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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf durch Dritte an uns übermittelte Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und —vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.

Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder Kaufgelegenheit bereits bekannt, so hat er uns dies innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.

Weitergabe an Dritte ist schadenersatzpflichtig. Die Provision für Nachweise oder Vermittlung beträgt:

a) bei direktem An- und Verkauf von Unternehmen / Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Beteiligungen an Unternehmen /Gesellschaften bürgerlichen Rechts und sonstigen Direktinvestments wird vom Vertragswert von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen /dem Kaufpreis vom Käufer 6 % zzgl. MwSt. berechnet
b) Bei An- und Verkauf von Grundbesitz, wird von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen vom Käufer 6 % zzgl. MwSt. berechnet
c) bei Erbbaurecht, wird vom gesamten zu zahlenden Erbauzins vom Käufer 1 % zzgl. MwSt. und von den auf dem Grundstück stehenden Gebäuden vom Käufer 5 % zzgl. MwSt. berechnet
d) bei Vermietung, werden 3 % des Gesamtbetrages der abgeschlossenen Jahresnettokaltmieten, zzgl. MwSt. berechnet, maximiert jedoch bis zu einer Laufzeit von 10 Jahren, mindestens jedoch 2,5 Monatsnettokaltmieten, zzgl. MwSt. Diese Honorare sind vom Mieter zu zahlen.
e) Vorkaufsrecht, wird vom Verkehrswert des Grundstücks (zahlbar vom Berechtigten) 1 % zzgl. MwSt. berechnet

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.

Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, Tausch statt Kauf/Miete, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag auf Grund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.


Vergütungen für die Vermittlung von Sachwertanlagen, PV Anlagen und Immobilien:  Hierbei fallen im Regelfall für die Käuferinnen und Käufern Beratungs- oder Vermittlungsvergütungen an, welche jeweils gesondert ausgewiesen werden und von den jeweiligen Käuferinnen und Käufern gegen Rechnungsstellung an Scherer Invest Management, Steffen Scherer zu zahlen sind.


Vergütungen für reine Kapitalanlagen ausschließlich in Form von Fonds: In der Regel erhält der Vermittler (Steffen Scherer, Scherer Invest Management)  bei Vertragsabschluss hierbei eine Vergütung, Provision, Zahlung ausschließlich und direkt von Seiten der Initiatoren. Somit fallen für Anleger im Regelfall hierfür keinerlei zusätzliche Kosten, Vergütungen oder Zahlungen an, welche direkt an Scherer Invest Management, Steffen Scherer, zu entrichten wären.


Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren/
Zuständige Verbraucherschlichtungsstellen

Scherer Invest Management, Steffen Scherer nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unten genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen. An Streitbeilegungsverfahren vor anderen als den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen nimmt Scherer Invest Management, Steffen Scherer nicht teil.

Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen sowie bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der §§ 655a-655d BGB (Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen) oder Art. 247a § 1 EGBGB (Allgemeine Informationspflichten bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen):

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2388-1907, Telefax: +49 69 709090-9901
Email: schlichtung@bundesbank.de
Internet: www.bundesbank.de/schlichtungsstelle

Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs:

Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Telefon: +49 228 41080, Telefax: +49 228 410862299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de/schlichtungsstelle
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/odr

Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz, Hamburg.

Hamburg, Juli 2006

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