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Aktuelle News

01.04.2015
 
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Platzierungsstart der neuen Frankreich-Windbeteiligungen direkt nach Ostern geplant

 

Das Billigungsverfahren für die neuen Frankreich-Windkraftbeteiligungen Leonidas XVI und XVII steht kurz vor seinem Abschluss. Daher erwarten wir den Start in die Platzierung bereits für die kommende Woche direkt nach Ostern. Wir halten Sie diesbezüglich auch weiterhin ganz zeitnah auf dem Laufenden.


Stand der Reservierungen liegt bei über EUR 15 Mio.

Weiterhin ist die Nachfrage nach den Frankreich-Windbeteiligungen überwältigend groß. Denn seit der ersten Ankündigung im März haben private Investoren seither einen Betrag von mehr als EUR 15 Mio. für beide Investments reserviert.


Mit Leonidas XVI erstmals auch eine Beteiligung ab EUR 200.000 verfügbar

Neben Leonidas XVII wird es mit Leonidas XVI erstmals auch ein Investment ab EUR 200.000 geben. Die Investitionsquote liegt bei knapp 98 Prozent, bezogen auf die Gesamtinvestition. Mehr als die Hälfte aller Reservierungen entfallen auch weiterhin auf dieses neue Investment.


Reservierungen auch weiterhin möglich

Eine unverbindliche Reservierung ist für beide Beteiligungen nach wie vor möglich. Die Reservierungsscheine sowie die ersten Details zu den neuen Investments senden wir Ihnen auf Anfrage gern.

WEITERES INFOMATERIAL ZUM DOWNLOAD

  Leonidas - Leonidas XVI Wind-Frankreich Private Placement - Leonidas XVI Private Placement Reservierung
  Leonidas - Leonidas XVI Wind-Frankreich Private Placement - Leonidas XVII ab 10.000 Euro Reservierung


Eckdaten der Beteiligungen

  • Beteiligung an der Produktion von Strom durch Windkraftanlagen in Frankreich
  • Mindestbeteiligungssumme: EUR 10.000 bzw. EUR 200.000 (Private Placement)
  • Investitionsquote: ca. 97 Prozent bzw. ca. 98 Prozent (Private Placement) bezogen auf das Gesamtinvestment
  • Geplantes Beteiligungsvolumen: jeweils über EUR 10 Mio.
  • Geplante Ausschüttungsprognose für das erste volle Betriebsjahr: 8 Prozent
  • Konsequente Ausnutzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und Deutschland
  • Konservative Kriterien im Rahmen der Kalkulation

Investoren profitieren langfristig von niedrigem Zinsniveau

Ein Grund für diesen Zuspruch ist das aktuelle Zinsumfeld. Denn während Sparer mit den niedrigen Zinsen zu kämpfen haben, profitieren unternehmerisch engagierte Anleger bei einem Investment in einen Windpark in Frankreich langfristig und können im Rahmen der Fremdfinanzierung von den erst Mitte Februar weiter gefallenen Zinssätzen bei der KfW von ca. 2,0 Prozent p. a., festgeschrieben für 10 Jahre, langfristig profitieren.


Windkraft lässt stabile Einnahmen über die Laufzeit erwarten

Hinzu kommt, dass die Investition in den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen langfristig stabile Renditen über dem aktuellen Rechnungszins bietet. Denn Wind als Energieträger weht immer, kostet nichts und der Mindestpreis für den Verkauf des produzierten Stroms ist für 15 Jahre staatlich garantiert. Hinzu kommt die Zuverlässigkeit moderner Anlagen: Diese liegt in der Praxis bei über 98 Prozent und kann über den Hersteller der Turbinen per Vollwartungsvertrag zu 97 Prozent abgesichert werden. Für planmäßige Wartungen und außerplanmäßige Reparaturen inkl. Ersatzteile (z. B. auch eines Getriebes) können pauschale Vergütungen für bis zu 15 Betriebsjahre vereinbart werden.


Frankreich als Standort mit hohem Potential für den weiteren Ausbau der Windkraft

Frankreich als Standort ist dabei besonders attraktiv: Denn das Land hat eine um 54 Prozent größere Staatsfläche und eine um fast 600 Prozent längere Küste als Deutschland. Durch die Lage ganz im Westen bestätigt der Global Wind Report Frankreich daher „das zweitgrößte Potential für den Bau von Windkraftanlagen in Europa“. Trotz dieser Standortvorteile sind erst Windparks mit einer Gesamtleistung von 9,3 GW installiert und decken ca. 3 Prozent des Strombedarfs. Daher können nach wie vor lukrative Projekte an windreichen Lagen gebaut und langfristig betrieben werden.

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Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

Die auf unserern Internetseiten abgebildeten Informationen stellen grundsätzlich kein Angebot zur Beteiligung, zum Kauf oder zur Übernahme dar.

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Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

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Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
 
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