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Risiken bei Beteiligungen und Sachwertanlagen


Auf unseren Seiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Ausführliche Risikohinweise  (bei Vermögensanlagen) entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt, Verkaufsprospekt, ggf. VIB  / WAI und den relevanten Verkaufsunterlagen.

Auszug der wesentlichen Risiken bei unternehmerischen und sonstigen Beteiligungsmöglichkeiten, Sachwertanlagen und Direktinvestments:

Es handelt sich im Regelfall um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann daher nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.

Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt ggf. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.

Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.

Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.

Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft.

Es besteht das grundsätzlich nicht auszuschließende Risiko des Totalverlustes der Einlage zzgl. Agio und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.

Die auf diesen Seiten abgebildeten Informationen stellen kein Angebot zur Beteiligung dar sondern sollen lediglich einen allgemeinen Überblick verschaffen. Allein das Verkaufsprospekt und die sonstigen vollständigen, relevanten und vom Emittenten und/oder der Bafin freigegebenen Unterlagen zum Beteiligungsangebot ist maßgeblich und darf als relevante Grundlage für eine Investitionsentscheidung genutzt werden.


Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit nicht unerheblichen Risiken verbunden und kann ggf. zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Die Beteiligung an einem Unternehmen beinhaltet für die Investoren jeweils auch die Übernahme aller unternehmerischen Risiken. Dies betrifft sowohl Private Placements, Direktinvestments und vollständige Übernahmen, als auch die Beteiligung mittels eines geschlossenen AIF oder in einer anderen Beteiligungsform. Die prognostizierten jährlichen Auszahlungen bei Beteiligungsgesellschaften liegen je nach Produkt und Beteiligungskonzept zwischen 5% p.a. und ggf. bis zu 20% p.a., ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der Beteiligung. Abhängig von in Betracht zu ziehenden Risikoaspekten und der Abwägung der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens, sowie von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten, ist somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung letztlich individuell und von unterschiedlicher Höhe. Hierbei kann die Rendite darüber hinaus positiv oder negativ von den prospektierten Daten abweichen.

Bei Beteiligungen erfolgen die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher als dies bei  herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode)  ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren. 

Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

IMPRESSUM  |  HAFTUNGSAUSSCHLUSS  |  RENDITEERKLÄRUNG  |  RISIKOHINWEIS  |  DATENSCHUTZ