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Aktuelle News

01.09.2024
 
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Das Prinzip der Direktinvestition in unsere PV Anlagen kurz erklärt

 


Steffen Scherer / Inhaber Scherer Invest Management

Bitte fordern Sie, für eine der direkt verfügbaren PVA (siehe aktuelle News), die weiteren konkreten Unterlagen und den Zugang zum jeweiligen Datenraum gern per E-Mail an. 

Bitte teilen Sie uns hierbei sowohl die Größe der beabsichtigten Investiton, als auch Ihre Kontaktdaten mit. Vielen Dank.


Die steuerlichen Gegebenheiten geltengleichermaßen für Neubauanlagen wie für Bestandanlagen. Das heißt Sie können einen gebildteten IAB auch vollständig mit dem Kauf einer Bestandanlage auflösen.

Steuerliche Berechnungen (auch in Bezug auf einen IAB) nehmen wir in unseren Kalkulationen der jeweiligen zum Verkauf stehenden PVA jedoch grundsätzlich nicht vor. Die Kalkulationen unserer PV-Anlagen verstehen sich zunächst immer ohne die Einrechnung etwaiger individueller steuerlicher Vorteile. Bitte sprechen Sie daher bzgl. der möglichen Nutzung Ihrer individuellen steuerlichen Vorteile unbedingt mit Ihrer Steuerberaterin, bzw. Ihrem Steuerberater. Insbesondere gilt dies, da wir gemäß Gesetzgebung keinerlei steuerliche Beratung vornehmen dürfen.

 

Sie können die jeweilige PVA als Privatperson (in dem Fall als Einzelunternehmerin, bzw. Einzelunternehmer) erwerben, oder aber mit einer bereits bestehenden GmbH, KG, UG, GbR, GmbH & Co.KG oder einer sonstigen Rechtsform. Je nach steuerlicher und persönlicher Situation kann die eine oder die andere Variante sinnvoll sein. Ebenso kann z.B. eine Gewerbeanmeldung (bzgl. Einzelunternehmer/in) auch erst nach dem Kauf erfolgen.

 

Die PV-Anlagen werden bundesweit errichtet, immer dort wo es Projekte oder Projektrechte gibt, welche eine entsprechende Rentabilität ausweisen. Da die PV-Anlagen dann nach dem Kauf in Ihrem Auftrag (innerhalb eines kompletten Betreuungspaketes) verwaltet werden, spielt der geografische Standort für die Abwicklung und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine eher untergeordnete Rolle. Die Kosten für Verwaltung, etc. sind in der Kalkulation (Ertrag nach Kosten) bereits berücksichtigt.

 

Die Größe der Anlagen (kWp) sind im Rahmen der jeweils technischen Gegebenheiten variabel und durch die Zusammenstellung unterschiedlicher Wechselrichter und Module, kombinierbar. Es werden unsererseits sowohl Einzelanlagen, beginnend mit Kaufpreisen ab ca. 300.000 Euro, als auch technisch, wirtschaftlich und real aufgeteilte Anlagen mit klar definiertem und abgegrenztem Eigentum (WR Nummern etc.), ab ca. 50.000 Euro (aus größeren Gesamtprojekten) angeboten. Auch diese PVA (WR) sind IAB fähig.

 

Die Preise je kWp sind je nach Projekt und Baujahr sowie Ertragspotenzial der jeweiligen PVA sehr unterschiedlich. Somit bietet ein Preis je kWp keine Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Anlagen. 

 

Aus diesem Grund steht bei unseren Meldungen als zentrale Bezugsgröße für eine Vergleichbarkeit zunächst der Ertrag nach Kosten im Vordergrund. Wobei es auch hier Unterschiede gibt. Ältere PVA haben in der Regel einen höheren Ertrag nach Kosten, dafür eine kürzere Restlaufzeit unter reiner EEG-Vergütung aber einen schnelleren Rückfluss der eingesetzten Mittel. Hier ist der Preis je kWp im Regelfall höher als bei neuen PVA.

 

 

Allgemeine Informationen zu steuerlichen Aspekten, Steuervorteile

Sie erwerben die durch uns angebotenen Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum auf gepachteten Flächen, werden unternehmerisch tätig und können entsprechend steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten grundsätzlich gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen.

Die Anlage kann im Regelfall linear auf 20 Jahre abgeschrieben werden. Das heißt 5% der Anschaffungskosten der Anlage können jährlich als Ausgabe geltend gemacht werden.

 

  • Eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit gibt es durch den sogenannten Investitionsabzugsbetrag sowie die Sonderabschreibung (siehe nachfolgende Erläuterungen):

 

Der Investitionsabzugsbetrag kann bereits ein bis drei Jahre vor der Investition gebildet werden. Hierbei können bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten der Anlage von Ihren anderen Einkünften abgezogen werden. Die Abschreibung nach der Anschaffung erfolgt dann jeweils noch aus den um den Investitionsabzugsbetrag verminderten Anschaffungskosten. Die Steuerentlastung wird also vorgezogen, wodurch Sie einen Liquiditätsvorteil haben. Außerdem können Sie in den ersten fünf Jahren eine Sonderabschreibung bis zu insgesamt 20% der (gegebenenfalls um den Investitionsabzugsbetrag geminderten) Anschaffungskosten geltend machen. Diese Sonderabschreibung kann auch ohne Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags geltend gemacht werden. Insgesamt gesehen – also lineare Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung – werden im Zeitraum von 20 Jahren 100% der Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlage steuerlich als Ausgabe berücksichtigt.

 

Verwaltung der Anlagen in Ihrem Auftrag / "Rundum Sorglos Paket"

Als kaufmännischer Verwalter betreuen unsere erfahrenen Vertragspartner die PV Anlage in Ihrem Auftrag über die gesamte Laufzeit, kümmern sich um Versicherung und Wartung, übernehmen die Vermarktung des Stroms über EEG Vergütung und automatische Börsenstromvermarktung, erstellen die jährlichen Abrechnungen für Investition und Ertrag und sorgen ebenfalls für die monatlichen laufenden Auszahlungen an die Eigentümerinnen und Eigentümer der PV Anlagen. Somit müssen Sie sich nach dem Kauf um nichts kümmern was den Betrieb der PV-Anlage betrifft.

 

Die Vermarktung des erzeugten Stroms erfolgt zunächst über die erreichte EEG Vergütung und sofern der Börsenstromvermarktungspreis höher ist, automatisch über die Börsenstromvermarktung.

 

  • Die Wirtschaftlichkeitskalkulation, bei den durch uns angebotenen PV-Anlagen, ist im Basis-Szenario konservativ zunächst nur auf der Basis der bei Inbetriebnahme prognostizierten EEG-Vergütung kalkuliert. Dies ist der BASE-Case – der in Bezug auf die zu erwartenden reinen Stromverkaufspreis (Euro / kWh) gleichzeitig auch der Worst-Case ist.

 

Die prognostizierten Erlöse, nach den laufenden Kosten (technische Betriebsführung, kaufmännische Verwaltung, Versicherung und Sonstiges) werden somit im ersten vollen Jahr im Base-Case bei reiner EEG-Vermarktung (Fall Back Szenario), im Mid Case bei erwarteter Börsenstromvermarktung mit realistisch prognostizierten Verkaufsannahmen über die Strombörse und im Best-Case bei optimistisch prognostizierten Cent/kWh Börsenstromvermarktung kalkuliert. Sollte der Erlös an der Strombörse höher als im prognostizierten Base-, Mid-, oder Best-Case liegen, partizipieren die Eigentümerinnen und Eigentümer der jeweiligen PVA selbstverständlich vollständig am möglichen Mehrerlös.

 

  • Die Vermarktung an der Strombörse erfolgt, gesetzlich vorgegeben, ganz automatisch durch den Energieversorger, sobald der erzielbare Börsenpreis höher ist als die erreichte EEG-Vergütung. 

 

Eine "Absicherung nach unten" erfolgt hier schlussendlich durch das EEG über die für 20 Jahre gesetzlich festgelegte EEG-Vergütung bei Inbetriebnahme. Ist der Börsenpreis kleiner als die vereinbarte EEG, bezahlt der Staat die Differenz. Ist der Börsenpreis höher als die vereinbarte EEG, wird der Börsenpreis ausgezahlt. Abgezogen wird in beiden Fällen eine geringe, sog. Management-Fee des Direktvermarkters. Die Management-Fee ist in der EEG-Kalkulation bereits eingepreist.

 

Sofern größere Anlagen in eigenständige kleinere Anlagen aufgeteilt wurden, können in Kombination unterschiedlicher Wechselrichter größere oder kleinere Investitionseinheiten, als eigenständige PVA zum Kauf angeboten werden. Das Prinzip ist dann grundsätzlich ähnlich wie bei einem Mehrfamilienhaus, welches in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Sie übernehmen bei Kauf die PV Anlage schlüsselfertig inklusive aller Verträge, bzgl. Stromvermarktung, Versicherung, Wartung etc.. Eine Verwaltung kümmert sich auch hier nach dem Kauf um alle Belange während der gesamten Betriebsdauer der PVA, damit Sie hier nicht selbst tätig werden müssen.

 

Ablauf bei konkretem Interesse am Kauf einer Anlage

  • Alle weiteren Informationen, die Präsentation, Verträge, Abrechnungen, Musterkaufvertrag etc. finden Sie bitte im jeweiligen Datenraum der entsprechenden PV Anlage(n). Den Link zum Datenraum und weitere Informationen zu den PV Anlagen, welche für Sie interessant sind, erhalten Sie auf konkrete Anfrage zu einem der aktuell angebotenen Objekte. Das Versenden der Informationen erfolgt unverbindlich und beiderseitig selbstverständlich nicht verpflichtend.

 

  • Wir lassen Ihnen, bei weiterhin bestehendem Interesse und nach Sichtung der im Datenraum zur Verfügung gestellten Unterlagen, dann im nächsten Schritt die personalisierten Kaufvertragsunterlagen für eine entsprechende PV Anlage zugehen und wir reservieren Ihnen diese PV Anlage im Zuge dessen für einen begrenzten Zeitraum im Rahmen der Kaufabwicklung. 

 

Derzeit besteht eine besonders starke Nachfrage nach bereits fertig gestellten PV Anlagen. Voraussichtlich werden wir auch weiterhin immer wieder PV Anlagen verfügbar haben, dann allerdings unter Berücksichtigung der stetig weiter absinkenden EEG Vergütung (für neue Projekte) und daher mit ggf. etwas geringerer Renditeerwartung.

 

 

Warum ist dieses Direktinvestment sinnvoll?

 

  • Sie investieren in eine inflationsgeschützte Sachwertanlage
  • Planbare Erträge durch staatlich garantierte Einspeisevergütung (EEG), zzgl. zeitgleicher automatischer Börsenstromvermarktung (Bestpreistaktik mit Absicherung durch EEG)
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
  • Sie erwerben eine schlüsselfertige Photovoltaikanlage. 
  • Es handelt sich um um konkret ausgewiesenes Allein-Eigentum.
  • Aktiver Beitrag zum Umweltschutz


BITTE TEILEN SIE UNS, BEI EINER ANFRAGE ZU DIESEM BEITRAG MIT, ZU WELCHER DER AKTUELL VERFÜGBAREN PVA SIE WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN MÖCHTEN. VIELEN DANK.


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Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

Die auf unserern Internetseiten abgebildeten Informationen stellen grundsätzlich kein Angebot zur Beteiligung, zum Kauf oder zur Übernahme dar.

Die auf dieser Internetseite bereit gestellten Informationen sind nicht auf die persönliche Situation von etwaigen Anlageinteressenten zugeschnitten oder daran orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen sind Werbeinformationen und stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils an dem jeweils abgebildeten, Sachwert, Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dar.

Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein das Prospekt, mit ggf. Nachträgen bildet das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und darf als Grundlage eines Beitrittes zu einem Investitions- und Beteiligungsangebot, sowie zu einem Alternativen Investment Fonds (AIF) dienen.

Die Angaben auf dieser Internetseite stellen keinen Bestandteil des Verkaufsprospekt und der wesentlichen Anlegerinformationen dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen keine Finanzanalyse dar oder basieren auf Grudlage einer solchen. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an diesem Investitions- und Beteiligungsangebot, bzw. an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) sollte erst nach Erhalt und ausführlicher Lektüre der vollständigen Verkaufs- und Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
 
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