern als den Zielländern investiert wird, können sich abweichende steuerliche Folgen aus der Beteiligung ergeben.
  • INVESTITIONSGEGENSTAND: Der Investmentfokus liegt auf den Ländern Spanien, Italien und Griechenland. Die Investitionen können gemeinsam mit einem oder mehreren Co-Investoren erfolgen. Auch Minderheitenbeteiligungen des Fonds an Photovoltaikanlagen sind möglich. Der Fonds hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch keine Investitionsobjekte erworben.
  • IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.


VORTEILE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger bereits während der Laufzeit. Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (*IRR-Methode) stellt deshalb die Verzinsung des rechnerisch gebundenen Kapitals während der Laufzeit dar. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

RENDITE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher als dies bei  herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode)  ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren. 

Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und 20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.



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