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Genossenschaftsanteile


Genossenschaft Energieerzeugung:



Genossenschaftbeteiligung: eine ebenso transparente wie rentable Form der ökologischen Beteiligung auf Basis des deutschen Genossenschaftsgesetzes - gültig seit dem 01.05.1889.

Die Genossenschaft wurde von engagierten Bürgern für engangierte Bürger ins Leben gerufen. Erklärtes Ziel ist die Förderung und der Ausbau von erneuerbaren Energien und dezentraler Energieerzeugung in ganz Deutschland. Das wollen wir und die im Genossenschaftsverband eingetragene Genossenscnaft gemeinsam mit Ihnen erreichen. Wir sind davon überzeugt, dass die direkte, aktive Bürgerbeteiligung dafür ein richtiger und fairer Weg ist.

Die Wirtschaftlich­keitsberechnung der Genossenschaft stützt sich gemäß den Vorgaben auf vorsichtig gewählte Zahlen und angemessene Sicherheitsabschläge. Die Sicherheitsfaktoren der eingetragenen Genossenschaft, wie z. B. die Prüfungen durch den Genossenschaftsverband und die jährlich zu bildenden Sicherheitsrücklagen sorgen darüber hinaus für nachhaltige und positive Grundbedingungen im Sinne aller Genossenschaftsmitglieder.

Die wesentlichen Highlights der Genossenschaft:

  • kein geschlossener Fonds, kein Darlehen, kein Genussrecht etc.
  • kurze Mindestbeteiligungsdauer
  • weitere Anteile können auch später noch erworben werden
  • jährlich vorgesehene Auszahlungen aus erwirtschafteten Erträgen
  • Zahlung der Abgeltungssteuer kann, bei noch nicht voll ausgeschöpften Freibeträgen, vom Genossenschaftsmitglied individuell gehandhabt werden
  • Mindestsumme nur 1.050 Euro pro Genossenschaftsanteil inkl. Eintrittsgeld
  • das Eintrittsgeld wird Satzungsgemäß und gemäß gesetzlicher Vorgaben in die Sicherheitsrücklage verbucht
  • zukunftsorientierte und ökologische Beteiligungsmöglichkeit
  • eine prognostizierte Dividende von jährlich 6% ist in den vergangenen Jahren mehrfach übertroffen worden
  • Investitionen in erneuerbare Energien und dezentrale Energieerzeugung durch die Genossenschaft
  • Mitspracherecht für jedes Mitglied bei der jährlichen Generalversammlung 
  • als eingetragene Genossenschaft (eG) unterliegt die Genossenschaft sehr strengen gesetzlichen Vorschriften


Die Beteiligungsmöglichkeit Bürger – Genossenschaftsbeteiligung ist eine hochinteressante und transparente Beteiligungsmöglichkeit mit nachhaltigem und ökologischem Anspruch. Die Mindestbeteiligung liegt bei 1.050,00 Euro (ein Anteil inkl. Eintrittsgeld). Die Auszahlung der Dividende ist jährlich in Höhe von 6% vorgesehen und wurde in allen zurückliegenden Jahren übertroffen. Da die genossenschaftliche Beteiligung während der Mitgliedschaft noch erhöht werden kann, wäre auch eine "Aufstockung" während der Mitgliedschaft möglich. Die Mindestbeteiligungsdauer der Genossenschaftsbeteiligung beträgt nur 3 Jahre, beginnend mit Erwerb der jeweiligen Anteile. Danach ist die Beteiligung dann jährlich kündbar und soll nach erfolgter Kündigung zu 100% zurück gezahlt werden.

Die Beteiligung an der Genossenschaft ist durch die breite Streuung in unterschiedliche in betrieb befindliche Anlagen, welche alle direkt der Genossenschaft und damit den Genossenschaftsmitgliedern gehören, ebenso so nachhaltig wie die Genossenschaft selbst. Als eingetragene Genossenschaft (eG) unterliegt die Genossenschaft sehr strengen gesetzlichen Vorschriften. Sie unterliegt somit ebenfalls jährlichen Prüfungen und strengen Auflagen durch den Verband und ist wie alle Genossenschaften auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet. 



Weitere Informationen unter: E-Mail: über das Kontaktformular

Risikohinweise entnehmen Sie bitte der jeweiligen Satzung und den relevanten Beteiligungsunterlagen die Sie jederzeit über uns anfordern können.

Es handelt sich auch bei Genossenschaftsbeteiligungen um eine unternehmerisch geprägte Beteiligungsform. Der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligung kann daher nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.

Der Erwerb dieser art der Beteiligungsmöglichkeit ist daher mit erheblichen Risiken verbunden. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Dies gilt auch für Genossenschaftsbeteiligungen.

Anteile an den vorgestellten Genossenschaften sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar.

Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.

Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligungsmöglichkeit sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.

Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Gesellschaft. Es besteht das grundsätzlich nicht auszuschließende Risiko des Totalverlusts der Einlage.

Die auf diesen Seiten abgebildeten Informationen stellen kein Angebot zur Beteiligung dar sondern sollen lediglich einen allgemeinen Überblick verschaffen. Allein die Satzung und die sonstigen vollständigen Beteiligungsunterlagen sind maßgeblich und dürfen als relevante Grundlage für eine Beteiligungsentscheidung genutzt werden.

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