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17.10.2017
 
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Neitzel & Cie. Zukunftsenergie Deutschland 4 - Mit neuer Energie in die Zukunft

 


6 Worte – 1 Botschaft: Mit neuer Energie in die Zukunft  

Sechs Worte, die die Zukunftsaussichten der Asset-Klasse „Erneuerbare Energie“ beschreiben:

Dauerhaft verfügbar.  Kostenfreie Lieferquelle.  Wachsender Sektor.

Kaum eine andere Asset-Klasse ist so vielfältig und politisch wie auch gesellschaftlich anerkannt und diskutiert. Denn Fakt ist: Die gesellschaftlich gewollte und politisch beschlossene Energiewende ist in vollem Gange. Jede dritte Kilowattstunde Strom wird inzwischen durch Erneuerbare Energien erzeugt.

NEITZEL & CIE. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Wirtschaft bei der umwelt- und gesellschaftspolitischen Aufgabe zu unterstützen und den Ausbau neuer Energiekonzepte – und somit die Energiewende – bewusst und organisiert voranzutreiben.

Mit ZUKUNFTSENERGIE DEUTSCHLAND 4 wurde eine am Markt einzigartige Vermögensanlage aufgelegt, welche diverse und in ganz Deutschland verteilte Photovoltaik-Anlagen beinhaltet. Gleichzeitig gehören Blockheizkraftwerke zum Kerngedanken des Produktes.

Eine Investition in diese Art von Assets ist im doppelten Sinne förderlich: Für die Umwelt und als rentable Geldanlage.

Eine Sachwert-Beteiligung, die interessante Aspekte zu bieten hat – u. a.:

  • Geplante Auszahlungen: gemäß Prognose von 6% p.a. auf 8% p. a. ansteigend / Gesamtauszahlung bis 2025: ca. 168%
  • Geplante Anlagedauer: bis 2025
  • Mindestbeteiligung: 20.000 Euro zzgl. 5% Agio
  • Besonderheiten: Anleger können ihre Beteiligung steuerfrei vererben oder verschenken. Gerade weil die Summe gesetzliche Freibeträge übersteigen darf, ist diese Möglichkeit besonders attraktiv für jene, die in keinem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen: also z. B. Lebenspartner (aufgehobene Partnerschaft) oder Patenonkel/-tante zu Patenkind, Geschäftspartner,

 

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Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

Die auf unserern Internetseiten abgebildeten Informationen stellen grundsätzlich kein Angebot zur Beteiligung, zum Kauf oder zur Übernahme dar.

Die auf dieser Internetseite bereit gestellten Informationen sind nicht auf die persönliche Situation von etwaigen Anlageinteressenten zugeschnitten oder daran orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen sind Werbeinformationen und stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils an dem jeweils abgebildeten, Sachwert, Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dar.

Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein das Prospekt, mit ggf. Nachträgen bildet das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und darf als Grundlage eines Beitrittes zu einem Investitions- und Beteiligungsangebot, sowie zu einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dienen.

Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
 
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