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Aktuelle News

14.11.2024
 
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Netzanschluss erfolgt ! / Freilandanlage Demmin / fertig gestellt 06/2024 / Kaufpreise ab Euro 151.244,82 netto* (1 WR) bis max. Euro ca. 1,5 Mio. netto* (10 WR)

 

Nachstehend finden Sie bitte die Informationen für unsere im Verkauf befindliche IAB fähige PV- Freiflächen-Anlage Demmin.

  • Die Anlage ist fertig gestellt, in Betrieb genommen und am Netz!
  • Wie geplant hat die Anlage am 12.11. den Netzanschluss erhalten und hat am 14.11.24 durch die Inbetriebnahme die Stromproduktion und die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz begonnen.
  • Die Anlage ist zum sofortigen Kauf verfügbar.

  • Falls Ihrerseits Interesse am Kauf besteht, kommen Sie bitte umgehend auf uns zu, da diese PV Anlage, auf Grund der erfolgten Inbetriebnahme und dem Netzanschluss, kurzfristig ausverkauft sein wird. 
  • Die weiteren relevanten Unterlagen, Datenblatt, Wirtschaftlichkeitsprognosen, Präsentation, Musterkaufvertrag, Grundbuchauszug, etc. zu der hier vorgestellten PV-Anlage werden im Datenraum für Sie bereitgestellt. Den entsprechenden Zugang erhalten Sie auf Anfrage.

 

Übersicht PV- Freiflächen-Anlage Demmin

 

Fertigstellung ist erfolgt: 06/2024

EEG-Inbetriebnahme ist erfolgt: 11/2024

Netzanschluss ist erfolgt: 11/2024

Eigentumsverhältnisse des Grundstücks Pachtgrundstück

Pachtvertrag Dauer: Inbetriebnahmejahr + 20 Jahre

Verlängerungsoption des Pachtvertrags 2 x 5 Jahre (Option einseitig auf Seiten der Käufer)

 

Daten zum Projekt / PVA ist bereits fertig gestellt und sofort verfügbar

  • Nutzungsart Freiland
  • Preis pro kWp 1.049 €*
  • Wechselrichtergrößen Ab 138 kWp flexibel kombinierbar
  • Spezifischer Ertrag 1.092 kWh/kWp p. a.
  • Mindest Einspeisevergütung 4,88 Cent/kWh gem. EEG (Worst Case und Absicherung nach unten)
  • kalkulierter Ertrag nach laufenden Kosten ca. 7,65% (bei 9,5 Cent Börsenstromvermarktung)
  • Wartung Komplettpaket, Service, Verwaltung, Betriebsführung, Versicherung
  • Pachtkosten 4 € zzgl. der ges. MwSt. pro kWp/a
  • Pachtdauer 20 Jahre + 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption

 

Verkaufspreise

Kaufpreis je kWp /  1.049 €/kWp*

Es handelt sich jeweils um eindeutig ausgewiesene Einzelanlagen mit durchlaufend nummerierten WR, die in der jeweils von Ihnen gewählten Anzahl und Größe mit dem Kauf in Ihr Eigentum übergehen. Im Rahmen eines „Rundum Sorglos Paketes“ kümmert sich eine Verwaltung für Sie (in Ihrem Auftrag) um alle Belange, die mit dem Betrieb der PVA zu tun haben.


  •  z.B.Kaufpreis PVA / 1 x WR :    138,00 kWp =   Euro 144.762 netto*  / (AUSVERKAUFT)

Weitere Größen:

  • z.B. Kaufpreis PVA / 1 x WR :    144,18 kWp =   Euro 151.244,82 netto*  / Wirtschaftlichkeitsprognosen siehe Datenraum
  • z.B. Kaufpreis PVA / 2 x WR :    288,36 kWp =   Euro 302.489,64 netto*  / Wirtschaftlichkeitsprognosen siehe Datenraum
  • z.B. Kaufpreis PVA / 3 x WR :    432,54 kWp =   Euro 453.734,46 netto*  / Wirtschaftlichkeitsprognosen siehe Datenraum
  • z.B. Kaufpreis PVA / 4 x WR :    576,72 kWp =   Euro 604.479,28 netto*  / Wirtschaftlichkeitsprognosen siehe Datenraum
  • z.B. Kaufpreis PVA / 5 x WR :    720,90 kWp =   Euro 756.224,10 netto*  / Wirtschaftlichkeitsprognosen siehe Datenraum

 

*Alle genannten Preise: verstehen sich zzgl. MwSt. / * Bei Erwerb ist vom Käufer eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 3% zzgl. MwSt. auf den Nettokaufpreis zu zahlen. Zahlbar an Scherer Invest Management nach Kaufvertragsschließung und Erwerb der jeweiligen PVA, gegen Rechnungsstellung. Die Vermittlungsvergütung ist im Rahmen der Investition steuerlich voll abzugsfähig.

Bitte beachten Sie, dass alle genannten Preise, die Dienstleistungen im Rahmen des Anlagenerwerbs und des Anlagenbetriebes, sowie die Vermittlungsvergütung nicht verhandelbar sind.

 

 

Die möglichen Investitionsgrößen sind an den technischen Gegebenheiten und verfügbaren WR, nebst Modulen bemessen.

  • Da die Anzahl und die Kombination von WR (Wechselrichtern) und Modulen variabel ist, sind in Addition unterschiedliche Investitionsgrößen möglich. Kommen Sie diesbezüglich bitte sehr gern auf uns zu.

 

Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können entsprechend steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung, nebst IAB-Auflösung, daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.

Als kaufmännischer Verwalter betreuen unsere erfahrenen Vertragspartner die PV-Anlage dann in Ihrem Auftrag über die gesamte Laufzeit, erstellen die jährlichen Abrechnungen für Investition und Ertrag und sorgen ebenfalls für die monatlichen laufenden Auszahlungen an die Eigentümer der PV-Anlagen.

 

  • Die Lieferung der PVA erfolgt schlüsselfertig, nebst allen erforderlichen Verträgen (Direktvermarktung, Versicherung, Wartung, etc.).
  • Die prognostizierten Erlöse, nach den laufenden Kosten (technische Betriebsführung, kaufmännische Verwaltung, Versicherung und Sonstiges) werden im ersten vollen Jahr im Base Case bei reiner EEG Vermarktung (Sicherheitsnetz = Base Case Szenario), kalkuliert, im Mid Case bei realistisch prognostizierter Börsenstromvermarktung und im Bestcase bei positiv prognostizierter Börsenstromvermarktung. Sollte der Erlös an der Strombörse höher als im EEG, Mid oder Best Case liegen, partizipieren die Eigentümerinnen und Eigentümer der jeweiligen PVA selbstverständlich vollständig (abzgl. der Mehrerlösbeteiligung der Verwaltung) am dann möglichen Mehrerlös.
  • Eine "Absicherung nach unten" erfolgt hier im Base Case durch das EEG über die für 20 Jahre gesetzlich festgelegte EEG-Vergütung bei Inbetriebnahme.


Bitte beachten Sie, dass wir die aktuellen PV-Anlagen nur dann zum Verkauf bringen, sofern auf der Käuferseite eine zügige Kaufpreiszahlung bereits sichergestellt ist. Wir haben derzeit eine besonders starke Nachfrage nach PV-Anlagen.

 

Warum ist dieses Direktinvestment sinnvoll?

  • Sie investieren unternehmerisch mittels Kauf einer schlüsselfertigen Photovoltaikanlage.
  • Es ist kein geschlossener Fonds oder Beteiligung.
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten / IAB: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
  • Inflationsgeschützte Sachwertanlage
  • Aktiver Beitrag zum Umweltschutz


Hinweis: Bei den vorstehend gemachten Angaben, insbesondere in Bezug auf zu erwartenden Ertrag und Rendite, handelt es sich um Prognosen. Grundsätzlich handelt es sich um eine unternehmerisch geprägte Investition, bei welcher feste Zusagen in Bezug auf Auszahlungshöhe, Ertrag und Rendite nicht möglich sind. Getroffene Annahmen in Hinblick auf einen normalen Verlauf dieser Anlage (auf Basis der bekannten technischen und sonstiger relevanter fest bestimmbarer Parameter) und in Bezug auf die weitere Entwicklung anderer nicht fester aber ebenfalls maßgeblich relevanter Parameter sind die Grundlage für die Prognose der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung und Kalkulation der hier vorgestellten Investition. Je weiter der Blick bei der Prognose dabei in die Zukunft gerichtet wird, desto höher ist die entsprechende Planungsunsicherheit. Die Kumulation von Prognosewerten kann zu vermehrter Ungewissheit und Unsicherheit führen. Prognosen können, müssen aber nicht eintreten, das heißt sie können sich unter bestimmten Umständen auch als irrtümlich oder von der Entwicklung in der Realität abweichend erweisen. Eine Entwicklung, die schlechter als die Prognose ist, würde die Wirtschaftlichkeit der Anlage nachhaltig negativ beeinflussen und somit Zahlungen an den Erwerber reduzieren oder im schlimmsten Fall gänzlich unmöglich machen.



  Jetzt Unterlagen per E-Mail anfordern!


 
Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

Die auf unserern Internetseiten abgebildeten Informationen stellen grundsätzlich kein Angebot zur Beteiligung, zum Kauf oder zur Übernahme dar.

Die auf dieser Internetseite bereit gestellten Informationen sind nicht auf die persönliche Situation von etwaigen Anlageinteressenten zugeschnitten oder daran orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen sind Werbeinformationen und stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils an dem jeweils abgebildeten, Sachwert, Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dar.

Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein das Prospekt, mit ggf. Nachträgen bildet das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und darf als Grundlage eines Beitrittes zu einem Investitions- und Beteiligungsangebot, sowie zu einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dienen.

Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
 
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