lebensversicherungsfonds
Lebensversicherungsfonds investieren in gebrauchte
Lebensversicherungspolicen. Grundsätzlich sind zwei verschiedene
Lebensversicherungsfonds zu unterscheiden. Bei
den Kapitallebens- versicherungsfonds kauft der Fonds
Kapitallebensversicherungspolicen über bekannte Provider (zum Beispiel
Cash life, BC Net für den deutschen Markt oder AVD und surrender link
für den britischen Markt). Die Preise der Policen liegen unter dem
inneren Wert, aber über dem Rückkaufwert der
Versicherungsgesellschaften. Der Fonds zahlt die Prämien bis zur
Fälligkeit. Die gekauften Policen haben unterschiedliche Fälligkeiten,
so dass der Fonds während der Laufzeit sukzessive ausschütten kann.
Während bei den
Kapitallebensversicherungen die Korrelation zum Kapitalmarkt recht hoch
ist, haben die Risikolebensversicherungen den Vorteil, dass sie
praktisch unabhängig von dem Kapitalmarkt ihre Rendite erzielen. Auf
der anderen Seite lassen sich hier die Rückflüsse wesentlich schlechter
prognostizieren als bei den Kapitallebensversicherungsfonds und das
Risiko ist höher einzuschätzen. Die Idee ist es, dass der Anleger eine
Risikolebensversicherungs-Police eines Versicherten (über einen
sogenannten Provider) kauft. Die Prämien werden vom Fonds weiterbezahlt
und der Fonds erhält die Versicherungsprämie bei Fälligkeit der Police
(in der Regel Ableben des Versicherten). Der Versicherte hat den
Vorteil, dass er aufgrund des Verkaufes der nicht mehr benötigten
Police finanzielle Freiräume erhält und der Fonds kann für Anleger eine
attraktive Rendite erwirtschaften (s. Grafik).
Bei
den amerikanischen Lebensversicherungsfonds handelt es sich
ausschließlich um Risikolebensversicherungsfonds. Es gibt derzeit drei
unterschiedliche steuerliche Konzepte. Fonds, die in den USA ihren Sitz
haben, werden auch dort besteuert. Die Fonds müssen ihre Gewerblichkeit
nachweisen und aktiv mit den Portfolios handeln. Während die
Ausschüttungen in Deutschland nur dem Progressionsvorbehalt
unterliegen, werden sie in den USA besteuert, wobei Freibeträge
existieren. Zu beachten ist, dass sich diese Fonds vor allem für
Anleger anbieten, die keine anderen Einkünfte in den USA existieren.
Vermögensverwaltende Fonds gewähren den Anlegern fast steuerfreie
Erträge. Die Fonds müssen allerdings auf die Aufnahme von Fremdkapital
und das Handeln mit den Policen verzichten. Die Anerkennung als
vermögensverwaltender Fonds ist allerdings je nach Konzepte mehr oder
weniger offen, so dass diesen Fonds eine Einstufung als gewerblicher
fonds droht. Diese Fonds müssen die Erträge voll in Deutschland
versteuern. Wenn Fonds von Anfang gewerblich konzipiert werden, kann
das Konzept (Fremdkapitalaufnahme, Handeln von Policen) flexibel
gehandhabt werden.
Britische
Lebensversicherungsfonds investieren in britische
Kapitallebensversicherungen. Die Versicherungssumme steht bei Abschluss
eines Versicherungsvertrages fest und ist unveränderlich. Daneben
werden den Policen während der Laufzeit jährliche Bonuszahlungen
zugewiesen, die nach Zuweisung neben der Versicherungssumme ebenfalls
garantiert sind. Zum Ende der Vertragslaufzeit erhält der
Versicherungsnehmer einen Schlussbonus zugewiesen, der einen
erheblichen Anteil an der gesamten Ablaufsumme betragen kann. Infolge
der starken Bonuskürzungen in den vergangenen Jahren befinden sich die
Kaufpreise für britische Zweitmarktpolicen auf einem günstigen
Bewertungsniveau. Derzeit können Policen eingekauft werden, bei denen
die Kaufpreise zzgl. aller noch zu zahlenden Prämien unter den bisher
garantierten Leistungen liegen und somit einen Kapitalerhalt auf
Policenebene beinhalten. Eine nachhaltige Erholung der Kapitalmärkte
würde die Bonuszuweisungen der Versicherungsgesellschaften wieder
steigen lassen und damit zu deutlich höheren Erträgen als
prognostiziert führen. Auch bei diesen Fonds gibt es zwei
unterschiedliche Ansätze. Anleger können bei den Produkten mit einem
Sitz im Ausland in der Regel Großbritannien (ein Anbieter hat seinen
Sitz in Österreich) von niedrigen Steuern und hohen Freibeträgen
profitieren (in Deutschland sind die Erträge mit Ausnahme des
Progressionsvorbehalt steuerfrei). Die Einstufung als gewerbliche Fonds
erfordert allerdings das ständige Handeln mit den Policen. Die in
Deutschland ansässigen Fonds können auf den Handel mit den Policen
verzichten, haben allerdings den Nachteil, dass sie die Erträge voll
versteuern müssen. Ähnlich wie bei den amerikanischen Fonds muss sich
das Herausfiltern des geeigneten Fonds an der persönlichen Situation
des Anlegers orientieren.
Deutsche
Lebensversicherungsfonds richten sich an den sicherheitsorientierten
Anleger. Die Fonds übernehmen die Policen im zweiten, renditestarken
Laufzeitabschnitt, leistet die anfallen Prämienzahlungen und
vereinnahmt die Ablaufleistungen. Die Rendite einer
Kapitallebensversicherung ergibt sich aus dem garantierten Mindestzins
des Sparanteils, der Überschussbeteiligung und dem Schlussgewinn.
Kündigt ein Anleger die Versicherung vorzeitig, so erhält er von der
Versicherung nur den Rückkaufswert, der die in der Vergangenheit
erwirtschaftete Überschussanteil wird nicht in vollem Umfang
berücksichtigt. Die Fonds bzw. die Provider zahlen dem Anleger einen
Wert, der sich zwischen dem „inneren Wert“ und dem Rückkaufwert bewegt.
Deutsche Lebensversicherungsfonds sind gewerblich geprägt. Somit müssen
die Anleger die Erträge mit ihren persönlichen Steuersatz versteuern.
|