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15.07.2026
 
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Am Netz, EEG 2013, ca. 12% Ertrag p.a. / Kaufpreis 192.500 Euro / Photovoltaik-Dachanlage mit 189,21 kWp in Amöneburg

 

In Amöneburg bei Marburg, im Bundesland Hessen steht eine bestehende Photovoltaik-Dachanlage mit einer installierten Leistung von 189,21 kWp zum Verkauf. Die Anlage bietet auf Grundlage der nachgewiesenen Einspeisedaten der Jahre 2020 bis 2025 und des bereits bestehenden Stromverkaufs an ein im Gebäude ansässiges Fitnessstudio eine laufende rechnerische Bruttorentabilität von rund 11,8 Prozent pro Jahr.

Der Verkaufspreis beträgt 192.500 Euro*. Die Anlage wird finanzierungsfrei und ohne zu übernehmende Darlehensverpflichtungen angeboten.

Bestehende Photovoltaikanlage mit EEG-Vergütung bis Ende 2033

Die vergütungsrelevante DC-Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage erfolgte am 31. Mai 2013. Im Kurzexposé ist der Netzanschluss mit dem 19. Juni 2023 angegeben.

Für Anlagen mit Inbetriebnahme im Jahr 2013 läuft der gesetzliche Vergütungszeitraum über das Inbetriebnahmejahr und die folgenden 20 Kalenderjahre. Die bestehende EEG-Vergütung endet damit am 31. Dezember 2033.

Die Vergütung ist entsprechend der Anlagenleistung gestaffelt. Für den ersten Leistungsanteil werden 15,630 Cent pro Kilowattstunde, für den folgenden Leistungsanteil 14,830 Cent pro Kilowattstunde und für den überwiegenden Leistungsanteil 13,230 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

Aus der tatsächlichen Verteilung der eingespeisten Strommengen ergibt sich ein gewichteter durchschnittlicher Vergütungswert von rund 13,42 Cent pro Kilowattstunde.

Nachgewiesene Einspeisedaten der Jahre 2020 bis 2025

Für die Anlage liegen Abrechnungs- und Einspeisedaten aus sechs vollständigen Kalenderjahren vor. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert damit nicht lediglich auf einer allgemeinen Ertragsprognose, sondern auf tatsächlich dokumentierten Strommengen.

Im Jahr 2020 wurden 179.231 kWh eingespeist. Im Jahr 2021 waren es 162.253 kWh, im Jahr 2022 insgesamt 176.365 kWh, im Jahr 2023 insgesamt 147.010 kWh, im Jahr 2024 insgesamt 148.823 kWh und im Jahr 2025 insgesamt 157.407 kWh.

Über den vollständigen Betrachtungszeitraum ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Netzeinspeisung von rund 161.848 kWh. Das entspricht einem durchschnittlichen spezifischen Einspeiseertrag von rund 855 kWh je installiertem kWp und Jahr.

Auf Grundlage dieser nachgewiesenen Einspeisemengen und der bestehenden Vergütungssätze ergibt sich ein durchschnittlicher rechnerischer Erlös aus der Netzeinspeisung von rund 21.720 Euro pro Jahr.

Bezogen auf den Verkaufspreis von 192.500 Euro entspricht dies bereits ohne Berücksichtigung des Stromverkaufs an das Fitnessstudio einer laufenden Bruttorentabilität von rund:

21.720 Euro ÷ 192.500 Euro = 11,28 Prozent pro Jahr

Zusätzlicher Stromverkauf an das Fitnessstudio

Im Gebäude befindet sich ein Fitnessstudio mit einem erheblichen laufenden Stromverbrauch. Bereits heute wird ein Teil des erzeugten Solarstroms unmittelbar an den Fitnessstudiobetreiber verkauft.

Die gesamte Stromabnahme beträgt rund 14.000 kWh pro Jahr. Der auf die angebotene Photovoltaikanlage entfallende Anteil beträgt 50 Prozent beziehungsweise rund 7.000 kWh pro Jahr.

Der vereinbarte Verkaufspreis beträgt 15 Cent pro Kilowattstunde. Daraus ergibt sich rechnerisch ein zusätzlicher Stromerlös von:

7.000 kWh × 0,15 Euro = 1.050 Euro pro Jahr

Der Stromliefervertrag ist jährlich kündbar. Gleichzeitig besteht damit bereits ein funktionierender zusätzlicher Vermarktungsweg neben der Einspeisung in das öffentliche Netz.

Unter Einbeziehung dieses Direktstromverkaufs erhöht sich der durchschnittliche Gesamtstromerlös der Anlage auf rund:

21.720 Euro Netzeinspeisung zuzüglich 1.050 Euro Direktverkauf = rund 22.770 Euro pro Jahr

Bezogen auf den Verkaufspreis von 192.500 Euro ergibt sich daraus eine laufende rechnerische Bruttorentabilität von:

22.770 Euro ÷ 192.500 Euro = rund 11,83 Prozent pro Jahr

Vertrieblich kann damit eine auf tatsächlichen Ertragsdaten basierende laufende Bruttorentabilität von rund 11,8 Prozent jährlich vor laufenden Betriebs-, Verwaltungs- und Steueraufwendungen ausgewiesen werden.

Rund 88 Prozent Rückfluss bis zum Ende der EEG-Vergütung

Von Mitte 2026 bis zum Ende der EEG-Vergütung am 31. Dezember 2033 verbleibt eine Restlaufzeit von rund siebeneinhalb Jahren.

Aus der Netzeinspeisung ergeben sich bei Fortführung der bisherigen Durchschnittserträge bis zum Ende der EEG-Laufzeit rechnerische Erlöse von rund 162.200 Euro. Dies entspricht bereits rund 84,3 Prozent des Kaufpreises.

Unter zusätzlicher Einbeziehung des bestehenden Stromverkaufs an das Fitnessstudio ergeben sich bis Ende 2033 voraussichtliche Gesamtstromerlöse von rund 170.000 Euro.

Damit können innerhalb der verbleibenden EEG-Laufzeit rechnerisch rund:

170.000 Euro ÷ 192.500 Euro = rund 88,3 Prozent des Kaufpreises

über die laufenden Bruttostromerlöse zurückgeführt werden.

Zum Ende der bestehenden EEG-Vergütung wären damit rechnerisch nur noch rund 22.500 Euro des Kaufpreises nicht durch die bis dahin erzielten Bruttostromerlöse abgedeckt.

Weiterbetrieb nach dem Ende der EEG-Vergütung

Mit dem Auslaufen der bestehenden EEG-Vergütung endet nicht die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Photovoltaikanlage. Der erzeugte Strom kann ab 2034 weiterhin über einen Direktvermarkter, einen Stromabnahmevertrag, eine lokale Direktbelieferung oder eine Kombination dieser Vermarktungswege verkauft werden.

Die Anlage verfügt bereits über eine Direktvermarktungsbox und einen Solar-Log-Datenlogger. Damit bestehen wesentliche technische Grundlagen für eine spätere freie Stromvermarktung. Die Direktvermarktungsbox wird derzeit nicht genutzt.

Zusätzlich kann der direkte Stromverkauf an das Fitnessstudio fortgeführt und durch ein erweitertes Verbrauchs- oder Speicherkonzept ausgebaut werden. Der aktuelle Direktverkauf von 7.000 kWh jährlich bildet damit bereits heute die Grundlage für eine standortbezogene Stromvermarktung.

Langfristige Erlösszenarien bis etwa 2043

Der Dachnutzungsvertrag besitzt eine Grundlaufzeit von 20 Jahren. Zusätzlich bestehen zwei Verlängerungsoptionen von jeweils fünf Jahren. Dadurch ist eine vertragliche Gesamtnutzungsdauer von bis zu 30 Jahren vorgesehen und ein Weiterbetrieb nach dem EEG-Ende für bis zu zehn weitere Jahre grundsätzlich möglich.

Für die Zeit ab 2034 kann die langfristige Wirtschaftlichkeit anhand verschiedener Strompreisszenarien dargestellt werden. In allen nachfolgenden Szenarien wird davon ausgegangen, dass der bisherige Direktverkauf von 7.000 kWh jährlich an das Fitnessstudio zu 15 Cent pro Kilowattstunde fortgeführt wird. Die übrige durchschnittliche Strommenge wird zum jeweils angenommenen freien Marktpreis vermarktet.

Konservatives Szenario mit 4,5 Cent pro Kilowattstunde

Bei einer freien Vermarktung der bisherigen Netzeinspeisung zu durchschnittlich 4,5 Cent pro Kilowattstunde ergeben sich jährliche Markterlöse von rund 7.280 Euro.

Zusammen mit den rund 1.050 Euro aus dem Direktverkauf an das Fitnessstudio ergibt sich nach dem EEG-Ende ein jährlicher Gesamtstromerlös von rund 8.330 Euro.

Über zehn weitere Betriebsjahre entspricht dies zusätzlichen Erlösen von rund 83.300 Euro.

Gemeinsam mit den bis Ende 2033 erwarteten rund 170.000 Euro ergeben sich über den gesamten Betrachtungszeitraum Gesamtstromerlöse von rund 253.400 Euro.

Dies entspricht rund 131,6 Prozent des Kaufpreises. Der rechnerische Bruttoüberschuss über den Kaufpreis beträgt rund 60.900 Euro beziehungsweise rund 31,6 Prozent.

Basisszenario mit 6 Cent pro Kilowattstunde

Bei einem durchschnittlichen freien Marktpreis von 6 Cent pro Kilowattstunde ergeben sich aus der bisherigen Netzeinspeisung jährliche Erlöse von rund 9.710 Euro.

Zusammen mit dem bestehenden Direktverkauf an das Fitnessstudio ergibt sich ein jährlicher Gesamtstromerlös von rund 10.760 Euro.

Über einen weiteren Betriebszeitraum von zehn Jahren können damit zusätzliche Erlöse von rund 107.600 Euro erwirtschaftet werden.

Einschließlich der voraussichtlichen Erlöse bis Ende 2033 ergeben sich Gesamtstromerlöse von rund 277.700 Euro.

Dies entspricht rund 144,3 Prozent des Kaufpreises. Der rechnerische Bruttoüberschuss über das eingesetzte Kapital beträgt rund 85.200 Euro beziehungsweise rund 44,3 Prozent.

Der Kaufpreis wäre in diesem Szenario bereits wenige Jahre nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung vollständig durch die laufenden Stromerlöse zurückgeführt.

Positives Marktszenario mit 8 Cent pro Kilowattstunde

Bei einem durchschnittlichen freien Strommarktpreis von 8 Cent pro Kilowattstunde ergeben sich aus der bisherigen Netzeinspeisung jährliche Erlöse von rund 12.950 Euro.

Gemeinsam mit den rund 1.050 Euro aus dem Direktverkauf an das Fitnessstudio beträgt der jährliche Gesamtstromerlös nach dem EEG-Ende rund 14.000 Euro.

Über zehn weitere Betriebsjahre können daraus zusätzliche Erlöse von rund 140.000 Euro entstehen.

Zusammen mit den voraussichtlichen Erlösen bis Ende 2033 ergibt sich ein kumulierter Gesamtstromerlös von rund 310.000 Euro.

Dies entspricht rund 161,1 Prozent des Kaufpreises. Der rechnerische Bruttoüberschuss über den Kaufpreis beträgt rund 117.500 Euro beziehungsweise rund 61,1 Prozent.

Zusätzliches Ausbaupotenzial durch einen Stromspeicher

Das bestehende Direktstrommodell mit dem Fitnessstudio bietet weiteres Entwicklungspotenzial. Gegenwärtig werden rund 7.000 kWh pro Jahr aus der angebotenen Anlage unmittelbar an den Studiobetreiber verkauft.

Durch die Ergänzung eines geeigneten Stromspeichers könnte ein größerer Anteil des erzeugten Solarstroms zeitlich versetzt vor Ort bereitgestellt und zu 15 Cent pro Kilowattstunde verkauft werden. Dadurch ließe sich die Strommenge reduzieren, die zu einem niedrigeren Preis in das öffentliche Netz eingespeist oder später frei am Markt vermarktet wird.

Jede zusätzliche Strommenge von 10.000 kWh, die zu 15 Cent statt beispielsweise zu 6 Cent pro Kilowattstunde verkauft werden kann, erhöht den jährlichen Erlös um rund 900 Euro.

Dieses zusätzliche Speicher- und Direktvermarktungspotenzial ist in den dargestellten Rentabilitäts- und Gesamterlösberechnungen noch nicht berücksichtigt.

Technische Ausstattung

Die Photovoltaikanlage ist mit Modulen des Herstellers Trina Solar vom Typ TSM-PC05 mit einer Leistung von jeweils 255 Watt ausgestattet.

Als Wechselrichter kommen Geräte des Typs Sungrow SG20KTL zum Einsatz. Die Überwachung und Erfassung der Anlagendaten erfolgt über einen Solar-Log-Datenlogger.

Eine Direktvermarktungsbox ist bereits vorhanden. Die Einspeisung erfolgt auf der Niederspannungsebene an einer Trafostation des zuständigen Netzbetreibers EAM Netz.

Langfristig gesicherte Dachnutzung

Die Grundlaufzeit des Dachnutzungsvertrages beträgt 20 Jahre. Zusätzlich bestehen zwei Verlängerungsoptionen von jeweils fünf Jahren, sodass sich eine mögliche Gesamtnutzungsdauer von bis zu 30 Jahren ergibt.

Die Dachpacht für die vollständige Grundmietzeit von 20 Jahren wurde bereits im Voraus bezahlt. Während der verbleibenden Grundlaufzeit entstehen damit laut Kurzexposé keine weiteren laufenden Dachpachtzahlungen.

Zur rechtlichen Absicherung der Dachnutzung ist eine erstrangige Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.

Finanzierungsfrei und sofort verfügbar

Die Photovoltaikanlage wird finanzierungsfrei veräußert. Es bestehen keine zu übernehmenden Darlehensverpflichtungen. Die Anlage ist damit grundsätzlich sofort verfügbar.

Der Umstellungsprozess auf einen neuen Betreiber kann auf Wunsch unterstützt werden. Bei ernsthaftem Kaufinteresse können die weiterführenden Vertragsunterlagen und technischen Dokumentationen zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden.

Zusammenfassung der Wirtschaftlichkeit

Der Verkaufspreis der Photovoltaikanlage beträgt 192.500 Euro.

Aus der nachgewiesenen durchschnittlichen Netzeinspeisung ergeben sich rechnerische Erlöse von rund 21.720 Euro pro Jahr. Der bestehende Stromverkauf an das Fitnessstudio erwirtschaftet zusätzlich rund 1.050 Euro pro Jahr.

Der gesamte durchschnittliche Stromerlös beträgt damit rund 22.770 Euro jährlich. Dies entspricht einer laufenden rechnerischen Bruttorentabilität von rund 11,8 Prozent pro Jahr.

Bis zum Ende der bestehenden EEG-Vergütung am 31. Dezember 2033 können auf Grundlage der bisherigen Durchschnittserträge und des bestehenden Direktstromverkaufs voraussichtlich rund 170.000 Euro erlöst werden. Damit werden bereits während der verbleibenden EEG-Laufzeit rund 88 Prozent des Kaufpreises über die Bruttostromerlöse zurückgeführt.

Bei einem anschließenden Weiterbetrieb über zehn Jahre ergeben sich abhängig vom zukünftigen Marktpreis kumulierte Gesamtstromerlöse von rund 253.400 Euro bis 310.000 Euro. Dies entspricht rund 132 bis 161 Prozent des heutigen Kaufpreises.

Das zusätzliche Ausbaupotenzial durch einen Stromspeicher und eine stärkere direkte Belieferung des Fitnessstudios ist in diesen Zahlen noch nicht enthalten.

Die Kombination aus nachgewiesenen Stromerträgen, einer laufenden Bruttorentabilität von rund 11,8 Prozent, der EEG-Vergütung bis Ende 2033, einem bereits bestehenden Direktstromverkauf, bezahlter Dachpacht, grundbuchlicher Absicherung, vorhandener Direktvermarktungstechnik und zusätzlichem Speicherpotenzial macht die Anlage zu einem attraktiven langfristigen Sachwertinvestment.


Steuerliche Aspekte: 

Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können entsprechend steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung, nebst IAB-Auflösung, daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.


*Alle genannten Preise: verstehen sich zzgl. MwSt. / * Bei Erwerb ist vom Käufer eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 3% zzgl. MwSt. auf den Nettokaufpreis zu zahlen. Zahlbar an Scherer Invest Management nach Kaufvertragsschließung und Erwerb der jeweiligen PVA, gegen Rechnungsstellung. Die Vermittlungsvergütung ist im Rahmen der Investition steuerlich voll abzugsfähig.

Bitte beachten Sie, dass alle genannten Preise, die Dienstleistungen im Rahmen des Anlagenerwerbs und des Anlagenbetriebes, sowie die Vermittlungsvergütung nicht verhandelbar sind.



Bei gegebenem Interesse kommen Sie bitte kurzfristig auf uns zu.



Hinweis: Bei den vorstehend gemachten Angaben, insbesondere in Bezug auf zu erwartenden Ertrag und Rendite, handelt es sich um Prognosen. Grundsätzlich handelt es sich um eine unternehmerisch geprägte Investition, bei welcher feste Zusagen in Bezug auf Auszahlungshöhe, Ertrag und Rendite nicht möglich sind. Getroffene Annahmen in Hinblick auf einen normalen Verlauf dieser Anlage (auf Basis der bekannten technischen und sonstiger relevanter fest bestimmbarer Parameter) und in Bezug auf die weitere Entwicklung anderer nicht fester aber ebenfalls maßgeblich relevanter Parameter sind die Grundlage für die Prognose der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung und Kalkulation der hier vorgestellten Investition. Je weiter der Blick bei der Prognose dabei in die Zukunft gerichtet wird, desto höher ist die entsprechende Planungsunsicherheit. Die Kumulation von Prognosewerten kann zu vermehrter Ungewissheit und Unsicherheit führen. Prognosen können, müssen aber nicht eintreten, das heißt sie können sich unter bestimmten Umständen auch als irrtümlich oder von der Entwicklung in der Realität abweichend erweisen. Eine Entwicklung, die schlechter als die Prognose ist, würde die Wirtschaftlichkeit der Anlage nachhaltig negativ beeinflussen und somit Zahlungen an den Erwerber reduzieren oder im schlimmsten Fall gänzlich unmöglich machen.






 

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