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Aktuelle News

30.07.2025
 
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Netzanschluss Oktober 2025 / IAB fähig / ca. 6,5% p.a. bis 8,5% p.a. / PVA Papenburg BA 4 mit EEG Vergütung / 20 Jahre Erstpacht zzgl. 2 x 7,5 Jahre Verlängerungsoption

 

VOLLSTÄNDIG VERKAUFT / Stand 30.09.2025

Nachstehend finden Sie bitte die Informationen zu unserer PV-Dachanlage Papenburg Bauabschnitt 4 . Die Dachsanierung ist abgeschlossen. Der PVA-Abschnitt 4 wird aktuell fertig gestellt.

 

Die Bauabschnitte 1 / 2 / 3 sind DC-seitig bereits fertiggestellt. Der Netzanschluss inkl. Anschluss auch für die PVA-Abschnitt 4 ist für August/September geplant. Die Fertigstellung des BA 4 läuft unterdessen parallel weiter.


Wir rechnen mit regem Interesse, da die gesamte Anlage schon in Kürze Erträge produzieren soll.


  • Finanzierung ist möglich, soweit gewünscht und Bonität vorhanden, bis zu max. 500.000 Euro. 

 

Sie können die jeweilige PVA unter Ihrem Namen (dann Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer) oder mit einer bereits bestehenden GmbH, KG, UG, GbR, GmbH & Co.KG oder einer sonstigen Rechtsform kaufen und betreiben. Je nach steuerlicher und persönlicher Situation kann die eine oder die andere Variante sinnvoll sein. Ebenso kann z.B. eine Gewerbeanmeldung (Einzelunternehmer) auch erst nach dem Kauf erfolgen.

 

 

  • Die weiteren relevanten Unterlagen, Wirtschaftlichkeitsprognosen, Präsentation, Musterkaufvertrag, Grundbuchauszug, etc. zu der hier vorgestellten PV-Anlage werden im Datenraum (auf Anfrage) für Sie bereitgestellt.

 

Übersicht PV- Dachanlage Papenburg BA 4


  • IAB fähige Dachanlage
  • Preise je WR siehe unten
  • Reiner EEG Case 6 % p.a. nach Kosten, vor Zinsen, Steuern und AfA (als „Worst Case“ siehe Exposee)
  • Realistisch erwarteter Ertrag 6,5% bis 8,5% nach Kosten, vor Zinsen, Steuern und AfA (siehe Exposee)
  • Erhebliches Mehrerlöspotenzial durch Direktvermarktung !
  • EEG-Vergütung zu 9,48 Cent (nach Gebotszuschlag – siehe Exposee)
  • Preis je kWp 1.199,- Euro*
  • Preis inkl. 20 Jahre Erstpacht (zzgl. 2 x 7,5 Jahre Verlängerungsoption)
  • Fertigstellung erfolgt voraussichtlich 10/2025 – Bereits im Bau – BA 1 bis 3 sind bereits fertig gestellt
  • Netzanschluss geplant: 10/2025  
  • Eigentumsverhältnisse des Grundstücks Pachtgrundstück
  • Pachtvertrag Dauer: Inbetriebnahmejahr + 20 Jahre
  • Verlängerungsoption des Pachtvertrags 2 x 7,5 Jahre
  • Nutzungsart Lagerhallen

 

Positiv aus unserer Sicht:

  1. Der Trafo ist bereits geliefert und gesetzt
  2. Die Verkäufer rechnen mit Netzanschluss und damit ersten Erträgen der Gesamtanlage bereits im Juli/ August (Verzögerung gegenüber früherer Planung durch Tiefbau)
  3. Die Bauabschnitte I-III sind bereits fertig gestellt und zu 95% abverkauft, der Sachverständige ist von der Umsetzungsqualität sehr angetan
  4. Die Sanierung BA 4 ist bereits abgeschlossen, die UK montiert
  5. Hochwertige DMEGC-Module werden am 3.7. geliefert
  6. Es werden Gespräche mit der gegenüber gelegenen Meyer Werft geführt – sie hat erhebliches Interesse an einer Direktbelieferung mit Strom
  7. Als Projekt mit Zuschlag der Bundesnetzagentur kann der Strom auch teilweise zu höheren Preisen an Direktabnehmer verkauft werden, ohne die EEG-Vergütung zu verlieren (Details siehe Exposee)

 

 

Ergänzung zum Vorteil von Ausschreibungsanlagen gegenüber Anlagen kleiner 750kWp, die EEG-Förderung nach anzulegendem Wert erhalten:

 

  1. Bei Vergütung nach Zuschlag der Bundesnetzagentur kann dann frei zwischen Volleinspeisung und Direktbelieferung entschieden werden, ohne die Vergütung zu verlieren oder reduzieren zu müssen. Somit kann die Anlage daher jederzeit einen Verbraucher im Nahfeld direkt beliefern (die direkt gegenüber liegende Meyer Werft hat bereits angefragt) oder PPAs abschließen und damit bessere Preise realisieren, ohne die garantierte EEG-Vergütung zu verlieren. Das ist bei Anlagen kleiner 750kWp bzw. ohne Zuschlag der Bundesnetzagentur nicht möglich. Bei diesen führt eine (auch anteilige) Direktbelieferung dazu, dass man auf die höhere Volleinspeisevergütung verzichten muss

 

  1. Solaranlagen mit Zuschlag wie Papenburg sind unabhängig vom Solar-Paket 1 und damit der ungewissen Vergütungslage

 

  1. Gemäß Pachtvertrag wurde das Recht gesichert, einen Speicher aufzubauen. Sobald Geschäftsmodelle und rechtliche Grundlagen geklärt sind, wird die Verwaltung hier in die Optimierung einsteigen.

 

Kaufpreise:

Preis je kWp 1.199,- Euro* / Preis inkl. 20 Jahre Erstpacht (zzgl. 2 x 7,5 Jahre Verlängerungsoption)

 


Übersicht alle WR BA 4:

WR NR

WR-Typ

Dächer

Status

kWp

Preis*

WR 34

SUNGROW SG125HX

18

RESERVIERT 

160,16

192.032 €

WR 35

SUNGROW SG125HX

18

RESERVIERT

161,07

193.123 €

WR 36

SUNGROW SG125HX

18

RESERVIERT

156,52

187.667 €

WR 37

SUNGROW SG125HX

18

RESERVIERT

159,25

190.941 €

WR 38

SUNGROW SG125HX

18

RESERVIERT

160,16

192.032 €

WR 39

HUAWEI SUN2000-185KTL_H1

18

VERKAUFT

232,96

279.319 €

WR 40

HUAWEI SUN2000-185KTL_H1

18

RESERVIERT

232,96

279.319 €

WR 41

SUNGROW SG125HX

18

VERKAUFT

158,34

189.850 €

WR 42

SUNGROW SG125HX

27

RESERVIERT

173,81

208.398 €

WR 43

SUNGROW SG125HX

18 + 27

VERKAUFT

171,99

206.216 €

WR 44

SUNGROW SG125HX

18

RESERVIERT

174,72

209.489 €


*Alle genannten Preise: verstehen sich zzgl. MwSt. / * Bei Erwerb ist vom Käufer eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 3% zzgl. MwSt. auf den Nettokaufpreis zu zahlen. Zahlbar an Scherer Invest Management nach Kaufvertragsschließung und Erwerb der jeweiligen PVA, gegen Rechnungsstellung. Die Vermittlungsvergütung ist im Rahmen der Investition steuerlich voll abzugsfähig.


 

Bitte beachten Sie, dass alle genannten Preise, die Dienstleistungen im Rahmen des Anlagenerwerbs und des Anlagenbetriebes, sowie die Vermittlungsvergütung nicht verhandelbar sind.

 

  • Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Eine IAB-Auflösung ist somit auch mit gebrauchten, bereits am Netz befindlichen, PVA möglich.

 

  • Die weiteren relevanten Unterlagen, Datenblatt, Wirtschaftlichkeitsprognosen, Präsentation, Musterkaufvertrag, Grundbuchauszug, etc. zu der hier vorgestellten PV-Anlage werden im Datenraum für Sie bereitgestellt. Zugangs-Link siehe unten.

 

Es handelt sich jeweils um eindeutig ausgewiesene Einzelanlagen mit durchlaufend nummerierten WR, die in der jeweils von Ihnen gewählten Anzahl und Größe mit dem Kauf in Ihr Eigentum übergehen. Im Rahmen eines „Rundum Sorglos Paketes“ kümmert sich eine Verwaltung für Sie (in Ihrem Auftrag) um alle Belange, die mit dem Betrieb der PVA zu tun haben.

 

Die möglichen Investitionsgrößen sind an den technischen Gegebenheiten und verfügbaren WR, nebst Modulen bemessen. 

 

Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können entsprechend steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung, nebst IAB-Auflösung, daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.

Als kaufmännischer Verwalter betreuen unsere erfahrenen Vertragspartner die PV-Anlage dann in Ihrem Auftrag über die gesamte Laufzeit, erstellen die jährlichen Abrechnungen für Investition und Ertrag und sorgen ebenfalls für die monatlichen laufenden Auszahlungen an die Eigentümer der PV-Anlagen.

 

  • Die Lieferung der PVA erfolgt schlüsselfertig, nebst allen erforderlichen Verträgen (Direktvermarktung, Versicherung, Wartung, etc.).

 

  • Die prognostizierten Erlöse, nach den laufenden Kosten (technische Betriebsführung, kaufmännische Verwaltung, Versicherung und Sonstiges) werden im ersten vollen Jahr im Base Case bei reiner EEG Vermarktung (Fall Back Szenario), kalkuliert, im Mid Case bei realistisch prognostizierter Börsenstrom- bzw. Direktvermarktung und im Bestcase bei positiv prognostizierter Börsenstrom-, bzw. Direktvermarktung. Sollte der Erlös an der Strombörse und in der Direktvermarktung höher als im Best Case liegen, partizipieren die Eigentümerinnen und Eigentümer der jeweiligen PVA selbstverständlich auch darüber hinaus am dann möglichen Mehrerlös.
  • Eine "Absicherung nach unten" erfolgt hier im Base Case durch das EEG über die für 20 Jahre gesetzlich festgelegte EEG-Vergütung bei Inbetriebnahme.

 

 

Hinweis: Bei den vorstehend gemachten Angaben, insbesondere in Bezug auf zu erwartenden Ertrag und Rendite, handelt es sich um Prognosen. Grundsätzlich handelt es sich um eine unternehmerisch geprägte Investition, bei welcher feste Zusagen in Bezug auf Auszahlungshöhe, Ertrag und Rendite nicht möglich sind. Getroffene Annahmen in Hinblick auf einen normalen Verlauf dieser Anlage (auf Basis der bekannten technischen und sonstiger relevanter fest bestimmbarer Parameter) und in Bezug auf die weitere Entwicklung anderer nicht fester aber ebenfalls maßgeblich relevanter Parameter sind die Grundlage für die Prognose der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung und Kalkulation der hier vorgestellten Investition. Je weiter der Blick bei der Prognose dabei in die Zukunft gerichtet wird, desto höher ist die entsprechende Planungsunsicherheit. Die Kumulation von Prognosewerten kann zu vermehrter Ungewissheit und Unsicherheit führen. Prognosen können, müssen aber nicht eintreten, das heißt sie können sich unter bestimmten Umständen auch als irrtümlich oder von der Entwicklung in der Realität abweichend erweisen. Eine Entwicklung, die schlechter als die Prognose ist, würde die Wirtschaftlichkeit der Anlage nachhaltig negativ beeinflussen und somit Zahlungen an den Erwerber reduzieren oder im schlimmsten Fall gänzlich unmöglich machen.



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Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

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Die auf dieser Internetseite bereit gestellten Informationen sind nicht auf die persönliche Situation von etwaigen Anlageinteressenten zugeschnitten oder daran orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen sind Werbeinformationen und stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils an dem jeweils abgebildeten, Sachwert, Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dar.

Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein das Prospekt, mit ggf. Nachträgen bildet das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und darf als Grundlage eines Beitrittes zu einem Investitions- und Beteiligungsangebot, sowie zu einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dienen.

Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
 
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