UMWELTENERGIEFONDS


AKTUELLES ANGEBOT

  • INITIATOR: Voigt und Kollegen
  • ANGEBOTSNAME: Voigt & Koll. SolEs 22 - Solarkraftwerke
  • MINDESTBETEILIGUNG: 10.000 Euro (+5% Agio) (100% werden sofort 14 Tage nach Beitritt fällig)
  • EINZAHLUNG: Die Einnahmen stammen aus dem Verkauf des produzierten Stromes aus den Solarkraftwerken an die jeweiligen Stromkonzerne zum staatlich festgelegten Preis. Die jeweiligen Energie-Einspeise-Gesetze (EEG) und zwei unabhängige Ertragsgutachten pro Solarpark sind eine verlässliche Kalkulationsbasis.
  • AUSSCHÜTTUNG: Der Anleger erhält prognosegemäss anfängliche Ausschüttungen in Höhe von 7% beginnend im Jahr 2011, ansteigend auf 7,5% im Jahr 2014, in den Jahren 2016, 2017 erfolgen jährliche Ausschüttungen von 8%, ansteigend auf 8,5% in 2018, im Jahr 2020 efolgt eine weitere Ausschüttung von 9%. Infolge des Verkaufs der Anlage wird eine Ausschüttung von 120% prognostiziert. Somit ergeben sich Gesamtausschüttungen in Höhe von 198% wovon 78% durch laufende Auszahlungen getleistet werden.
  • GEPLANTE LAUFZEIT: 10 Jahre ab Betriebsbeginn des letzten Solarkraftwerks, voraussichtlich bis 2021.
  • FINANZIERUNG: Die Gesamtinvestitionskosten inkl. Agio belaufen sich auf 127,11 Mio. Euro. Dieser werden durch EUR 40,05 Mio. Euro Eigenkapitaal und Fremdkapital in Höhe von 85,06 Mio. Euro finanziert. Die geplante Fremdfinanzierung (auf Ebene der Betreibergesellschaften) durch Bankdarlehen beläuft sich auf EUR 85.06 Mio. Euro. Sie deckt damit rund 66,9% der gesamten Mittelherkunft. Die tatsächliche Höhe der Fremdfinanzierung durch Bankdarlehen (auf Ebene der Betreibergesellschaften) hängt ab von der Höhe des insgesamt platzierten Eigenkapitals und der Bewertung der zu erwerbenden Solarkraftwerke durch die fremdfinanzierende Bank. Der Zinssatz für das Darlehen wurde mit 5,0% kalkuliert. Die abschließenden Konditionen der Fremdfinanzierung werden nach Vorliegen der Kreditdokumentation festgelegt. Es wird von einer Gesamtfinanzierungsdauer von 18 Jahren ausgegangen. 1,5 Jahre davon sind tilgungsfrei, in den restlichen Jahren wird durch gleichbleibende Zahlungen getilgt. Die Anbieterin hat eine Platzierungsgarantie in Höhe von 15 Mio. Euro abgegeben.
  • STEUERLICHES ERGEBNIS: Nach dem Steuerkonzept ist die Fondsgesellschaft als vermögensverwaltend zu qualifizieren und erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte der Fondsgesellschaft sind deshalb den einzelnen Anlegern anteilig für einkommensteuerliche Zwecke zuzurechnen. Die Einkünfte bestehen in erster Linie aus Ausschüttungen der Projektgesellschaft sowie Zinseinnahmen aus der verzinslichen Anlage der Liquiditätsreserven.
  • INVESTITIONSGEGENSTAND: Es soll in Solarkraftwerke in Spanien, Italien und/oder Frankreich investiert werden. Nach den im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft festgelegten Investitionskriterien muss das Investitionsprojekt u. a. folgende Voraussetzungen erfüllen: Das Investitionsprojekt zielt auf die Stromerzeugung mittels Photovoltaik ab; das Investitionsobjekt befindet sich in Spanien, Italien, Frankreich und das Verhältnis Bruttoerlöse zu Investitionskosten beträgt mindestens 10%, wobei die Bruttoerlöse mithilfe der Software Photovoltaik Geographical Information System ("PV-GIS") ermittelt werden.
  • FONDSMANAGEMENT: Bis Ende 2009 wurden von Voigt & Collegen 21 Photovoltaikfonds mit einem Investitionsvolumen von über 180 Mio. Euro platziert. Mit einer Leistung von insgesamt 11 MWp produzieren diese Anlagen ca. 32.500 MWh (MW=Megawatt) sauberen Strom pro Jahr. Dies entspricht dem Verbrauch von ca. 10.000 Haushalten. Weitere zehn Kraftwerke mit einer Leistung von 10 MWp sind aktuell im Bau und werden in den kommenden Monaten sukzessive an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.
  • IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.


VORTEILE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger bereits während der Laufzeit. Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (*IRR-Methode) stellt deshalb die Verzinsung des rechnerisch gebundenen Kapitals während der Laufzeit dar. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

RENDITE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher als dies bei  herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode)  ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren. 

Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und 20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.



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