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05.12.2025 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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IAB fähige Batteriespeicher Freiflächen-Anlage Mecklenburg-Vorpommern II / , Ertrag nach Kosten Ø 12 % p.a. / DC-Inbetriebnahme 11/2025 / Kaufpreise ab ca. 172.500 Euro bis ca. 6,5 Mio. Euro / Finanzierung kann geliefert werden |
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Nachstehend finden Sie bitte die Informationen für unsere ab sofort im Verkauf befindliche, IAB fähige, Batteriespeicher PV- Freiflächen-Anlage Mecklenburg Vorpommern II. Nur noch wenige WR verfügbar. Siehe unten.
Die DC-Fertigstellung wird gemäß Planung im November 2025 abgeschlossen. Die DC-Fertigstellung wird für das Kalenderjahr 2025 seitens der Verkäufer garantiert, wodurch Investoren die entsprechende Möglichkeit haben, für den Erwerb der Anlage einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) noch in 2025 fristgerecht aufzulösen.
Die konkreten Kaufpreise der einzelnen WR nebst Batteriespeicher in der PVA Mecklenburg Vorpommern 2 finden Sie untenstehend aufgelistet.
PV Anlagen Informationen Solarpark Mecklenburg Vorpommern II + Batteriespeicher
Die Wechselrichtergrößen unterteilen sich wie folgt:
Die EEG Vergütung beträgt 5,15 ct/kWh Bereits bei Börsenstrompreisen unterhalb der EEG Vergütung kann durch die „Spot Positiv Vermarktung“ ein Mehrerlös zum EEG von ca. 0,35 bis 0,45 ct/kWh erreicht werden. Bei Börsenstrompreisen oberhalb der EEG Vergütung kommen diese zusätzlich obendrauf (Siehe Informationsblatt Direktvermarktung im Datenraum). Ertragsberechnung: Der spezifische Jahresertrag ist exakt für jeden einzelnen spezifischen Wechselrichter berechnet, da unterschiedliche Einstrahlungsverhältnisse und Modultypen vorliegen und diesen Faktoren Rechnung getragen werden muss. Um eine gleiche Wirtschaftlichkeit aller Anlagen zu gewährleisten ist der Kaufpreis auf den Jahresertrag der einzelnen Anlagen normalisiert.
Die Anlagen haben daher alle die gleiche Rentabilität +-0,2% p. a. Die Anlagen mit mehr Speicheranteil haben eine etwas höhere Rendite. Der Speicher selbst hat dafür keine EEG-Vergütung. Den Anlagen sind ganz konkrete Einheiten der Speicher zugeordnet.
Die zwei Szenarien (good und base case im Datenraum) sind in einer Excel-Datei zusammengefügt welche Sie ebenfalls auf Anfrage erhalten.
Batteriespeicher pro Einheit: -
8 PV Wechselrechter haben je 1 Batteriepack mit 104,5 kWh Kapazität zugeordnet
Würde man die Kaufpreise aufteilen, kommt man zunächst auf ca. 745 €/kWp ausschließlich für den Teil der PV-Anlage. Es ist jedoch nicht einfach zu trennen welche konkreten Infrastrukturkosten allein auf den Speicher und welche allein auf die PV-Anlage anfallen und entsprechend umgelegt werden könnten. Daher wird immer alles gemeinsam kalkuliert. Trafo, Trasse, Übergabestation usw. wird ohnehin für beides benötigt.
Eine jeweils tagesaktuelle Wechselrichterliste mit den verfügbaren Kaufpreisen ist auch im Datenraum hinterlegt.
Verfügbare Einheiten Mecklenburg-Vorpommern II mit Batteriespeicher:
*Alle genannten Preise: verstehen sich zzgl. MwSt. / * Bei Erwerb ist vom Käufer eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 3% zzgl. MwSt. auf den Nettokaufpreis zu zahlen. Zahlbar an Scherer Invest Management nach Kaufvertragsschließung und Erwerb der jeweiligen PVA, gegen Rechnungsstellung. Die Vermittlungsvergütung ist im Rahmen der Investition steuerlich voll abzugsfähig. Bitte beachten Sie, dass alle genannten Preise, die Dienstleistungen im Rahmen des Anlagenerwerbs und des Anlagenbetriebes, sowie die Vermittlungsvergütung nicht verhandelbar sind.
Es handelt sich jeweils um eindeutig ausgewiesene Einzelanlagen mit durchlaufend nummerierten WR, die in der jeweils von Ihnen gewählten Anzahl und Größe mit dem Kauf in Ihr Eigentum übergehen. Im Rahmen eines „Rundum Sorglos Paketes“ kümmert sich eine Verwaltung für Sie (in Ihrem Auftrag) um alle Belange, die mit dem Betrieb der PVA zu tun haben.
Die möglichen Investitionsgrößen sind an den technischen Gegebenheiten und verfügbaren WR, nebst Modulen bemessen. Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können entsprechend steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung, nebst IAB-Auflösung, daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.
Als kaufmännischer Verwalter betreuen unsere erfahrenen Vertragspartner die PV-Anlage dann in Ihrem Auftrag über die gesamte Laufzeit, erstellen die jährlichen Abrechnungen für Investition und Ertrag und sorgen ebenfalls für die monatlichen laufenden Auszahlungen an die Eigentümer der PV-Anlagen.
Hinweis: Bei den vorstehend gemachten Angaben, insbesondere in Bezug auf zu erwartenden Ertrag und Rendite, handelt es sich um Prognosen. Grundsätzlich handelt es sich um eine unternehmerisch geprägte Investition, bei welcher feste Zusagen in Bezug auf Auszahlungshöhe, Ertrag und Rendite nicht möglich sind. Getroffene Annahmen in Hinblick auf einen normalen Verlauf dieser Anlage (auf Basis der bekannten technischen und sonstiger relevanter fest bestimmbarer Parameter) und in Bezug auf die weitere Entwicklung anderer nicht fester aber ebenfalls maßgeblich relevanter Parameter sind die Grundlage für die Prognose der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung und Kalkulation der hier vorgestellten Investition. Je weiter der Blick bei der Prognose dabei in die Zukunft gerichtet wird, desto höher ist die entsprechende Planungsunsicherheit. Die Kumulation von Prognosewerten kann zu vermehrter Ungewissheit und Unsicherheit führen. Prognosen können, müssen aber nicht eintreten, das heißt sie können sich unter bestimmten Umständen auch als irrtümlich oder von der Entwicklung in der Realität abweichend erweisen. Eine Entwicklung, die schlechter als die Prognose ist, würde die Wirtschaftlichkeit der Anlage nachhaltig negativ beeinflussen und somit Zahlungen an den Erwerber reduzieren oder im schlimmsten Fall gänzlich unmöglich machen. |
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Wichtige Hinweise für unsere Angebote Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch
Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel,
welche keine Vermögensanlagen darstellen. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren. Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen. Die auf unserern Internetseiten abgebildeten Informationen stellen grundsätzlich kein Angebot zur Beteiligung, zum Kauf oder zur Übernahme dar. Die auf dieser Internetseite bereit gestellten Informationen sind nicht auf die persönliche Situation von etwaigen Anlageinteressenten zugeschnitten oder daran orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen sind Werbeinformationen und stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils an dem jeweils abgebildeten, Sachwert, Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dar. Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen. Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Betrifft Vermögensanlagen: Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein das Prospekt, mit ggf. Nachträgen bildet das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und darf als Grundlage eines Beitrittes zu einem Investitions- und Beteiligungsangebot, sowie zu einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dienen. Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen. |
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