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25.06.2016
 
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Portfoliofonds - HTB 7. Geschlossene Immobilieninvestment Portfolio GmbH & Co. KG

 
Mit dem HTB 7. Immobilien Portfoliofonds bringt die HTB Gruppe bereits den fünften Publikums-AIF (Alternativer Investmentfonds) nach neuem Recht und setzt damit die langjährig, erfolgreiche Produktreihe fort.

Das HTB 7. Immobilien Portfolio knüpft nun an den Erfolg des HTB 6. Immobilien Portfoliofonds an, hat aber eine Reihe von Veränderungen vorgenommen, die für die Investoren höhere laufende Ausschüttungen, bei kürzerer Laufzeit, generieren sollen.




Neuerungen:

  • Aktives Assetmanagement anstatt buy and hold
  • Höhere, kalkulierte Ausschüttungen durch Verkäufe ab 2020


Die altbewährten Vorzüge:

  • Breite Streuung der Investitionen
  • Konservative Bewertung
  • Eigenkapitalfonds
  • Ankauf häufig unter dem inneren Wert
  • Hohes Maß an Sicherheit durch Konzeption nach KAGB


Eckdaten des HTB 7. Immobilien Portfoliofonds:

  • Wertpapierkennnummer A141VU
  • Investition in voraussichtlich bis zu 50 geschlossene deutsche Immobilienfonds
  • Investitionsvolumen: € 15 Millionen Eigenkapital
  • Voraussichtlich 10 Jahre Laufzeit ab Vollinvestition
  • Geplante Ausschüttung: 4 % in 2017, rd. 5 % in 2018 – 2019, ab 2020 rd. 10 % p. a.
  • Vorabverzinsung: 3 % p. a.
  • Mindestbeteiligung: € 5.000 zzgl. 5 % Agio
  • Prognostizierter Gesamtmittelrückfluss rd. 169 % (vor Steuern)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb


Der HTB 7. Immobilien Portfoliofonds bewegt sich als Alternativer Investmentfonds (AIF) ab sofort per Definition im voll regulierten „weißen Kapitalmarkt“. Der AIF liegt regulatorisch auf gleichem Niveau wie ein Investmentfonds.

Die Vorteile für alle Beteiligten sind sehr deutlich: mehr Transparenz (u. a. durch Wertpapierkennnummer), mehr (externe) Kontrolle (u. a. durch eine Verwahrstelle).


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Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

Die auf unserern Internetseiten abgebildeten Informationen stellen grundsätzlich kein Angebot zur Beteiligung, zum Kauf oder zur Übernahme dar.

Die auf dieser Internetseite bereit gestellten Informationen sind nicht auf die persönliche Situation von etwaigen Anlageinteressenten zugeschnitten oder daran orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen sind Werbeinformationen und stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils an dem jeweils abgebildeten, Sachwert, Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dar.

Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein das Prospekt, mit ggf. Nachträgen bildet das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und darf als Grundlage eines Beitrittes zu einem Investitions- und Beteiligungsangebot, sowie zu einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dienen.

Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
 
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