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Lebensversicherungsfonds investieren in gebrauchte Lebensversicherungspolicen. Grundsätzlich sind zwei verschiedene Lebensversicherungsfonds zu unterscheiden. Bei den Kapitallebens- versicherungsfonds kauft der Fonds Kapitallebensversicherungspolicen über bekannte Provider (zum Beispiel Cash life, BC Net für den deutschen Markt oder AVD und surrender link für den britischen Markt).

Die Preise der Policen liegen unter dem inneren Wert, aber über dem Rückkaufwert der Versicherungsgesellschaften. Der Fonds zahlt die Prämien bis zur Fälligkeit. Die gekauften Policen haben unterschiedliche Fälligkeiten, so dass der Fonds während der Laufzeit sukzessive ausschütten kann.

Während bei den Kapitallebensversicherungen die Korrelation zum Kapitalmarkt recht hoch ist, haben die Risikolebensversicherungen den Vorteil, dass sie praktisch unabhängig von dem Kapitalmarkt ihre Rendite erzielen. Auf der anderen Seite lassen sich hier die Rückflüsse wesentlich schlechter prognostizieren als bei den Kapitallebensversicherungsfonds und das Risiko ist höher einzuschätzen. Die Idee ist es, dass der Anleger eine Risikolebensversicherungs-Police eines Versicherten (über einen sogenannten Provider) kauft. Die Prämien werden vom Fonds weiterbezahlt und der Fonds erhält die Versicherungsprämie bei Fälligkeit der Police (in der Regel Ableben des Versicherten). Der Versicherte hat den Vorteil, dass er aufgrund des Verkaufes der nicht mehr benötigten Police finanzielle Freiräume erhält und der Fonds kann für Anleger eine attraktive Rendite erwirtschaften (s. Grafik).

Bei den amerikanischen Lebensversicherungsfonds handelt es sich ausschließlich um Risikolebensversicherungsfonds. Es gibt derzeit drei unterschiedliche steuerliche Konzepte. Fonds, die in den USA ihren Sitz haben, werden auch dort besteuert. Die Fonds müssen ihre Gewerblichkeit nachweisen und aktiv mit den Portfolios handeln. Während die Ausschüttungen in Deutschland nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen, werden sie in den USA besteuert, wobei Freibeträge existieren. Zu beachten ist, dass sich diese Fonds vor allem für Anleger anbieten, die keine anderen Einkünfte in den USA existieren. Vermögensverwaltende Fonds gewähren den Anlegern fast steuerfreie Erträge. Die Fonds müssen allerdings auf die Aufnahme von Fremdkapital und das Handeln mit den Policen verzichten. Die Anerkennung als vermögensverwaltender Fonds ist allerdings je nach Konzepte mehr oder weniger offen, so dass diesen Fonds eine Einstufung als gewerblicher fonds droht. Diese Fonds müssen die Erträge voll in Deutschland versteuern. Wenn Fonds von Anfang gewerblich konzipiert werden, kann das Konzept (Fremdkapitalaufnahme, Handeln von Policen) flexibel gehandhabt werden.

Britische Lebensversicherungsfonds investieren in britische Kapitallebensversicherungen. Die Versicherungssumme steht bei Abschluss eines Versicherungsvertrages fest und ist unveränderlich. Daneben werden den Policen während der Laufzeit jährliche Bonuszahlungen zugewiesen, die nach Zuweisung neben der Versicherungssumme ebenfalls garantiert sind. Zum Ende der Vertragslaufzeit erhält der Versicherungsnehmer einen Schlussbonus zugewiesen, der einen erheblichen Anteil an der gesamten Ablaufsumme betragen kann. Infolge der starken Bonuskürzungen in den vergangenen Jahren befinden sich die Kaufpreise für britische Zweitmarktpolicen auf einem günstigen Bewertungsniveau. Derzeit können Policen eingekauft werden, bei denen die Kaufpreise zzgl. aller noch zu zahlenden Prämien unter den bisher garantierten Leistungen liegen und somit einen Kapitalerhalt auf Policenebene beinhalten. Eine nachhaltige Erholung der Kapitalmärkte würde die Bonuszuweisungen der Versicherungsgesellschaften wieder steigen lassen und damit zu deutlich höheren Erträgen als prognostiziert führen. Auch bei diesen Fonds gibt es zwei unterschiedliche Ansätze. Anleger können bei den Produkten mit einem Sitz im Ausland in der Regel Großbritannien (ein Anbieter hat seinen Sitz in Österreich) von niedrigen Steuern und hohen Freibeträgen profitieren (in Deutschland sind die Erträge mit Ausnahme des Progressionsvorbehalt steuerfrei). Die Einstufung als gewerbliche Fonds erfordert allerdings das ständige Handeln mit den Policen. Die in Deutschland ansässigen Fonds können auf den Handel mit den Policen verzichten, haben allerdings den Nachteil, dass sie die Erträge voll versteuern müssen. Ähnlich wie bei den amerikanischen Fonds muss sich das Herausfiltern des geeigneten Fonds an der persönlichen Situation des Anlegers orientieren.

Deutsche Lebensversicherungsfonds richten sich an den sicherheitsorientierten Anleger. Die Fonds übernehmen die Policen im zweiten, renditestarken Laufzeitabschnitt, leistet die anfallen Prämienzahlungen und vereinnahmt die Ablaufleistungen. Die Rendite einer Kapitallebensversicherung ergibt sich aus dem garantierten Mindestzins des Sparanteils, der Überschussbeteiligung und dem Schlussgewinn. Kündigt ein Anleger die Versicherung vorzeitig, so erhält er von der Versicherung nur den Rückkaufswert, der die in der Vergangenheit erwirtschaftete Überschussanteil wird nicht in vollem Umfang berücksichtigt. Die Fonds bzw. die Provider zahlen dem Anleger einen Wert, der sich zwischen dem „inneren Wert“ und dem Rückkaufwert bewegt. Deutsche Lebensversicherungsfonds sind gewerblich geprägt. Somit müssen die Anleger die Erträge mit ihren persönlichen Steuersatz versteuern.

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