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06.09.2024
 
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IAB Sofort auflösen / nur noch wenige WR verfügbar / Bestandanlage Freiflächen PVA / EEG 2010 / Netzanschluss in 2010 / Kaufpreise ab Euro 89.500,- EUR netto*

 


IAB fähige, Freiflächen Bestand PVA Brandenburg


Für diese PVA sind zwischenzeitlich nur noch wenige WR verfügbar. Bei Interesse an einem Kauf gilt es also schnell zu agieren.


  • Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Eine IAB-Auflösung ist somit auch mit gebrauchten, bereits am Netz befindlichen, PVA möglich.


Objekt: Brandenburg (Freifläche), Baujahr 2010

 

Repowering: 2019 mit neuen Modulen

Im Jahr 2019 wurde die Anlage mit neuen, leistungsstärkeren Modulen ausgestattet, was die Effizienz und den Ertrag deutlich gesteigert hat.


Spezifischer Ertrag: 995 kWh/kWp

 

Pacht: Der Pachtvertrag wurde neu verhandelt und die Pacht läuft ab jetzt weitere 30 Jahre.

  • Aktuelle Nutzung des Grundstücks: PVA
  • Eigentumsverhältnisse des Grundstücks: Pachtgrundstück
  • Pachtvertrag: 20 + 5 + 5 Jahre, bis 2054


Wirtschaftlichkeit der PVA (Prognose)


  • EEG-Vergütung: 0,2207 €/kWh (noch 6,5 Jahre)
  • EEG Base Case: 12% (Ertrag in % vom Netto-Kaufpreis)


Ertrag in % vom Netto-Kaufpreis (Prognose nach Ablauf EEG)

Base Case:  3,07%  (bei 7,5 Cent Börsenstromvermarktung)
Mid Case:    5,33%  (bei 10 Cent Börsenstromvermarktung)
Best Case:   8,00%  (bei 15 Cent Börsenstromvermarktung)


  • Netzanschluss bereits erfolgt 2010

 

Leistung je WR: 50,00 kWp

Preis je kWp: 1.790,00 €

Kaufpreise je WR: 89.500 € netto *
(Erwerbsvertrag 87.000 € netto + Servicevertrag 2.500 € netto)


*Alle genannten Preise: verstehen sich zzgl. MwSt. / * Bei Erwerb ist vom Käufer eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 3% zzgl. MwSt. auf den Nettokaufpreis zu zahlen. Zahlbar an Scherer Invest Management nach Kaufvertragsschließung und Erwerb der jeweiligen PVA, gegen Rechnungsstellung. Die Vermittlungsvergütung ist im Rahmen der Investition steuerlich voll abzugsfähig.

 

Bitte beachten Sie, dass alle genannten Preise, die Dienstleistungen im Rahmen des Anlagenerwerbs und des Anlagenbetriebes, sowie die Vermittlungsvergütung nicht verhandelbar sind.



Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können entsprechend steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung, nebst IAB-Auflösung, daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.

 

Um für Sie bei Kaufinteresse diese PV-Anlage zu sichern, kommen Sie bitte gern auf uns zu.

Alle relevanten Unterlagen, die Präsentation, den Musterkaufvertrag, Grundbuchauszug etc. zu der hier vorgestellten PV-Anlage finden Sie bitte im Datenraum. Den Zugangslink erhalten Sie auf Anfrage.

 

  • Die Lieferung der PVA erfolgt schlüsselfertig, nebst allen erforderlichen Verträgen (Direktvermarktung, Versicherung, Wartung, etc.).
  • Die Zahlungsmodalitäten sind wie folgt: 100% nach Kaufvertragsunterzeichnung
  • Die prognostizierten Erlöse, nach laufenden Kosten (technische Betriebsführung, kaufmännische Verwaltung, Versicherung und Sonstiges) werden im ersten vollen Jahr im Base Case bei reiner EEG Vermarktung (Fall Back Szenario), kalkuliert, im Mid Case bei realistisch prognostizierter Börsenstromvermarktung und im Bestcase bei positiv prognostizierter Börsenstromvermarktung. Sollte der Erlös an der Strombörse höher als im Best Case oder Mid Case liegen, partizipieren die Eigentümerinnen und Eigentümer der jeweiligen PVA selbstverständlich vollständig am dann möglichen Mehrerlös.
  • Eine "Absicherung nach unten" erfolgt hier im Base Case durch das EEG über die für 20 Jahre gesetzlich festgelegte EEG-Vergütung bei Inbetriebnahme.

 

Bitte beachten Sie, dass wir die aktuellen PV-Anlagen nur dann zum Verkauf bringen, sofern auf der Käuferseite eine Kaufpreiszahlung bereits grundsätzlich sicher gestellt ist.

 

Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.

Als kaufmännischer Verwalter betreuen unsere erfahrenen Vertragspartner die PV-Anlage dann in Ihrem Auftrag über die gesamte Laufzeit, erstellen die jährlichen Abrechnungen für Investition und Ertrag und sorgen ebenfalls für die monatlichen laufenden Auszahlungen an die Eigentümer der PV-Anlagen.

 

Warum ist dieses Direktinvestment sinnvoll?

 

  • Sie investieren in eine inflationsgeschützte Sachwertanlage
  • Planbare Erträge durch staatlich garantierte Höhe der EEG-Einspeisevergütung
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
  • Sie erwerben eine schlüsselfertige Photovoltaikanlage.
  • Es ist kein geschlossener Fonds und keine Beteiligung.
  • Aktiver Beitrag zum Umweltschutz




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Wichtige Hinweise für unsere Angebote

Auf unseren Internetseiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens fu?hren.


Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

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Bei Vermögensanlagen: Die vollständigen Angebotsunterlagen, Prospekt, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB oder WaI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Risikohinweis nachstehend als Auszug der wesentlichen Risiken von Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich in der Regel um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg einer Vermögensanlage kann daher, ebenso wie bei einer unternehmerischen Übernahme oder Beteiligung, nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt und ggf. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Betrifft Vermögensanlagen:
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