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Aktuelle News

23.03.2023
 
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PV Freilandanlage Kleinfurra / IAB fähig / EEG 2023 / Ertrag nach Kosten 6,31% p.a. im Mid Case / PV-Einzelanlagen ab ca. 200.000 Euro* / Stromverkauf über EEG Vergütung & Strombörse / In Kombination diverse Größen addierbar

 

BEREITS VERKAUFT

Nachstehend finden Sie bitte die Informationen für unsere aktuell im Verkauf befindliche PV-Freilandanlage Kleinfurra.


  • Die PV-Anlage Kleinfurra ist ein Neubau-Projekt, welches in der zweiten Jahreshälfte 2023 gemäß Planung in Betrieb gehen soll. Die Gesamtgröße der PVA ist 730,40 kWp. Der Kaufpreis je kWp netto, inkl. Erstpacht für die ersten 20 Jahre, liegt bei 1.490,- Euro/kWp*.

 

Es handelt sich um eine PV-Anlage auf einer Freifläche welche mit den entsprechenden Wechselrichtern nebst den jeweils zugehörigen Modulen, in maximal 6 PV-Einzelanlagen zu ca. je 200.000 Euro* parzelliert werden kann. Die Lieferung der PVA erfolgt schlüsselfertig, nebst allen erforderlichen Verträgen (Direktvermarktung, Versicherung, Wartung, etc.).

Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum. Nach dem Kauf wird die PVA für Sie vollumfänglich verwaltet, so dass Sie sich um den Betrieb, die kaufmännische Verwaltung, Wartung, Versicherung, etc., nicht selbst kümmern müssen. All dies übernimmt die Verwaltung in Ihrem Auftrag. Sie erhalten einmal jährlich eine Generalabrechnung über alle Kosten und Erträge. Unterjährig erhalten Sie monatliche Abschlagszahlungen.

 

Mit dem Kauf der PVA können Sie, da sich die PVA dann in Ihrem Eigentum befindet, entsprechend steuerliche Vorteile nutzen.

Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann somit die steuerliche Ausgestaltung, nebst IAB Auflösung, im gewünschten Rahmen selbst bestimmen.

Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.

 

Um für Sie bei Kaufinteresse eine eigenständige PV-Anlage zu sichern, kommen Sie bitte gern kurzfristig auf uns zu.

 

  • Anbei zunächst als Beispiel: 1 Wechselrichter = WR  / 132,80 kWp / inkl. Erstpacht 20 Jahre / 197.872,- € * (*zzgl. Vermittlungsvergütung 3% gegen Rechnungstellung, alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt.).


  • Da die Anzahl und die Kombination von WR (Wechselrichtern) und Modulen variabel ist, ist es möglich in Addition der 6 verfügbaren Wechselrichter weitere Größen zusammenzustellen.

 

  • Die Zahlungsmodalitäten sind wie folgt: 90% bei Kaufvertragsunterzeichnung, 5% bei EEG Inbetriebnahme 2023, 5% bei Netzanschluss 2023.

 

Diese PV Anlage wird voraussichtlich nur kurze Zeit verfügbar sein.


Kurzübersicht:

  • PV Freilandanlage Kleinfurra
  • IAB fähig
  • EEG 2023
  • Ertrag nach Kosten 6,31% p.a. MidCase
  • PVA Kaufpreise je Einzelanlage ab  197.872,-  Euro*
  • Stromverkauf = EEG Vergütung und Börsenstromvermarktung
  • In Kombination von WR und Modulen diverse Größen verfügbar

 

*Alle genannten Preise: verstehen sich zzgl. MwSt. / * Bei Erwerb ist vom Käufer eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 3% zzgl. MwSt. auf den Nettokaufpreis zu zahlen. Zahlbar an Scherer Invest Management nach Kaufvertragsschließung und Erwerb der jeweiligen PVA, gegen Rechnungsstellung. Die Vermittlungsvergütung ist im Rahmen der Investition steuerlich voll abzugsfähig.

 

Bitte beachten Sie, dass alle genannten Preise, die Dienstleistungen im Rahmen des Anlagenerwerbs und des Anlagenbetriebes, sowie die Vermittlungsvergütung nicht verhandelbar sind. 

 

Die PVA ist für die Direktvermarktung / Börsenstromverkauf bei gleichzeitiger „Absicherung nach unten“ (fallback) über die EEG Vergütung vorgesehen.

 

  • Prognostizierte Erlöse, nach laufenden Kosten (technische Betriebsführung, kaufmännische Verwaltung, Versicherung und Sonstiges) betragen im ersten vollen Jahr:
  • Base Case 3,07% - bei reiner EEG Vermarktung 0,0700 €/kWh (Fall Back Szenario)
  • Mid Case 6,31% - bei Börsenstromvermarktung mit prognostizierten 0,1250 €/kWh  und
  • Best Case 9,55% - bei prognostizierten 0,1800 €/kWh Börsenstromvermarktung
  • Werden im Best Case mehr, als die prognostizierten 0,1800 €/kWh Börsenstromvermarktung erreicht, partizipieren die Eigentümer ebenfalls vollständig

 

Eine "Absicherung nach unten" erfolgt hier schlussendlich durch die für 20 Jahre gesetzlich festgelegte EEG Vergütung bei Inbetriebnahme.

Sofern der Börsenstrompreis höher als die EEG Vergütung ist wird der Strom automatisch an der Strombörse vermarktet. Die Eigentümer partizipieren hieran zu 100%. Im Rahmen des Marktprämienmodells wird der Börsenpreis zu Grunde gelegt.



Die möglichen Investitionsgrößen sind an den technischen Gegebenheiten und verfügbaren WR nebst Modulen bemessen.

 

  • Da die Anzahl und die Kombination von WR (Wechselrichtern) und Modulen variabel ist, sind unterschiedliche Größen verfügbar. Kommen Sie diesbezüglich bitte sehr gern auf uns zu.
  • Das Datenblatt (base-, mid-, best-case) und die zugehörige Wirtschaftlichkeitsprognose erhalten Sie auf Anfrage
  • Die vollständigen Projektunterlagen, nebst Präsentation und Verträgen, finden Sie bitte im elektronischen Datenraum. Den Zugang erhalten Sie ebenfalls auf Anfrage.
 

Wir lassen Ihnen, nach Prüfung der Unterlagen im Datenraum, bei weiterhin bestehendem Interesse und vorhandener Liquidität oder bereits bestehender Finanzierung, in einem weiteren nächsten Schritt die personalisierten Kaufvertragsunterlagen für eine entsprechende PV Anlage zugehen und wir reservieren Ihnen diese PV Anlage dann fest für einen begrenzten Zeitraum im Rahmen der Kaufabwicklung.

 

Bitte beachten Sie, dass wir die aktuellen PV Anlagen nur dann zum Verkauf bringen möchten, sofern auf der Käuferseite eine zügige Kaufpreiszahlung bereits sicher gestellt ist. Wir haben eine besonders starke Nachfrage nach bereits fertig gestellten PV Anlagen. Voraussichtlich werden wir auch im weiteren Jahresverlauf noch PV Anlagen verfügbar haben, dann allerdings unter weiterer Berücksichtigung der noch weiter absinkenden EEG Vergütung (für neue Projekte) und daher mit ggf. nochmals etwas geringerer Renditeerwartung.

 

Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.

Als kaufmännischer Verwalter betreuen unsere erfahrenen Vertragspartner die PV Anlage dann in Ihrem Auftrag über die gesamte Laufzeit, erstellen die jährlichen Abrechnungen für Investition und Ertrag und sorgen ebenfalls für die monatlichen laufenden Auszahlungen an die Eigentümer der PV Anlagen.

 

Warum ist dieses Direktinvestment sinnvoll?

 

  • Sie investieren in eine inflationsgeschützte Sachwertanlage
  • Planbare Erträge durch staatlich garantierte Einspeisevergütung
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
  • Sie erwerben eine schlüsselfertige Photovoltaikanlage. Es ist kein geschlossener Fonds oder Beteiligung.
  • Aktiver Beitrag zum Umweltschutz

 

Hinweis: Bei den vorstehend gemachten Angaben, insbesondere in Bezug auf zu erwartenden Ertrag und Rendite, handelt es sich um Prognosen. Grundsätzlich handelt es sich um eine unternehmerisch geprägte Investition, bei welcher feste Zusagen in Bezug auf Auszahlungshöhe, Ertrag und Rendite nicht möglich sind. Getroffene Annahmen in Hinblick auf einen normalen Verlauf dieser Anlage (auf Basis der bekannten technischen und sonstiger relevanter fest bestimmbarer Parameter) und in Bezug auf die weitere Entwicklung anderer nicht fester aber ebenfalls maßgeblich relevanter Parameter sind die Grundlage für die Prognose der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung und Kalkulation der hier vorgestellten Investition. Je weiter der Blick bei der Prognose dabei in die Zukunft gerichtet wird, desto höher ist die entsprechende Planungsunsicherheit. Die Kumulation von Prognosewerten kann zu vermehrter Ungewissheit und Unsicherheit führen. Prognosen können, müssen aber nicht eintreten, das heißt sie können sich unter bestimmten Umständen auch als irrtümlich oder von der Entwicklung in der Realität abweichend erweisen. Eine Entwicklung, die schlechter als die Prognose ist, würde nachvollziehbarerweise die Wirtschaftlichkeit der Anlage nachhaltig negativ beeinflussen und somit Zahlungen an den Erwerber reduzieren oder im schlimmsten Fall gänzlich unmöglich machen.



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Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

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Die auf dieser Internetseite bereit gestellten Informationen sind nicht auf die persönliche Situation von etwaigen Anlageinteressenten zugeschnitten oder daran orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen sind Werbeinformationen und stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils an dem jeweils abgebildeten, Sachwert, Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dar.

Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein das Prospekt, mit ggf. Nachträgen bildet das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und darf als Grundlage eines Beitrittes zu einem Investitions- und Beteiligungsangebot, sowie zu einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dienen.

Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
 
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