Genossenschaftsanteile
Genossenschaft Energieerzeugung:
Genossenschaftbeteiligung: eine ebenso
transparente wie rentable Form der ökologischen Beteiligung auf Basis des
deutschen Genossenschaftsgesetzes - gültig seit dem 01.05.1889.
Die Genossenschaft wurde von engagierten Bürgern für engangierte Bürger ins
Leben gerufen. Erklärtes Ziel ist die Förderung und der Ausbau von erneuerbaren
Energien und dezentraler Energieerzeugung in ganz Deutschland. Das wollen wir und die im Genossenschaftsverband eingetragene Genossenscnaft gemeinsam
mit Ihnen erreichen. Wir sind davon überzeugt, dass die direkte, aktive
Bürgerbeteiligung dafür ein richtiger und fairer Weg ist.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Genossenschaft
stützt sich gemäß den Vorgaben auf vorsichtig gewählte Zahlen und angemessene
Sicherheitsabschläge. Die Sicherheitsfaktoren der eingetragenen
Genossenschaft, wie z. B. die Prüfungen durch den
Genossenschaftsverband und die jährlich zu bildenden
Sicherheitsrücklagen sorgen darüber hinaus für nachhaltige und positive
Grundbedingungen im Sinne aller Genossenschaftsmitglieder.
Die wesentlichen Highlights der Genossenschaft:
- kein geschlossener Fonds, kein Darlehen, kein Genussrecht etc.
- kurze Mindestbeteiligungsdauer
- weitere Anteile können auch später noch
erworben werden
- jährlich vorgesehene Auszahlungen aus erwirtschafteten Erträgen
- Zahlung der
Abgeltungssteuer kann, bei noch nicht voll ausgeschöpften Freibeträgen,
vom Genossenschaftsmitglied individuell gehandhabt werden
- Mindestsumme nur 1.050 Euro pro Genossenschaftsanteil inkl. Eintrittsgeld
- das Eintrittsgeld wird Satzungsgemäß und gemäß gesetzlicher Vorgaben in die Sicherheitsrücklage verbucht
- zukunftsorientierte und ökologische Beteiligungsmöglichkeit
- eine prognostizierte Dividende von jährlich 6% ist in den vergangenen Jahren mehrfach übertroffen worden
- Investitionen in erneuerbare Energien und dezentrale Energieerzeugung durch die Genossenschaft
- Mitspracherecht für jedes Mitglied bei der jährlichen
Generalversammlung
- als eingetragene Genossenschaft (eG) unterliegt die Genossenschaft sehr strengen gesetzlichen Vorschriften
Die Beteiligungsmöglichkeit Bürger – Genossenschaftsbeteiligung
ist eine hochinteressante und transparente Beteiligungsmöglichkeit mit nachhaltigem und ökologischem Anspruch. Die Mindestbeteiligung liegt bei 1.050,00 Euro
(ein Anteil inkl. Eintrittsgeld). Die Auszahlung der Dividende ist jährlich in Höhe von 6%
vorgesehen und wurde in allen zurückliegenden Jahren übertroffen. Da die genossenschaftliche Beteiligung während der Mitgliedschaft noch erhöht werden kann, wäre auch eine "Aufstockung" während der Mitgliedschaft möglich. Die
Mindestbeteiligungsdauer der Genossenschaftsbeteiligung beträgt nur 3 Jahre, beginnend
mit Erwerb der jeweiligen Anteile. Danach ist die Beteiligung dann jährlich
kündbar und soll nach erfolgter Kündigung zu 100% zurück gezahlt werden. Die Beteiligung an der Genossenschaft ist durch die breite Streuung in unterschiedliche
in betrieb befindliche Anlagen, welche alle direkt der Genossenschaft und damit den Genossenschaftsmitgliedern gehören, ebenso so nachhaltig wie
die Genossenschaft selbst. Als eingetragene Genossenschaft (eG) unterliegt die Genossenschaft sehr strengen gesetzlichen Vorschriften. Sie unterliegt somit ebenfalls jährlichen Prüfungen
und strengen Auflagen durch den Verband und ist wie alle Genossenschaften
auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet.
Weitere Informationen unter: E-Mail: über das Kontaktformular
Risikohinweise
entnehmen Sie bitte der jeweiligen Satzung und den relevanten
Beteiligungsunterlagen die Sie jederzeit über uns anfordern können.
Es handelt sich auch bei Genossenschaftsbeteiligungen um eine unternehmerisch geprägte Beteiligungsform. Der
wirtschaftliche Erfolg der Beteiligung kann daher nicht mit Sicherheit
vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als
prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Der Erwerb dieser art der Beteiligungsmöglichkeit ist daher mit erheblichen Risiken verbunden.
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und
kann auch niedriger ausfallen. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und
evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je
höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines
Verlustes. Dies gilt auch für Genossenschaftsbeteiligungen.
Anteile an den vorgestellten Genossenschaften sind keine Wertpapiere und somit
nicht täglich handel- und/oder verfügbar.
Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen
der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen
Konzeption der Beteiligungsmöglichkeit sind grundsätzlich allgemeiner
Natur. Vor einer Beteiligung
sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf
seine
individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird
empfohlen, zu
diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der
Vertragspartner und/oder der Gesellschaft. Es besteht das grundsätzlich nicht auszuschließende Risiko des
Totalverlusts der Einlage.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Informationen
stellen kein Angebot zur
Beteiligung dar sondern sollen lediglich einen allgemeinen Überblick
verschaffen. Allein die Satzung und die sonstigen
vollständigen Beteiligungsunterlagen sind maßgeblich
und dürfen als relevante Grundlage für eine Beteiligungsentscheidung
genutzt
werden.
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