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Aktuelle News

03.08.2016
 
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RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien mit 6,5 % p. a. Festzins - Laufzeit von knapp 4,5 Jahren

 
Sommer, Sonne, Sommerferien –
bundesweit freuen sich Kind und Kegel über die wohl schönste Zeit des Jahres. Viele nutzen die Freizeit auch, um lang liegen gebliebene Dinge zu erledigen – z.B. das Thema Geldanlage.

6,5 % p. a. Festzins und eine Laufzeit von knapp 4,5 Jahren – das sind die attraktiven Eckdaten des „RE 10 Genussrecht der Zukunftsenergien“. Dabei erfolgt die Auszahlung der Zinsen vierteljährlich, ein Agio wird nicht erhoben.

Das RE 10 Genussrecht der Zukunftsenergien folgt einem bewährten Konzept: Die rund 650 Kunden des Vorgänger-Genussrechts (GDZ, aufgelegt 2010) profitierten bereits von hohen Zinsen und einer zuverlässigen Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals. Mit Fälligkeit im März 2016 floss die Einlage zu 100 Prozent an die Anleger zurück.


Win-win-Situation für Anleger und Emittent

Das Genussrechtskapital von fünf Mio. Euro ist für den Ankauf von Erneuerbaren Energieprojekten vorgesehen. Geplant sind Investments in Deutschland, Finnland und Kanada, d.h. ausschließlich in Länder mit guter Bonität und einem attraktiven Einspeisevergütungssystem.

„Das Genussrechtskapital macht es uns möglich, zu einem frühen Zeitpunkt in die Projektakquise- sowie in Ankaufsprozesse einzusteigen und uns günstige Projektpreise zu sichern. Unsere Investoren profitierten im Gegenzug mit 6,5 % p.a. von überdurchschnittlich hohen Zinsen – in Summe somit eine Win-win-Situation für alle, Anleger wie Emittent“, freut sich Karsten Reetz, Geschäftsführer der reconcept GmbH.

Effektiver Kapitaleinsatz in Zukunftsenergien

Mit dem RE 10 Genussrecht der Zukunftsenergieninvestieren Anleger in ein bereits bewährtes Modell!

Erfolgreiches Vorgängerprodukt
 

+ 18  Jahre Erfahrung am Markt der Erneuerbaren Energien
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Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

Die auf unserern Internetseiten abgebildeten Informationen stellen grundsätzlich kein Angebot zur Beteiligung, zum Kauf oder zur Übernahme dar.

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Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein das Prospekt, mit ggf. Nachträgen bildet das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und darf als Grundlage eines Beitrittes zu einem Investitions- und Beteiligungsangebot, sowie zu einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dienen.

Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
 
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