INVESTITIONSOBJEKT: |
IAB fähige PV- Dach-Anlage bei Bernau.
- Die Anlage ist bereits fertiggestellt und kann sofort
erworben werden.
- Falls Ihrerseits Interesse am Kauf besteht, kommen Sie
bitte umgehend auf uns zu,
da diese PV-Anlage (da bereits fertig gestellt) nur kurze Zeit verfügbar sein
wird.
- Die weiteren relevanten Unterlagen, Datenblatt,
Wirtschaftlichkeitsprognosen, Präsentation, Musterkaufvertrag,
Grundbuchauszug, etc. zu der hier vorgestellten PV-Anlage werden im Datenraum
(Zugang auf Anfrage) für Sie bereitgestellt.
Die
Highlights für Sie zusammengefasst:
• Sie werden Eigentümer Ihrer
eigenen Photovoltaikanlage.
• Premium Versicherungskonzept
inklusive Elektronikversicherung, sowie Minderertrags- und Ertragsausfallversicherung
für maximalen Schutz.
• Service- und Wartungsvertrag
inkl. 24h-Fernüberwachung.
• Professionelle Betreuung und
Abwicklung: Bezahlung nach DC-Fertigstellung.
• Geprüfte Leistung durch
Auswahl hochwertiger Module, Wechselrichter und Unterkonstruktions-Systeme.
• Bereits DC-Fertige
Freilandanlagen oder Dachanlagen ohne weiteres Baurisiko. Ideal zur Auflösung
von Investitionsabzugsbeträgen ab dem Jahr 2021.
Sie
können für die Auflösung eines IAB, die jeweilige PVA, unabhängig ob Bestand
PVA (= gebrauchte PVA) oder Neubau PVA unter Ihrem Namen (als
Einzelunternehmer), mit einer bereits bestehenden GmbH, KG, UG, GbR, GmbH &
Co.KG oder einer sonstigen Rechtsform kaufen und betreiben. Je nach
steuerlicher und persönlicher Situation kann die eine oder die andere Variante
sinnvoll sein. Ebenso kann z.B. eine Gewerbeanmeldung (Einzelunternehmer) auch
erst nach dem Kauf erfolgen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei
Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.
Übersicht
PV- Dach-Anlage Bernau
- Nutzungsart Dachanlage
- Anlagengröße 1.343 kWp
- Spezifischer Ertrag 962 kWh/kWp p. a.
- DC-Fertigstellung bereits erfolgt
- Netzanschluss Q2 2025 (Plan)
Ertragskalkulation
Der mittlere
Ertrag der Anlage beträgt 962 kWh/kWp. Der mittlere Preis der Dachanlage
beträgt 1.320 €/kWp, inkl. 20 Jahre Erstpacht.
- Wechselrichtergrößen ab 121
kWp, flexibel kombinierbar
- Mindest. Einspeisevergütung
9,4 Cent/kWh gem. EEG-Zuschlag
- Zusätzliche automatische Börsenstromvermarktung.
sobald der Preis dort höher ist als die fixe EEG-Vergütung
Bei reiner EEG Einspeisevergütung
9,4 Cent/kWh gem. EEG-Zuschlag
Kalkulierter Ertrag:
Base Case 5,8 % p.a. (nach gesamten Gesamtkosten Komplettpaket)
Bei EEG Vergütung und Börsenstromvermarktung (bei progn. 12 Cent)
Kalkulierter Ertrag: 7,7 % p.a. (nach gesamten Gesamtkosten Komplettpaket)
Das Paket der Wartung enthält
u.a. auch Reparaturen bis 200,- Euro, pro Jahr 13,75 € zzgl. der ges. MwSt.
(Komplettpaket =
Service, Verwaltung, Betriebsführung, Versicherung, Wartung)
- Faire
kWp-Preise im Verhältnis zur Lage und Ausrichtung der Module
Aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung der verschiedenen
Modulflächen mit den zugehörigen Wechselrichtern (welche separat ausgelesen werden)
haben diese unterschiedliche Ertragsdaten (kWh/kWp). Die wichtige Kennzahl für
die Kundinnen und Kunden ist daher nicht €/kWp, sondern wieviel jährlich
eingespeiste kWh / pro €, bzw. welcher hieraus resultierende Ertrag erzielt
wird. Die Kaufpreise sind daher auf die jeweils unterschiedlichen Erträge der
Wechselrichter normalisiert. Die im Datenraum hinterlegte Kalkulation für einen
WR ist beispielhaft und als Durchschnittswert kalkuliert. Sollten Sie einen
speziellen WR bzw. eine bestimmte Größe anfragen, können wir die
Musterberechnung selbstverständlich entsprechend anpassen.
- Kaufpreis WR je PV-Anlage ca.1.096 €/kWp (im Durchschnitt)
- Kaufpreis Infrastruktur 75 €/kWp
- Pachtkosten für 20 Jahre 149 €/kWp
- Kaufpreis gesamt ca.: 1.320,- €/kWp (zzgl. 3%
Vermittlungsvergütung
- Kaufpreis Bsp. 1 WR (121 kWp) = 159.720,- netto (zzgl. 3% Vermittlungsvergütung)
Die separat auszulesenden Wechselrichter haben aufgrund der unterschiedlichen
Ausrichtung der Module, unterschiedliche zu erwartende Erträge. Wenn der Ertrag
niedriger ist, ist der Kaufpreis anteilig niedriger und andersrum entsprechend.
Die Rentabilität ist damit bei allen Wechselrichtern ähnlich hoch. Die
Wirtschaftliche Prognose im Datenraum ist hierbei beispielhaft für einen beliebigen
WR für den Durchschnitt der Anlage erstellt.
Verkaufspreise
- Kaufpreis Infrastruktur 75 €/kWp
- Pachtkosten für 20 Jahre 149 €/kWp
- Kaufpreis gesamt ca.: 1.320,- €/kWp (zzgl. 3%
Vermittlungsvergütung)
Es handelt sich jeweils um eindeutig ausgewiesene
Einzelanlagen mit durchlaufend nummerierten WR, die in der jeweils von
Ihnen gewählten Anzahl und Größe mit dem Kauf in Ihr Eigentum übergehen. Im
Rahmen eines „Rundum Sorglos Paketes“ kümmert sich eine Verwaltung für Sie (in
Ihrem Auftrag) um alle Belange, die mit dem Betrieb der PVA zu tun haben.
- z.B.
Kaufpreis PVA / 1 x WR : = Euro 159.720,-
netto* / 121 kWp x 1.320,- €/kWp / Wirtschaftlichkeitsprognose
siehe Datenraum
- z.B.
Kaufpreis PVA / 2 x WR : = Euro 319.440,-
netto* / 121 kWp x 1.320,- €/kWp x 2
WR Wirtschaftlichkeitsprognose auf Anfrage
- z.B.
Kaufpreis PVA / 3 x WR : = Euro 479.160,-
netto* / 121 kWp x 1.320,- €/kWp x 3
WR Wirtschaftlichkeitsprognose auf Anfrage
*Alle
genannten Preise: verstehen sich zzgl. MwSt. / * Bei Erwerb
ist vom Käufer eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 3% zzgl. MwSt. auf den
Nettokaufpreis zu zahlen. Zahlbar an Scherer
Invest Management nach
Kaufvertragsschließung und Erwerb der jeweiligen PVA, gegen Rechnungsstellung. Die Vermittlungsvergütung ist im Rahmen der
Investition steuerlich voll abzugsfähig.
Bitte beachten Sie, dass alle genannten Preise, die
Dienstleistungen im Rahmen des Anlagenerwerbs und des Anlagenbetriebes, sowie
die Vermittlungsvergütung nicht verhandelbar sind.
Die möglichen Investitionsgrößen sind
an den technischen Gegebenheiten und verfügbaren WR, nebst Modulen bemessen.
- Da die Anzahl und die Kombination von WR
(Wechselrichtern) und Modulen variabel ist, sind in Addition
unterschiedliche Investitionsgrößen möglich. Kommen Sie diesbezüglich
bitte sehr gern auf uns zu.
Sie erwerben die
Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können entsprechend steuerliche
Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten
gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine
PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der
Investor kann die steuerliche Ausgestaltung, nebst IAB-Auflösung, daher im
gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle
steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer
Steuerberaterin.
Als kaufmännischer
Verwalter betreuen unsere erfahrenen Vertragspartner die PV-Anlage dann in
Ihrem Auftrag über die gesamte Laufzeit, erstellen die jährlichen Abrechnungen
für Investition und Ertrag und sorgen ebenfalls für die monatlichen laufenden
Auszahlungen an die Eigentümer der PV-Anlagen.
- Die Lieferung der PVA erfolgt schlüsselfertig, nebst
allen erforderlichen Verträgen (Direktvermarktung, Versicherung, Wartung,
etc.).
- Die prognostizierten Erlöse, nach den
laufenden Kosten (technische Betriebsführung, kaufmännische
Verwaltung, Versicherung und Sonstiges) werden im ersten vollen Jahr im
Base Case bei reiner EEG Vermarktung (Sicherheitsnetz = Base Case
Szenario), kalkuliert, im Mid Case bei realistisch
prognostizierter Börsenstromvermarktung und im Bestcase bei positiv
prognostizierter Börsenstromvermarktung. Sollte der Erlös an der
Strombörse höher als im EEG, Mid oder Best Case liegen, partizipieren die
Eigentümerinnen und Eigentümer der jeweiligen PVA selbstverständlich
vollständig (abzgl. der Mehrerlösbeteiligung der Verwaltung) am dann
möglichen Mehrerlös.
- Eine "Absicherung nach unten" erfolgt
hier im Base Case durch das EEG über die für 20 Jahre gesetzlich
festgelegte EEG-Vergütung bei Inbetriebnahme.
Bitte
beachten Sie, dass wir die aktuellen PV-Anlagen nur dann zum Verkauf bringen,
sofern auf der Käuferseite eine zügige Kaufpreiszahlung bereits sichergestellt
ist. Wir haben derzeit eine besonders starke Nachfrage nach PV-Anlagen.
Warum ist dieses
Direktinvestment sinnvoll?
- Sie
investieren unternehmerisch mittels Kauf einer schlüsselfertigen
Photovoltaikanlage.
- Es
ist kein geschlossener Fonds oder Beteiligung.
- Steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten / IAB: Bitte sprechen Sie mit Ihrem
Steuerberater.
- Inflationsgeschützte
Sachwertanlage
- Aktiver
Beitrag zum Umweltschutz
Hinweis: Bei den vorstehend gemachten
Angaben, insbesondere in Bezug auf zu erwartenden Ertrag und Rendite, handelt
es sich um Prognosen. Grundsätzlich handelt es sich um eine unternehmerisch
geprägte Investition, bei welcher feste Zusagen in Bezug auf Auszahlungshöhe,
Ertrag und Rendite nicht möglich sind. Getroffene Annahmen in Hinblick auf
einen normalen Verlauf dieser Anlage (auf Basis der bekannten technischen und
sonstiger relevanter fest bestimmbarer Parameter) und in Bezug auf die weitere
Entwicklung anderer nicht fester aber ebenfalls maßgeblich relevanter Parameter
sind die Grundlage für die Prognose der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung
und Kalkulation der hier vorgestellten Investition. Je weiter der Blick bei der
Prognose dabei in die Zukunft gerichtet wird, desto höher ist die entsprechende
Planungsunsicherheit. Die Kumulation von Prognosewerten kann zu vermehrter
Ungewissheit und Unsicherheit führen. Prognosen können, müssen aber nicht
eintreten, das heißt sie können sich unter bestimmten Umständen auch als
irrtümlich oder von der Entwicklung in der Realität abweichend erweisen. Eine
Entwicklung, die schlechter als die Prognose ist, würde die Wirtschaftlichkeit
der Anlage nachhaltig negativ beeinflussen und somit Zahlungen an den Erwerber reduzieren
oder im schlimmsten Fall gänzlich unmöglich machen.
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HINWEIS:
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die
auf unseren Internetseiten abgebildeten Informationen sich
ausschließlich an inländische Investoren mit Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland richten.
Ausländischen Investoren, die keinen
Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, wird dieses Angebot
ausdrücklich nicht offeriert. Diese dürfen aber selbstverständlich den
direkten Kontakt zu uns aufnehmen. Wir erstellen dann gern ein
adäquates, alternatives und individuelles Angebot welches für
ausländische Investoren geeignet ist.
Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte
und erfahrene Anleger, die nicht auf eine individuelle Anlageberatung angewiesen
sind. Es werden keine individuellen Beratungsdienstleistungen erbracht, eine
Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form
von standardisierten Informationsunterlagen.
Auf unseren Seiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch
Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel,
welche keine Vermögensanlagen darstellen.
Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis*, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:
* Hinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden.
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und
kann auch niedriger ausfallen. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und
evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je
höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines
Verlustes. Die auf unseren
Internetseiten bereit gestellten Informationen sind grundsätzlich nicht auf die
persönliche Situation des einzelnen Interessenten zugeschnitten oder daran
orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen
sind Werbeinformationen und stellen keine Beatung und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb
eines Anteils dar. Die vollständigen Angebotsunterlagen, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post.
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte den vollständigen Verkaufsunterlagen die Sie jedereit bei uns anfordern können.
Auszug der wesentlichen Risiken der auf unseren Seiten abgebildeten Beteiligungsmöglichkeiten Es
handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche
Erfolg der Vermögensanlage kann daher nicht mit Sicherheit vorhergesehen
werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als
prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an
Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und
somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige
Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr
eingeschränkt ggf. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an
Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt
existiert.
Es besteht ein grundsätzliches
Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen
Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der
Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer
Beteiligung sollte der Interessent daher die konkreten Auswirkungen der
Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen.
Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu
konsultieren. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft.
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot
oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem
Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei
uns an. Allein diese bilden das eigentliche
Beteiligungsangebot vollständig ab und dürfen als Grundlage eines
Beitrittes dienen. Bei
den auf dieser Internetseite enthaltenen Angaben handelt es sich um
eine Werbung. Die Angaben sind daher verkürzt dargestellt. Die
wesentlichen
Informationen sind in den vollständigen Angebots- und
Beteiligungsunterlagen enthalten.
Die
Angaben auf unseren Internetseiten stellen insbesondere keinen
Bestandteil eines
Verkaufsprospekt dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte
dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine
Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt
und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen
auch keine Finanzanalyse dar. Eine Entscheidung über den Erwerb
eines Direktinvestments, eines Anteils an einem Investitions- und
Beteiligungsangebot, eines Anteils an einer Genossenschaft, an
einem Alternativen Investment Fonds (AIF) oder einer sonstigen
Vermögensanlage sollte grundsätzlich erst nach Erhalt und
Lektüre der vollständigen Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger
Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen. Erstinformation gemäß § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung |