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11.02.2016
 
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Habona 05 bereits bei rund EUR 6 Mio. Eigenkapital ! Die wirtschaftlichen Rahmendaten des Habona Einzelhandelsfonds 05 sind gewohnt attraktiv.

 


Die Erfolgsstory des Habona Kurzläuferkonzepts geht weiter. Der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 05 konnte in den ersten Vertriebs-Wochen bereits rund EUR 6 Mio. Eigenkapital platzieren.


Habona Einzelhandelsimmobilien Fonds 05:


Die wirtschaftlichen Rahmendaten des Habona Einzelhandelsfonds 05 sind gewohnt attraktiv. Während der nur 5-jährigen Fondslaufzeit erhalten die Anleger gemäß Prognose halbjährliche Ausschüttungen in Höhe von 6,25% p.a. (vor Steuern). Der Fonds investiert weiterhin in hoch rentable Lebensmitteleinzelhandelsimmobilien mit bonitätsstarken Ankermietern wie REWE oder EDEKA. Deren bis zu 15-jährige Mietverträge laufen - entsprechend dem Sicherheitskonzept von Habona - weit über die Fondslaufzeit hinaus und machen den Habona Einzelhandelsfonds 05 einzigartig.

 

Der Habona Einzelhandelsfonds 05 hat ein Eigenkapital-Platzierungsvolumen in Höhe von 30 Mio. Euro und ein prognostiziertes Gesamtinvestitionsvolumen von 68 Mio. Euro. Prognosegemäß wird der Fonds mit der aus den Vorgängerfonds bekannten Diversifikations-Strategie das Kapital der Anleger in ca. 20 Einzelhandelsimmobilien investieren. Die erste Investition ist bereits getätigt und viele weitere stehen vor dem Abschluss.


Wie alle Habona-AIFs kooperiert auch der aktuelle Habona Einzelhandelsfonds 05 mit HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die u.a. mit dem Portfoliomanagement und dem Risikomanagement des Fonds beauftragt ist. Als Verwahrstelle des Fonds ist erneut die renommierte deutsche Privatbank Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA beauftragt worden.

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Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

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Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


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Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

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