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Aktuelle News

27.03.2020
 
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hep capital - HEP Solar Portfolio 1

 

Die HEP Kapitalverwaltungs AG bietet eine mittelbare Beteiligung als Treugeber an der HEP Solar Portfolio 1 an.

Die Strategie des Publikums-AIFs besteht darin, in Anteilen an mehreren in Deutschland belegenen Spezial-AIFs zu investieren, die ihrerseits grundsätzlich über Objektgesellschaften in Photovoltaikanlagen in Japan, den USA, Kanada, Taiwan, Australien und/oder Europa investieren.

Es ist geplant in mehrere, jedoch möglicherweise weniger als drei der folgenden geplanten oder schon errichteten Spezial-AIF zu investieren:

  • HEP – Solar Japan 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
  • HEP – Solar USA 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
  • HEP – Solar Kanada 1 GmbH & Co. geschlossene Investment
  • HEP – Solar Taiwan 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
  • HEP – Solar Australien 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
  • HEP – Solar Europa 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Die Dauer des Publikums-AIF ist befristet bis zum 31.12.2039, sofern nicht die Gesellschafter mit der im Gesellschaftsvertrag des Publikums-AIF hierfür vorgesehenen Stimmenmehrheit eine Verlängerung oder die Geschäftsführung mit Zustimmung der Gesellschafter eine Verkürzung der Laufzeit bei Vorliegen eines ausreichenden im Gesellschaftsvertrag des Publikums-AIF benannten Grundes beschließen.


Zahlreiche Länder haben sich in der UN-Klimakonferenz in Paris dazu bekannt sich von der Kernenergie abzuwenden, ihre CO2-Emissionen deutlich zu verringern und damit die Erderwärmung unter 2°C zu halten. Um die jeweiligen Klimaziele zu erreichen werden die Erneuerbaren Energien staatlich gefördert und reguliert (z.B. Abnahmegarantien, Einspeisevergütungen, Subventionen, regulierte Rahmenbedingen für Investments in Erneuerbare Energien). So wird auch der Photovoltaikmarkt durch ein breites Angebot an staatlichen Konzepten wie Einspeisetarife, Ausschreibungen, Net Metering oder steuerliche Anreize unterstützt und gefördert. Vor einigen Jahren noch die teuerste Form der erneuerbaren Energie, ist die Photovoltaik heute durch die sinkenden Produktionskosten sowie die sich stetig verbessernde Leistungskapazität von Photovoltaikmodulen eine zunehmend wettbewerbsfähige Methode für die Energiegewinnung. Um den Ausbau von Photovoltaik voranzuführen sowie die preisliche Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern (Ziel: Netzparität), werden die staatlich festgelegten Vergütungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf vielen Märkten zunehmend auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt.

Die Maßnahmen und Entwicklungen auf dem Erneuerbaren Energie Markt in den letzten Jahren zeigen, dass Photovoltaik von vielen Ländern unter anderem auch Entwicklungsländern als eine kostengünstige, emissionsfreie und umweltverträgliche Möglichkeit Energie zu gewinnen wahrgenommen wird. So generierte Photovoltaik 2016 den höchsten Energieertrag unter den erneuerbaren Energien und lag mit 75 GW (DC) 33% höher als im vorletzten Jahr. Prognosen zufolge wird die kumulierte installierte Leistung an Photovoltaik bis 2020 weiterhin um 240% steigen und rund 700 GW betragen. Allein 17 Länder konnten 2016 mindestens 2% ihres Energiebedarfs durch Solarstrom decken. Die höchsten Anteile von Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung hatten in 2016 Honduras mit 12,5%, Italien mit 7,3%, Deutschland mit 7% und Japan mit 5%.

Diese Entwicklung spiegelt sich auch auf dem Arbeitsmarkt wieder. Derzeit werden weltweit mehr Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energie geschaffen als in allen anderen Energiebereichen insbesondere im Bereich der Fossilen Energie. Bislang wurden 9,8 Mio Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien geschaffen und bis 2030 sollen es sogar 24 Mio Arbeitsplätze werden. Der Arbeitsmarkt im Bereich der Photovoltaik hat sich am stärksten entwickelt und wuchs auf 3,09 Millionen, ein Anstieg um 12% zum Vorjahr und um 227% im Vergleich zu 2012.

Wirtschaftliche und steuerliche Rahmendaten

Einzahlung / Auszahlung / Verkauf:
Einzahlung:
Der Ausgabepreis wird 14 Tage (Wochentage) nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin fällig. Die Einzahlungen der Zeichnungssumme zzgl. 3,00% Agio ist zu leisten auf das Konto des Publikums-AIF. Die Kommanditeinlage beträgt für jeden Anleger mindestens EUR 20.000,00. Höhere Summen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Der Ausgabeaufschlag beträgt bis zu 3,00% der Kommanditeinlage.

Auszahlung:
Die erste Auszahlung ist 2020 vorgesehen und beträgt 6%. Die Gesamtausschüttung soll 213% betragen.

Finanzierung:
Das vorgesehene Gesamtinvestitionsvolumen beträgt EUR 30.900.000. Die Investition wird ausschließlich durch Eigenkapital finanziert.


Übersichts-Dokumente zu diesem Produkt:

HEP-SolarPortfolio1-Flyer_200101 (3,86 MB)

HEP-SolarPortfolio1-Fakten (658,89 KB)


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Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
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