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Für Institutionelle Investoren

Für institutionelle Investoren, Fonds und Emissionshäuser bieten wir Investitionsmöglichkeiten in den Bereichen

  • Immobilien, Immobilienportfolio oder Einzelimmobilien
  • Erbbaugrundstücke
  • Solar & Photovoltaikkraftwerke und Anlagen
  • Winkraftanlagen und Windparks
  • Industrieanlagen
  • Wasserkraft
  • Infrastruktur
  • Transportwesen, Schiff, Flugzeug, Helikopter, Lokomotiven
  • und in diversen weiteren Segmenten

Diese Investitionsmöglichkeiten bieten wir ausschließlich auf Nachfrage an.

Investitionsbeispiele:


1.       Ankauf eines kompletten am Netz befindlichen Solarparks in Deutschland.

 

Im Auftrag beschaffen, prüfen und rechnen wir, für Investitionsabsichten unserer Mandanten (Eigenkapitalvolumen ab ca. 500.000,-  Euro) verschiedene am Netz befindliche einzelne Solarparks, insbesondere in Deutschland.

 

Nachstehend finden Sie eine Kurzübersicht der Parameter wie diese im Bereich Private Placement – Photovoltaik / beginnend bereits ab 200.000 Euro Eigenkapital = Mindestbeteiligung / in der Regel vorzufinden sind.

 

Solarenergie – Private Placement Investition in Photovoltaik

  • Anlage befindet sich in Deutschland
  • Es handelt sich um einen bereits am Netz befindlichen Solarpark 
  • Ca. 7,5% p.a. EBIT prognostiziert
  • 20 Jahre Einnahmesicherheit durch gesetzlich fixierte Einspeisevergütung unter dem EEG !

 

Beabsichtigt wäre im Fall eines vollständigen Ankaufs, die Übernahme aller Gesellschafteranteile an einem in Deutschland gelegenen Freiflächen–Solarpark durch den Investor. Die kaufmännische Verantwortung wird langfristig durch den Initiator wahrgenommen. Eine kaufmännische und eine technische Due Diligence wird selbstverständlich vor der Übernahme der Gesellschafteranteile durchgeführt. Es wird ein komplettes Paket (incl. Finanzierungszusage des Fremdkapitalanteils in Höhe von ca. 80% durch eine Bank) geliefert.

 

Weitere beispielhafte Parameter eines möglichen Angebotes:

  • Spezifischer Ertrag ca. 970 kWh/kWp
  • Investitionsquote von ca. 98 %
  • Ertragsgutachten
  • Namhafte polykristalline Module (bankable)
  • Deutsche Wechselrichterhersteller (SMA / Siemens)
  • Deutscher GU als techn. Betriebsführer
  • Sehr attraktive Darlehenskonditionen und umfangreiches Versicherungspaket
  • Gesamtmittelrückfluss ca. 270% prognostiziert (inkl. Kapitalrückführung)
  • 20 Jahre Einnahmesicherheit: Die Laufzeit ist auf langfristigen, stetig hohen Ertrag auf längster vom EEG- garantierter Basis volle 20 Jahre angelegt
  • Konservativ kalkuliert, kein Verkaufserlös nach 20 Jahren (obwohl die Anlagen in der Regel stehenbleiben, weiterbetrieben werden können und auch weiterhin Strom produzieren)
  • Das Private Placement investiert in der Regel in einen deutschen Freiflächen-Solarpark mit polykristallinen Modulen und TOP-Wechselrichtern vom Weltmarktführer SMA in bester sonniger Lage (Ertragsgutachten)

 

 

               2.      Beispiel: Erbbaugrundstücke

  • Institutionelle Investitionen in Erbbau-Grundstücke
  • ab 2,5 Mio. Euro Investitionsvolumen
  • Grundstücksgesamtportfolio ca. 60 Mio. bis 100 Mio. Euro


Seit fast 100 Jahren hat sich auf dem deutschen Immobilienmarkt das Erbbaurecht bewährt.
Hierdurch werden das Eigentum an Grundstücken und den darauf stehenden Gebäuden rechtlich getrennt. Der Nutzer der Immobilie zahlt eine jährliche Erbpacht an den Eigentümer des Grund und Bodens – häufig vereinbart für bis zu 99 Jahre oder sogar länger.  

Wir bieten auf verschiedenen Wegen Investitionen in solche Erbbaugrundstücke an. Aktuelles Projekt ist ein Spezialfonds für institutionelle Anleger, mit dem Focus Erbbauzins Deutschland.

Die Investitionen in Erbbaugrundstücke haben für institutionelle Investoren mehrere äußerst interessante Gesichtspunkte:

  • Über Erbbau-Investments kann in Immobilien investiert werden, ohne unmittelbare Vermietungs- und Instandhaltungsrisiken eingehen zu müssen.
  • Der von den Erbbaurechtsnehmern an den Grundstückseigentümer zu zahlende Zins wird an die Entwicklung der Inflationsrate gekoppelt. Im Falle einer Geldentwertung steigt auch der Zins.
  • Diese Zahlungsverpflichtung des Erbbaunehmers wird im Grundbuch regelmäßig an erster Stelle eingetragen. Somit laufen die Zahlungen auch im Falles eines Verkaufes, des Vererbens oder der Versteigerung des auf dem Erbbaugrundstück stehenden Gebäudes unverändert weiter.
  • Weil die Zahlungsströme in der Regel über viele Jahrzehnte laufen, sind die Auswirkungen einer eventuellen längerfristigen Wertminderung von Grundstück und Gebäude auf den Anlageerfolg gering.
  • Auch den Erbbaurechtsnehmern bringt die Vereinbarung Vorteile. Sie verfügen über zusätzliche Liquidität, die anderenfalls in die Grundstücks-Investition gebunden wäre.
  • Erbbaurechtsnehmer können steuerliche Regeln nutzen. Die Erbbauzinszahlungen für die Nutzung des Grund und Bodens sind absetzbar und fallen bei Unternehmen außerdem nicht unter die Beschränkung des Betriebsausgabenabzuges für Zinsaufwendungen (die sogenannte Zinsschranke).

Der deutsche Erbbaumarkt

  • Schätzungen zufolge befinden sich 5 Prozent der Wohnfläche in Deutschland auf Erbbaugrundstücken.
  • Mehrheitlich sind Erbbaugrundstücke im Besitz von Kirchen und Gemeinden.
  • Darüber hinaus gibt es auch Unternehmen, zum Beispiel Bauträger, Industrieunternehmen oder institutionelle Investoren, die Erbbaugrundstücke in ihrem Bestand haben und diese teilweise auch zum Verkauf anbieten.

 

Die Vorteile einer Investition in Erbbaugrundstücke

  • Investition in Grund und Boden
  • Hohe Rechtssicherheit durch fast 100jährige Erfahrung und praktische Anwendung des Erbbaurechts in Deutschland.
  • Ein im Vergleich mit anderen Immobilienanlagen günstiges Rendite-Risiko-Verhältnis, da keine unmittelbaren Vermietungs- und Instandhaltungsrisiken für Gebäude bestehen.
  • Durch die Kopplung der Erbbauzins-Zahlungen an die Geldentwertung ist eine Wertsicherung bei inflationären Entwicklungen möglich.
  • Die Erbbauzins-Vereinbarung ist im Grundbuch festgeschrieben. Diese besteht auch im Falle einer Immobilien-Zwangsversteigerung – wie ebenso beim Verkauf oder Vererben – unverändert fort.
  • Der Erbbaurechtsnehmer haftet persönlich für die Zahlung des Erbbauzinses. Das  erhöht die Sicherheit der Einnahmen.
  • Das Gebäude auf dem Erbbaugrundstück ist ein zusätzlicher Sicherheitspuffer. Denn bei ausbleibenden Erbbauzins-Zahlungen kann eine Zwangsvollstreckung in das aufstehende Gebäude erfolgen (in der Regel nach der gesetzlichen Frist von zwei Jahren).
  • Beim Ankauf von Erbbaugrundstücken wird eine erheblich verminderte oder sogar keine Grunderwerbsteuer fällig. 
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