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Aktuelle News

17.09.2017
 
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Der asuco Zweitmarktfonds ruft zum Endspurt!

 

Am 26.09.2017 endet die Platzierungsfrist für die Namensschuldverschreibungen der Serie ZweitmarktZins 01-2016. Da eine Verlängerung der Platzierungsfrist nicht möglich ist, starten wir also in den ultimativen Endspurt!

Anlageobjekte des Emittenten sind direkt erworbene Immobilien, Beteiligungen an geschlossenen Alternativen Investmentfonds mit Immobilieninvestitionen, sonstige Gesellschaften (Zielfonds) sowie Gesellschafterdarlehen an Zielfonds (insgesamt Zielinvestments).

asuco arbeitet bereits an einem Nachfolger, der ebenfalls ab einer Mindestbeteiligung von EUR 5.000,-- eine Investition im Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds ermöglichen wird, allerdings wird dieser nicht mehr in 2017 an den Start gehen können. Wer also nicht bis zur Neuauflage 2018 warten will, sollte sich jetzt noch die Chancen sichern, von dem derzeit sicherlich einzigartigen Zweitmarkt-Immobilienportfolio des Emittenten der Namensschuldverschreibungen zu profitieren.

Aktuell sind rd. EUR 86 Mio. in den verschiedenen ZweitmarktZins Serien platziert. Besonders hervorzuheben ist, dass insgesamt bereits EUR 75 Mio. investiert wurden und sich uns weiterhin gute Einkaufschancen bieten.

Durch diese breite Streuung erreicht der Fonds eine hohe Sicherheitsorientierung für die Anleger. Eine Ausschüttungsrendite des Portfolios von rd. 5 % zuzüglich eines Tilgungsgewinns von 4,5 % für 2016 ermöglichen gute Renditechancen!

Neun gute Gründe für den Erwerb von Namensschuldverschreibungen der Serie ZweitmarktZins 01-2016

  • Ab 5.000 EUR zzgl. 5 % Agio mittelbare schuldrechtliche Investition in deutsche Immobilien an entwicklungsfähigen Standorten und/oder mit einem hohen Vermietungsstand nicht selten unter dem nachhaltigen Markt-/Verkehrswert.
  • Risikostreuung auf eine Vielzahl von Immobilien verschiedener Standorte.
  • Attraktive Zinsen und Zusatzzinsen
  • Voraussichtliche Laufzeit von 10 Jahren zzgl. Verlängerungsoptionen.
  • Nach Recherchen des Anbieters im Marktvergleich geringe vertraglich vereinbarte einmalige, nicht substanzbildende weiche Kosten in Höhe von ca. 13,4 % sowie eine in hohem Umfang erfolgsabhängige laufende Vergütung in Höhe von ca. 0,57 % (mittleres Szenario), jeweils bezogen auf den Nominalbetrag der Namensschuldverschreibungen, schaffen einen Interessensausgleich von Anbieter und Anleger (Gläubiger).
  • Hohe Transparenz durch jährlichen Geschäftsbericht sowie Informationsveranstaltung alle drei Jahre.
  • Grundsätzlich keine Wiederauflebung der Einzahlungsverpflichtung.
  • Bisher kumulierte Ausschüttungen aller asuco- Fondsgesellschaften besser als prognostiziert.
  • Erfahrenes Management, das rd. 730 Mio. EUR Nominalkapital bei rd. 13.000 Umsätzen am Zweitmarkt gehandelt hat.


331 Immobilien geben Ihrer Investition ein sicheres Fundament

Per 31.03.2016 hat sich der Emittent mit 452 Transaktionen an 187 Zielfonds mit 331 verschiedenen Immobilien in Deutschland beteiligt. Dazu zählen Einkaufscenter, Bürogebäude, Senioren-Pflegeheime, Hotels, Logistikzentren etc. Die gesamten Anschaffungskosten betragen ca. 12,4 Mio. EUR.

FAZIT: ZweitmarktZins 01-2016 bietet ein breit diversifiziertes Portfolio über mehrere Investmentklassen eines in der Vergangenheit sehr erfolgreichen Anbieters!

Zielfondsportfolio des Emittenten der Namensschuldverschreibungen der Serie ZweitmarktZins zum 28.08.2017


Anzahl Ankäufe: 2.431

Erworbene Zielfonds: 223

Anzahl der Initiatoren/
Fondsverwalter: 47

Immobilien: 376 Ø

Vermietungsstand: 97 %




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Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


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Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

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