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Aktuelle News

17.09.2022
 
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ZWEI PV Freilandanlagen Thüringen zu je 85.000,- Euro* / 5,19% unter reiner EEG Vergütung und 7,42% p.a. im Mid Case EEG Vergütung / bereits fertig gestellt und EEG konform in Betrieb genommen

 
bereits verkauft

Nachstehend finden Sie bitte die Informationen für ZWEI weitere  PV Freiland Anlage in Thüringen.

Die PV Anlage ist bereits fertig gestellt und EEG konform in Betrieb genommen worden. Der Netzanschluss ist im Jahr 2013 ebenfalls schon erfolgt.


2 x PVA Thüringen: Kaufpreis je 85.000,- Euro* / Die PV Anlage kommt inkl. Verwaltung.

*Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. MwSt. / Bei Erwerb ist vom Käufer eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 3% zzgl. MwSt. auf den Nettokaufpreis zu zahlen. Zahlbar an Scherer Invest Management nach wirtschaftlichem Übergang der jeweiligen Einzelanlagen, gegen Rechnungsstellung. Die Vermittlungsvergütung ist im Rahmen der Investition steuerlich voll abzugsfähig.


Bitte beachten Sie, dass alle genannten Preise und die Dienstleistungen im Rahmen des Anlagenerwerbs und des Anlagenbetriebes nicht verhandelbar sind.

 

  • Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für "gebrauchte" Anlagen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.


Wirtschaftlichkeitsprognosen wurden in 3 Szenarien erstellt:

 

1.) Base-Case / ca. 5,19% p.a.  kalkulierter Ertrag (nach Kosten = Verwaltung, Wartung, Versicherung) / auf Basis reiner EEG-Vergütung von 10,82 Cent

 

2.) Mid-Case / ca. 7,42% p.a.  kalkulierter Ertrag (nach Kosten = Verwaltung, Wartung, Versicherung) / auf Basis angenommener durchschnittlicher Börsenpreis 15 Cent

 

3.) Best-Case / kalkulierter Ertrag nach Kosten ca. 10,09 % p.a. / angenommener durchschnittlicher Börsenpreis 20 Cent

 

Die monatlich durchschnittlichen Börsenpreise lagen im Dezember 2021 bei 27,1 Cent und im Monat Mai 2022 bei ca. 15,13 Cent

 

Die reine EEG Vergütung, gemäß gesetzlicher Vorgaben, ist (als Base Case Szenario) jederzeit als "Sicherheitsnetz" möglich. Der Wechsel in die Börsenvermarktung (Verkauf an der Strombörse) erfolgt jeweils automatisch, sobald der jeweils erzielbare Börsenpreis höher als die EEG Vergütung ist.


  • Bei den aktuellen Strombörsenpreisen sind durch eine entsprechende Direkt-Vermarktung an der Strombörse seitens des stromabnehmendem Energieversorgungsunternehmens deutlich höhere Einnahmen erzielbar, welche den Anlageneigentümern selbstverständlich vollumfänglich zugehen. Die Vermarktung an der Strombörse geschieht, ganz automatisch durch den Energieversorger, sobald der erzielbare Börsenpreis höher ist als die erreichte EEG Vergütung. 
  • Im Rahmen des Marktprämienmodells wird der Börsenpreis zu Grunde gelegt. Unter dem folgenden Link können Sie die Werte ablesen, welche in der Vergangenheit bezahlt wurden:

https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte


Ist der Börsenpreis kleiner als die vereinbarte EEG, bezahlt der Staat die Differenz. Ist der Börsenpreis höher als die vereinbarte EEG, wird der Börsenpreis ausgezahlt. Abgezogen wird in beiden Fällen eine geringe, sog. Management-Fee des Direktvermarkters. Die Management-Fee ist in der EEG Kalkulation bereits eingepreist.


Tiefer gehende Informationen, Verträge etc. finden Sie im elektronischen Datenraum. Der Zugang erhalten Sie auf Anfrage.


  • Die Präsentation sowie ein Datenblatt und die Wirtschaftlichkeitsprognose erhalten Sie auf Anfrage
  • Die vollständigen Projektunterlagen finden Sie im elektronischen Datenraum dessen Zugangslink wir Ihnen gern zusenden.

Einen Musterkaufvertrag finden Sie dann bei den Projektunterlagen im Datenraum. Wir lassen Ihnen, bei weiterhin bestehendem Interesse, in einem weiteren nächsten Schritt die personalisierten Kaufvertragsunterlagen für eine entsprechende PV Anlage zugehen und wir reservieren Ihnen diese PV Anlage dann für einen begrenzten Zeitraum im Rahmen der Kaufabwicklung.


Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für gebrauchte Anlagen. Wenn Sie eine PV Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.

Als kaufmännischer Verwalter betreuen unsere erfahrenen Vertragspartner die PV Anlage dann in Ihrem Auftrag über die gesamte Laufzeit, erstellen die jährlichen Abrechnungen für Investition und Ertrag und sorgen ebenfalls für die monatlichen laufenden Auszahlungen an die Eigentümer der PV Anlagen.

 

Warum ist dieses Direktinvestment sinnvoll?

 

  • Sie investieren in eine inflationsgeschützte Sachwertanlage
  • Planbare Erträge durch staatlich garantierte Einspeisevergütung
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
  • Sie erwerben eine schlüsselfertige Photovoltaikanlage. Es ist kein geschlossener Fonds oder Beteiligung.
  • Aktiver Beitrag zum Umweltschutz


Bitte beachten Sie, dass wir die aktuellen PV Anlagen nur dann zum Verkauf bringen, sofern auf der Käuferseite eine zügige Kaufpreiszahlung, aus bestehender Liquidität oder durch eine bereits grundsätzlich geklärte Finanzierung, sicher gestellt ist.  


Wir haben eine besonders starke Nachfrage nach bereits fertig gestellten PV Anlagen. Voraussichtlich werden wir auch im weiteren Jahresverlauf noch PV Anlagen verfügbar haben, dann allerdings unter weiterer Berücksichtigung der noch weiter absinkenden EEG Vergütung (für neue Projekte) und daher mit ggf. nochmals etwas geringerer Renditeerwartung.

  Jetzt Unterlagen per E-Mail anfordern!


 
Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

Die auf unserern Internetseiten abgebildeten Informationen stellen grundsätzlich kein Angebot zur Beteiligung, zum Kauf oder zur Übernahme dar.

Die auf dieser Internetseite bereit gestellten Informationen sind nicht auf die persönliche Situation von etwaigen Anlageinteressenten zugeschnitten oder daran orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen sind Werbeinformationen und stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils an dem jeweils abgebildeten, Sachwert, Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dar.

Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein das Prospekt, mit ggf. Nachträgen bildet das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und darf als Grundlage eines Beitrittes zu einem Investitions- und Beteiligungsangebot, sowie zu einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dienen.

Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
 
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