Diese Investitionsmöglichkeiten bieten wir ausschließlich
auf Nachfrage an.
Investitionsbeispiele:
1.Ankauf eines kompletten am Netz befindlichen Solarparks in Deutschland.
Im Auftrag beschaffen, prüfen und
rechnen wir, für Investitionsabsichten unserer Mandanten (Eigenkapitalvolumen ab ca. 500.000,- Euro) verschiedene am
Netz befindliche einzelne Solarparks, insbesondere in Deutschland.
Nachstehend finden Sie eine
Kurzübersicht der Parameter wie diese im
Bereich Private Placement – Photovoltaik / beginnend bereits ab 200.000 Euro Eigenkapital = Mindestbeteiligung / in der Regel vorzufinden sind.
Solarenergie – Private Placement Investition in Photovoltaik
Anlage befindet sich
in Deutschland
Es handelt sich um
einen bereits am Netz befindlichen Solarpark
Ca. 7,5% p.a. EBIT prognostiziert
20 Jahre
Einnahmesicherheit durch gesetzlich fixierte Einspeisevergütung unter
dem EEG !
Beabsichtigt wäre im Fall eines vollständigen Ankaufs, die
Übernahme aller Gesellschafteranteile an einem in Deutschland gelegenen
Freiflächen–Solarpark durch den Investor. Die kaufmännische Verantwortung wird
langfristig durch den Initiator wahrgenommen. Eine kaufmännische und eine
technische Due Diligence wird selbstverständlich vor der Übernahme der
Gesellschafteranteile durchgeführt. Es wird ein komplettes Paket (incl.
Finanzierungszusage des Fremdkapitalanteils in Höhe von ca. 80% durch eine
Bank) geliefert.
Weitere beispielhafte Parameter eines möglichen Angebotes:
Spezifischer Ertrag ca. 970 kWh/kWp
Investitionsquote von ca. 98 %
Ertragsgutachten
Namhafte polykristalline Module
(bankable)
Deutsche Wechselrichterhersteller
(SMA / Siemens)
Deutscher GU als techn.
Betriebsführer
Sehr attraktive Darlehenskonditionen
und umfangreiches Versicherungspaket
Gesamtmittelrückfluss ca. 270%
prognostiziert (inkl. Kapitalrückführung)
20 Jahre Einnahmesicherheit: Die Laufzeit ist auf langfristigen, stetig
hohen Ertrag auf längster vom EEG- garantierter Basis volle 20 Jahre
angelegt
Konservativ kalkuliert, kein
Verkaufserlös nach 20 Jahren (obwohl die Anlagen in der Regel stehenbleiben,
weiterbetrieben werden können und auch weiterhin Strom produzieren)
Das Private Placement investiert in
der Regel in einen deutschen Freiflächen-Solarpark mit polykristallinen
Modulen und TOP-Wechselrichtern vom Weltmarktführer SMA in
bester sonniger Lage (Ertragsgutachten)
Institutionelle Investitionen in
Erbbau-Grundstücke
ab 2,5 Mio. Euro Investitionsvolumen
Grundstücksgesamtportfolio ca. 60 Mio. bis 100
Mio. Euro
Seit fast 100 Jahren hat sich auf dem deutschen Immobilienmarkt das Erbbaurecht
bewährt. Hierdurch
werden das Eigentum an Grundstücken und den darauf stehenden Gebäuden rechtlich
getrennt. Der Nutzer der Immobilie zahlt eine jährliche Erbpacht an den
Eigentümer des Grund und Bodens – häufig vereinbart für bis zu 99 Jahre oder
sogar länger.
Wir
bieten auf verschiedenen Wegen Investitionen in solche Erbbaugrundstücke an.
Aktuelles Projekt ist ein Spezialfonds für institutionelle Anleger, mit dem
Focus Erbbauzins Deutschland.
Die
Investitionen in Erbbaugrundstücke haben für institutionelle Investoren mehrere
äußerst interessante Gesichtspunkte:
Über Erbbau-Investments kann in
Immobilien investiert werden, ohne unmittelbare Vermietungs- und
Instandhaltungsrisiken eingehen zu müssen.
Der von den Erbbaurechtsnehmern
an den Grundstückseigentümer zu zahlende Zins wird an die Entwicklung der
Inflationsrate gekoppelt. Im Falle einer Geldentwertung steigt auch der
Zins.
Diese Zahlungsverpflichtung des
Erbbaunehmers wird im Grundbuch regelmäßig an erster Stelle eingetragen.
Somit laufen die Zahlungen auch im Falles eines Verkaufes, des Vererbens
oder der Versteigerung des auf dem Erbbaugrundstück stehenden Gebäudes
unverändert weiter.
Weil die Zahlungsströme in der
Regel über viele Jahrzehnte laufen, sind die Auswirkungen einer
eventuellen längerfristigen Wertminderung von Grundstück und Gebäude auf
den Anlageerfolg gering.
Auch den Erbbaurechtsnehmern
bringt die Vereinbarung Vorteile. Sie verfügen über zusätzliche
Liquidität, die anderenfalls in die Grundstücks-Investition gebunden wäre.
Erbbaurechtsnehmer können
steuerliche Regeln nutzen. Die Erbbauzinszahlungen für die Nutzung des
Grund und Bodens sind absetzbar und fallen bei Unternehmen außerdem
nicht unter die Beschränkung des Betriebsausgabenabzuges für
Zinsaufwendungen (die sogenannte Zinsschranke).
Der
deutsche Erbbaumarkt
Schätzungen zufolge befinden
sich 5 Prozent der Wohnfläche in Deutschland auf Erbbaugrundstücken.
Mehrheitlich sind
Erbbaugrundstücke im Besitz von Kirchen und Gemeinden.
Darüber hinaus gibt es auch
Unternehmen, zum Beispiel Bauträger, Industrieunternehmen oder
institutionelle Investoren, die Erbbaugrundstücke in ihrem Bestand haben
und diese teilweise auch zum Verkauf anbieten.
Die
Vorteile einer Investition in Erbbaugrundstücke
Investition in Grund und Boden
Hohe Rechtssicherheit durch fast
100jährige Erfahrung und praktische Anwendung des Erbbaurechts in
Deutschland.
Ein im Vergleich mit anderen
Immobilienanlagen günstiges Rendite-Risiko-Verhältnis, da keine
unmittelbaren Vermietungs- und Instandhaltungsrisiken für Gebäude bestehen.
Durch die Kopplung der
Erbbauzins-Zahlungen an die Geldentwertung ist eine Wertsicherung bei
inflationären Entwicklungen möglich.
Die Erbbauzins-Vereinbarung ist
im Grundbuch festgeschrieben. Diese besteht auch im Falle einer
Immobilien-Zwangsversteigerung – wie ebenso beim Verkauf oder Vererben –
unverändert fort.
Der Erbbaurechtsnehmer haftet
persönlich für die Zahlung des Erbbauzinses. Das erhöht die
Sicherheit der Einnahmen.
Das Gebäude auf dem
Erbbaugrundstück ist ein zusätzlicher Sicherheitspuffer. Denn bei
ausbleibenden Erbbauzins-Zahlungen kann eine Zwangsvollstreckung in das
aufstehende Gebäude erfolgen (in der Regel nach der gesetzlichen Frist von
zwei Jahren).
Beim Ankauf von
Erbbaugrundstücken wird eine erheblich verminderte oder sogar keine
Grunderwerbsteuer fällig.