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Aktuelle News

13.02.2016
 
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Unserer neues Photovoltaik Direktinvestment Kaufangebot, 6% p.a. und Steuerersparnis durch 40% Investitionsabzugsbetrag, Erneuerbare Energien, Kauf von Photovoltaik Anlagen

 


Mit unserem neuen Projekt - Solardach Brandenburg - stellen wir Ihnen eine weitere neue Dachanlage in Brandenburg vor. 

Auf 13 landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden, mit einer Fläche von ca. 28.000 qm, wird eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 3.431,48 kWp installiert. Das Solarkraftwerk wurde in 111 Photovoltaik-Einzelanlagen parzelliert. Jede Anlage erwirtschaftet prognosegemäß ein EBITDA von 6%.

Das heißt nach allen Kosten, bleiben dem Eigentümer (Käufer) 6%p.a. .

Der Kaufpreis für eine 31,20 kWp-Anlage beträgt inklusive Einmalpacht  39.130,00 € zzgl. MwSt. (zzgl. 3% Provision auf den Kaufpreis zzgl. MwSt.)  .

Das Konzept ist vergleichbar mit der Aufteilung eines Mehrfamilienwohnhauses in einzelne Eigentumswohnungen. Käufer erwerben somit direkt das Eigentum an schlüsselfertigen Photovoltaik-Einzelanlagen und können steuerliche Vorteile nutzen. Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gern die vollständigen Unterlagen zu dieser nachhaltigen Kapitalanlage.


Hier ein paar Fakten:

  • Investition in eine sichere und inflationsgeschützte Sachwertanlage.
  • Planbare Erträge durch Stromerlöse über das Marktprämienmodell gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
  • Wirtschaftlichkeitsprognose: 6% p.a. EBITDA / Erlöse nach Kosten (Technische Betriebsführung, kaufmännische Verwaltung, Versicherung und Sonstiges)
  • Mit 1.091 €/kWp stimmt das Preis-Leistungsverhältnis. Die Einmalpacht für 20 Jahre zzgl. 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption beträgt 163 €/kWp.
  • Eine (Voll-) Finanzierung wird von unserer Partnerbank angeboten.
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater
  • Generalunternehmer ist die E.ON Energie Deutschland GmbH
  • Ausgezeichnete Komponenten: Module von Astronergy (Made in Germany) mit einer Absicherung der 25-jährigen Leistungsgarantie über die Münchener Rück und Wechselrichter von Fronius (Made in Austria).

 

Wer im Jahr 2015, 2014, oder auch 2013 eine Photovoltaik-Einzelanlage bestellt hat, profitiert bereits im Jahr der Bestelllung, sowie auch in diesem Jahr von der jetzt vorgenommenen Investition. Das Bayerische Landesamt für Steuern weist in seinem Leitfaden „Hilfe zu Photovoltaikanlagen“, auf die Möglichkeit der Nutzung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 1 EStG in Jahren vor der Inbetriebnahme und die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG hin.

Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Aspekte unbedingt ausführlich mit Ihrem Steuerberater da wir keine Steuerberatung vornehmen.

Bei weiterem Interesse erhalten Sie von uns, neben den vollständigen Unterlagen, ein Investitionsbeispiel für einen Käufer mit einem Grenzsteuersatz von 40%. Die Photovoltaik-Einzelanlage wurde in 2015 bestellt und wird dieses Jahr in Betrieb genommen.

Mit einer einmaligen Investition in das Projekt - Solardach Brandenburg erwirbt der Käufer eine schlüsselfertige, netzangebundene Photovoltaik-Einzelanlage. Die Investitionskosten können aus einer Kombination aus Eigen- und Fremdkapital individuell gestaltet werden. Das aktuelle deutsche Steuerrecht ermöglicht, je nach persönlichem Steuersatz, z.B. die Eigenmittel aus Steuereinsparungen bereits im Jahr der Investitionsentscheidung zu generieren.

Damit Sie als ökologischer Stromunternehmer auch weiterhin Ihre beruflichen und privaten Aktivitäten in gewohnter Weise erledigen können, kümmert sich ein Team von Spezialisten und Dienstleistern um nahezu alle Aufgaben, die ab der Investitionsentscheidung über die Betriebsphase anfallen.


Aktuell vermarkten wir, neben neuen Anlagen, auch einen Bestandspark aus 2012 mit einem EBITDA von 6,95% p.a.

Unter diesem LINK: Informationen zum Bestandpark 2012

Bei weiterem Interesse übermitteln wir Ihnen selbstverständlich gern umfassende und aussagfähige Unterlagen.

Für ggf. auftretende Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch (040 – 866 822 81) oder per E-Mail zur Verfügung.


  Jetzt Unterlagen per E-Mail anfordern!


 
Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

Die auf unserern Internetseiten abgebildeten Informationen stellen grundsätzlich kein Angebot zur Beteiligung, zum Kauf oder zur Übernahme dar.

Die auf dieser Internetseite bereit gestellten Informationen sind nicht auf die persönliche Situation von etwaigen Anlageinteressenten zugeschnitten oder daran orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen sind Werbeinformationen und stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils an dem jeweils abgebildeten, Sachwert, Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dar.

Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein das Prospekt, mit ggf. Nachträgen bildet das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und darf als Grundlage eines Beitrittes zu einem Investitions- und Beteiligungsangebot, sowie zu einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dienen.

Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
 
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