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Aktuelle News

02.01.2024
 
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Freilandanlage Sylda (Sachsen-Anhalt) Netzanschluss gepl. 6/2024 - Progn. Mid Case 7,24 % /Teilanlagen WR ab 54,72 kWp – 1.090 €/kWp - Kaufpreis Euro 59.644,80 netto* / Kaufpreis PVA gesamt 984,96 kWp: Euro 1.073.606,40 netto*

 


NUR NOCH 3 WR verfügbar / Update 12.02.2024

Nachstehend finden Sie bitte die Informationen für unsere im Verkauf befindliche, IAB fähige Freilandanlage Sylda (Sachsen-Anhalt)

 

Netzanschluss geplant 6/2024

PVA Gesamt 984,96 kWp

Teilanlagen WR ab: 54,72 kWp – 1.090 €/kWp - Kaufpreis Euro 59.644,80 netto*


  • In Addition von einzelnen WR deutlich größere PVA verfügbar
  • Es werden max. 20 PVA (zusammengefasste Einheiten) zum Verkauf angeboten


 

Aktuelle Nutzung des Grundstücks Landwirtschaft

Pachtvertrag Inbetriebnahmejahr + 20 Jahre

Verlängerungsoption des Pachtvertrags 10 x 1 Jahr

 

Wirtschaftlichkeit der Teilanlage (Prognose)

Ertrag in % vom Netto-Kaufpreis (auf Basis der ersten 12 Monate)

Base Case   4,72%

Mid Case     7,24%

Best Case  11,44%

 

Verkaufspreise

Kaufpreis je kWp (netto) inkl. Pachtkosten 1.090,00 €

 

Kaufpreis (netto) Teilanlage 59.644,80 €*

Kaufpreis (brutto) Teilanlage 70.977,31 €*

 

*Alle genannten Preise: verstehen sich zzgl. MwSt. / * Bei Erwerb ist vom Käufer eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 3% zzgl. MwSt. auf den Nettokaufpreis zu zahlen. Zahlbar an Scherer Invest Management nach Kaufvertragsschließung und Erwerb der jeweiligen PVA, gegen Rechnungsstellung. Die Vermittlungsvergütung ist im Rahmen der Investition steuerlich voll abzugsfähig.

 

Bitte beachten Sie, dass alle genannten Preise, die Dienstleistungen im Rahmen des Anlagenerwerbs und des Anlagenbetriebes, sowie die Vermittlungsvergütung nicht verhandelbar sind.

 

Die möglichen Investitionsgrößen sind an den technischen Gegebenheiten und verfügbaren WR, nebst Modulen bemessen.

 

  • Da die Anzahl und die Kombination von WR (Wechselrichtern) und Modulen variabel ist, sind in Addition auch andere deutlich größere Investitionsgrößen möglich. Kommen Sie diesbezüglich bitte sehr gern auf uns zu.

 

Finanzierungsmöglichkeit für unsere PVA bis max. 170.000 Euro Darlehenssumme ohne weitere Sicherheiten / Abwicklung über Partnerunternehmen ....[mehr]


Sie können die jeweilige PVA mit einer bereits bestehenden GmbH, KG, UG, GbR, GmbH & Co.KG oder einer sonstigen Rechtsform kaufen und betreiben. 

Ebenso kann der Kauf aber auch als Privatperson (dann Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer) erfolgen. Je nach steuerlicher und persönlicher Situation kann die eine oder die andere Variante sinnvoll sein. Ebenso kann z.B. eine Gewerbeanmeldung (Einzelunternehmer) auch erst nach dem Kauf erfolgen.


Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können entsprechend steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung, nebst IAB-Auflösung, daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.

 

Um für Sie bei Kaufinteresse diese PV-Anlage zu sichern, kommen Sie bitte gern auf uns zu.

Alle relevanten Unterlagen, die Präsentation, den Musterkaufvertrag, Grundbuchauszug etc. zu der hier vorgestellten PV-Anlage finden Sie bitte im Datenraum. Den Zugangslink erhalten Sie auf Anfrage.

 

  • Die Lieferung der PVA erfolgt schlüsselfertig, nebst allen erforderlichen Verträgen (Direktvermarktung, Versicherung, Wartung, etc.).
  • Die Zahlungsmodalitäten sind wie folgt: 90% bei Kaufvertragsunterzeichnung, 5% bei EEG-Inbetriebnahme, 5% bei Netzanschluss.
  • Die prognostizierten Erlöse, nach laufenden Kosten (technische Betriebsführung, kaufmännische Verwaltung, Versicherung und Sonstiges) werden im ersten vollen Jahr im Base Case bei reiner EEG Vermarktung (Fall Back Szenario), kalkuliert, im Mid Case bei realistisch prognostizierter Börsenstromvermarktung und im Bestcase bei positiv prognostizierter Börsenstromvermarktung. Sollte der Erlös an der Strombörse höher als im Best Case oder Mid Case liegen, partizipieren die Eigentümerinnen und Eigentümer der jeweiligen PVA selbstverständlich vollständig am dann möglichen Mehrerlös.
  • Eine "Absicherung nach unten" erfolgt hier im Base Case durch das EEG über die für 20 Jahre gesetzlich festgelegte EEG-Vergütung bei Inbetriebnahme.

 

Bitte beachten Sie, dass wir die aktuellen PV-Anlagen nur dann zum Verkauf bringen, sofern auf der Käuferseite eine Kaufpreiszahlung bereits grundsätzlich sicher gestellt ist.

 

Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.

Als kaufmännischer Verwalter betreuen unsere erfahrenen Vertragspartner die PV-Anlage dann in Ihrem Auftrag über die gesamte Laufzeit, erstellen die jährlichen Abrechnungen für Investition und Ertrag und sorgen ebenfalls für die monatlichen laufenden Auszahlungen an die Eigentümer der PV-Anlagen.

 

Warum ist dieses Direktinvestment sinnvoll?

 

  • Sie investieren in eine inflationsgeschützte Sachwertanlage
  • Planbare Erträge durch staatlich garantierte Höhe der EEG-Einspeisevergütung
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
  • Sie erwerben eine schlüsselfertige Photovoltaikanlage.
  • Es ist kein geschlossener Fonds und keine Beteiligung.
  • Aktiver Beitrag zum Umweltschutz

 

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Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

Die auf unserern Internetseiten abgebildeten Informationen stellen grundsätzlich kein Angebot zur Beteiligung, zum Kauf oder zur Übernahme dar.

Die auf dieser Internetseite bereit gestellten Informationen sind nicht auf die persönliche Situation von etwaigen Anlageinteressenten zugeschnitten oder daran orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen sind Werbeinformationen und stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils an dem jeweils abgebildeten, Sachwert, Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dar.

Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein das Prospekt, mit ggf. Nachträgen bildet das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und darf als Grundlage eines Beitrittes zu einem Investitions- und Beteiligungsangebot, sowie zu einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dienen.

Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
 
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