Bitte
fordern Sie, für eine der direkt verfügbaren PVA (siehe aktuelle News),
die weiteren konkreten Unterlagen und den Zugang zum jeweiligen
Datenraum gern per E-Mail an.
Bitte teilen Sie uns hierbei sowohl die Größe der beabsichtigten Investiton, als auch Ihre Kontaktdaten mit. Vielen Dank.
Steuerliche
Berechnungen
(auch in Bezug auf einen IAB) nehmen wir in unseren Kalkulationen der jeweiligen
zum Verkauf stehenden PVA jedoch grundsätzlich nicht vor. Die Kalkulationen
unserer PV-Anlagen verstehen sich zunächst immer ohne die Einrechnung etwaiger
individueller steuerlicher Vorteile. Bitte sprechen Sie daher bzgl. der
möglichen Nutzung Ihrer individuellen steuerlichen Vorteile unbedingt mit Ihrer
Steuerberaterin, bzw. Ihrem Steuerberater. Insbesondere gilt dies, da wir gemäß
Gesetzgebung keinerlei steuerliche Beratung vornehmen dürfen.
Sie
können die jeweilige PVA als Privatperson (in dem Fall als Einzelunternehmerin,
bzw. Einzelunternehmer) erwerben, oder aber mit einer bereits bestehenden GmbH,
KG, UG, GbR, GmbH & Co.KG oder einer sonstigen Rechtsform. Je nach
steuerlicher und persönlicher Situation kann die eine oder die andere Variante
sinnvoll sein. Ebenso kann z.B. eine Gewerbeanmeldung (bzgl.
Einzelunternehmer/in) auch erst nach dem Kauf erfolgen.
Die
PV-Anlagen werden bundesweit errichtet, immer dort wo es Projekte oder
Projektrechte gibt, welche eine entsprechende Rentabilität ausweisen. Da die
PV-Anlagen dann nach dem Kauf in Ihrem Auftrag (innerhalb eines kompletten
Betreuungspaketes) verwaltet werden, spielt der geografische Standort für die
Abwicklung und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine eher untergeordnete
Rolle. Die Kosten für Verwaltung, etc. sind in der Kalkulation (Ertrag nach
Kosten) bereits berücksichtigt.
Die
Größe der Anlagen (kWp) sind im Rahmen der jeweils technischen
Gegebenheiten
variabel und durch die Zusammenstellung unterschiedlicher Wechselrichter
und
Module, kombinierbar. Es werden unsererseits sowohl Einzelanlagen,
beginnend mit Kaufpreisen ab ca. 300.000 Euro, als auch technisch,
wirtschaftlich und real aufgeteilte Anlagen mit klar definiertem und
abgegrenztem Eigentum (WR Nummern etc.), ab ca. 50.000 Euro (aus größeren Gesamtprojekten) angeboten. Auch diese PVA (WR) sind IAB fähig.
Die
Preise je kWp sind je nach Projekt und Baujahr sowie Ertragspotenzial der
jeweiligen PVA sehr unterschiedlich. Somit bietet ein Preis je kWp keine
Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Anlagen.
Aus
diesem Grund steht bei unseren Meldungen als zentrale Bezugsgröße für eine
Vergleichbarkeit zunächst der Ertrag nach Kosten im Vordergrund. Wobei es auch
hier Unterschiede gibt. Ältere PVA haben in der Regel einen höheren Ertrag nach
Kosten, dafür eine kürzere Restlaufzeit unter reiner EEG-Vergütung aber einen
schnelleren Rückfluss der eingesetzten Mittel. Hier ist der Preis je kWp im
Regelfall höher als bei neuen PVA.
Allgemeine
Informationen zu steuerlichen Aspekten, Steuervorteile
Sie erwerben die durch uns
angebotenen Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum auf gepachteten
Flächen, werden unternehmerisch tätig und können entsprechend steuerliche
Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten
grundsätzlich gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen.
Die Anlage kann im
Regelfall linear auf 20 Jahre abgeschrieben werden. Das heißt 5% der
Anschaffungskosten der Anlage können jährlich als Ausgabe geltend gemacht
werden.
- Eine steuerliche
Gestaltungsmöglichkeit gibt es durch den sogenannten Investitionsabzugsbetrag
sowie die Sonderabschreibung (siehe nachfolgende Erläuterungen):
Der
Investitionsabzugsbetrag kann bereits ein bis drei Jahre vor der Investition
gebildet werden. Hierbei können bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten
der Anlage von Ihren anderen Einkünften abgezogen werden. Die Abschreibung nach
der Anschaffung erfolgt dann jeweils noch aus den um den
Investitionsabzugsbetrag verminderten Anschaffungskosten. Die Steuerentlastung
wird also vorgezogen, wodurch Sie einen Liquiditätsvorteil haben. Außerdem
können Sie in den ersten fünf Jahren eine Sonderabschreibung bis zu insgesamt
20% der (gegebenenfalls um den Investitionsabzugsbetrag geminderten)
Anschaffungskosten geltend machen. Diese Sonderabschreibung kann auch ohne
Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags geltend gemacht werden. Insgesamt
gesehen – also lineare Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag und
Sonderabschreibung – werden im Zeitraum von 20 Jahren 100% der
Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlage steuerlich als Ausgabe
berücksichtigt.
Verwaltung
der Anlagen in Ihrem Auftrag / "Rundum Sorglos Paket"
Als kaufmännischer
Verwalter betreuen unsere erfahrenen Vertragspartner die PV Anlage in
Ihrem Auftrag über die gesamte Laufzeit, kümmern sich um Versicherung
und
Wartung, übernehmen die Vermarktung des Stroms über EEG Vergütung und
automatische Börsenstromvermarktung, erstellen die jährlichen
Abrechnungen für
Investition und Ertrag und sorgen ebenfalls für die monatlichen
laufenden
Auszahlungen an die Eigentümerinnen und Eigentümer der PV Anlagen. Somit
müssen
Sie sich nach dem Kauf um nichts kümmern was den Betrieb der PV-Anlage
betrifft.
Die
Vermarktung des erzeugten Stroms erfolgt zunächst über die erreichte EEG
Vergütung und sofern der Börsenstromvermarktungspreis höher ist, automatisch
über die Börsenstromvermarktung.
- Die Wirtschaftlichkeitskalkulation, bei den durch uns angebotenen PV-Anlagen, ist im
Basis-Szenario konservativ zunächst nur auf der Basis der bei
Inbetriebnahme prognostizierten EEG-Vergütung kalkuliert. Dies ist der
BASE-Case – der in Bezug auf die zu erwartenden reinen Stromverkaufspreis
(Euro / kWh) gleichzeitig auch der Worst-Case ist.
Die
prognostizierten Erlöse, nach den laufenden Kosten (technische
Betriebsführung, kaufmännische Verwaltung, Versicherung und Sonstiges) werden
somit im ersten vollen Jahr im Base-Case bei reiner EEG-Vermarktung (Fall
Back Szenario), im Mid Case bei erwarteter Börsenstromvermarktung
mit realistisch prognostizierten Verkaufsannahmen über die Strombörse und im Best-Case
bei optimistisch prognostizierten Cent/kWh Börsenstromvermarktung kalkuliert.
Sollte der Erlös an der Strombörse höher als im prognostizierten Base-, Mid-,
oder Best-Case liegen, partizipieren die Eigentümerinnen und Eigentümer der
jeweiligen PVA selbstverständlich vollständig am möglichen Mehrerlös.
- Die Vermarktung an der Strombörse erfolgt, gesetzlich
vorgegeben, ganz automatisch durch den Energieversorger, sobald der
erzielbare Börsenpreis höher ist als die erreichte EEG-Vergütung.
Eine
"Absicherung nach unten" erfolgt hier schlussendlich durch das EEG
über die für 20 Jahre gesetzlich festgelegte EEG-Vergütung bei Inbetriebnahme.
Ist der Börsenpreis kleiner als die vereinbarte EEG, bezahlt der Staat die
Differenz. Ist der Börsenpreis höher als die vereinbarte EEG, wird der
Börsenpreis ausgezahlt. Abgezogen wird in beiden Fällen eine geringe, sog.
Management-Fee des Direktvermarkters. Die Management-Fee ist in der
EEG-Kalkulation bereits eingepreist.
Sofern
größere Anlagen in eigenständige kleinere Anlagen aufgeteilt wurden, können in
Kombination unterschiedlicher Wechselrichter größere oder kleinere
Investitionseinheiten, als eigenständige PVA zum Kauf angeboten werden. Das
Prinzip ist dann grundsätzlich ähnlich wie bei einem Mehrfamilienhaus, welches
in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Sie übernehmen bei Kauf die PV
Anlage schlüsselfertig inklusive aller Verträge, bzgl. Stromvermarktung,
Versicherung, Wartung etc.. Eine Verwaltung kümmert sich auch hier nach dem
Kauf um alle Belange während der gesamten Betriebsdauer der PVA, damit Sie hier
nicht selbst tätig werden müssen.
Ablauf
bei konkretem Interesse am Kauf einer Anlage
- Alle weiteren Informationen, die Präsentation,
Verträge, Abrechnungen, Musterkaufvertrag etc. finden Sie bitte im
jeweiligen Datenraum der entsprechenden PV Anlage(n). Den Link zum
Datenraum und weitere Informationen zu den PV Anlagen, welche für Sie interessant
sind, erhalten Sie auf konkrete Anfrage zu einem der aktuell angebotenen
Objekte. Das Versenden der Informationen erfolgt unverbindlich und
beiderseitig selbstverständlich nicht verpflichtend.
- Wir lassen Ihnen, bei weiterhin bestehendem Interesse
und nach Sichtung der im Datenraum zur Verfügung gestellten Unterlagen,
dann im nächsten Schritt die personalisierten Kaufvertragsunterlagen für
eine entsprechende PV Anlage zugehen und wir reservieren Ihnen diese PV
Anlage im Zuge dessen für einen begrenzten Zeitraum im Rahmen der
Kaufabwicklung.
Derzeit
besteht eine besonders starke Nachfrage nach bereits fertig gestellten PV
Anlagen. Voraussichtlich werden wir auch weiterhin immer wieder PV Anlagen
verfügbar haben, dann allerdings unter Berücksichtigung der stetig weiter
absinkenden EEG Vergütung (für neue Projekte) und daher mit ggf. etwas
geringerer Renditeerwartung.
Warum ist
dieses Direktinvestment sinnvoll?
- Sie
investieren in eine inflationsgeschützte Sachwertanlage
- Planbare
Erträge durch staatlich garantierte Einspeisevergütung (EEG), zzgl.
zeitgleicher automatischer Börsenstromvermarktung (Bestpreistaktik mit
Absicherung durch EEG)
- Steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
- Sie
erwerben eine schlüsselfertige Photovoltaikanlage.
- Es handelt sich um um konkret ausgewiesenes Allein-Eigentum.
- Aktiver
Beitrag zum Umweltschutz