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Deutsche Immobilien

  • INITIATOR: ZBI
  • ANGEBOTSNAME: ZBI Professional 12 Wohnimmobilien
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    https://www.scherer-invest-management.de/lib/images/beratungn.jpg

    Sehr gern übersenden wir Ihnen die vollständigen Unterlagen per E-Mail (PDF) und natürlich ebenfalls kostenfrei per Post.

  • BETEILIGUNG:

    PLATZIERT

    Die wesentlichen Eckpunkte des ZBI Professional 12


    Fondsgesellschaft / Publikums-AIF (alternativer Investmentfonds)

    ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Elfte Professional Immobilien Holding geschlossene Investmentkommanditgesellschaft

    Kapitalverwaltungsgesellschaft (nachfolgend "KVG")

    ZBI Fondsmanagement AG

    Mindestbeteiligung

    Grundsätzlich 25.000 EUR (in Ausnahmefällen ab 10.000 Euro) zuzüglich 5,0 % Ausgabeaufschlag

    ZBI Professional 12 – der Wohnimmobilienfonds

    Rund 15.000 Anleger haben sich in den vergangenen Jahren für eine Beteiligung an einem Fonds der ZBI Professional Linie entschieden und damit unserem Konzept der Vermögensbildung ihr Vertrauen geschenkt. Darunter sind viele Kunden, die seit dem Erwerb ihres ersten Anteils an einem geschlossenen ZBI Immobilienfonds unserer Strategie der werthaltigen Anlage treu bleiben.

    Seit dem Jahr 2002 hat die ZBI rund 1 Mrd. EUR (ohne Agio) Eigenkapital im Bereich der geschlossenen Publikumsfonds einwerben können. Diese Erfolgsgeschichte will ZBI mit dem ZBI Professional 12 fortsetzen.

    Die bisher erbrachten Leistungen der ZBI Professional Fonds sprechen für sich: Von den zwölf bisher aufgelegten ZBI Professional Fonds wurden bereits sechs mit einer Laufzeit von ca. 2,5 - 7,5 Jahren mit Ergebnissen zwischen ca. 5,34 % p. a. und 15,5 % p. a. verkauft. (Hinweis: aus der (Wert-) Entwicklung in der Vergangenheit kann nicht auf zukünftige Entwicklungen / Ergebnisse geschlossen werden). 

    Der ZBI Professional 12 macht einen Einstieg in die Assetklasse Wohnimmobilien grundsätzlich ab 25.000 EUR (im Ausnahmefall ab 10.000 Euro) möglich. Die Einkünfte werden aus Gewerbebetrieb erzielt. 


    Gründe für eine Beteiligung


    1. Stabile Vermögensklasse Wohnimmobilien

    Die Investition in deutsche Wohnimmobilien zeichnet sich durch verschiedene Vorteile aus,* wie durch die Anlage in renditeorientierte Sachwerte, zuverlässige Mieterträge aufgrund von vielen Mieteinheiten, einen umsatzstarken Markt und nicht zuletzt dadurch, dass Wohnen ein Grundbedürfnis ist.

    2. Ihr Partner, die ZBI Fondsmanagement AG

    Ihren Anlegern bietet die ZBI Fondsmanagement AG gemeinsam mit anderen Unternehmen der ZBI Gruppe das komplette Spektrum der Immobiliendienstleistungen inklusive einer jahrelangen Erfahrung auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt. Die Regulierung des vormals "grauen Kapitalmarkts" durch das KAGB leistet einen erheblichen Beitrag zum Anlegerschutz.

    3. Breite Streuung

    Der ZBI Professional 12 investiert in Wohnimmobilien in verschiedenen deutschen Metropolregionen und an ausgewählten Nebenstandorten. Durch eine breite Streuung der zu erwerbenden Anlageobjekte sollen bestehende Ausfallrisiken verringert und dadurch die Sicherheit und die Ertragschancen erhöht werden.

    4. Das "Kunde-zuerst-Prinzip"

    Bevor die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nach dem Verkauf am Erfolg des Fonds partizipiert, müssen die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Regelung sorgt für Interessengleichheit von Anlegern und KVG.

    5. Rückerstattung des Ausgabeaufschlags

    Der Ausgabeaufschlag ist gewinnberechtigt, wird verzinst und im Rahmen der Liquidation des Fonds plangemäß zu 100 % zurückerstattet.

    6. Stammanleger

    Zufriedene Stammanleger der ZBI Fonds beteiligen sich immer wieder an weiteren Fonds. So liegt die Quote der Wiederanleger z. B. beim ZBI Professional 9 bei 62 % des gesamten Kommanditkapitals.

    7. Gesamtertrag

    Von den bisher elf aufgelegten ZBI Professional Fonds konnten bereits fünf wieder verkauft werden. Aktuell läuft der Verkaufsprozess des ZBI Professional 6, wie bereits bei allen vorherigen aufgelösten Fonds strebt die ZBI an, den Anlegern ihre Einlage, den Ausgabeaufschlag und attraktive Gewinne auszuzahlen.

     

    * Bitte beachten Sie im Verkaufsprospekt die Darstellung der Risiken ab Kapitel 6. Prognosen sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen.


    Im Rahmen einer Reinvestitionsphase kann der AIF für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten bis zu 100 % des Investmentvermögens in Bankguthaben halten, um es entsprechend der Anlagestrategie erneut zu investieren. Bei einer Reinvestitionsphase handelt es sich um einen Zeitraum, in welchem keine Sachwerte in Form von Immobilien oder Anteile an Immobiliengesellschaften mehr gehalten werden und eine erneute Investition gemäß der in den Anlagebedingungen aufgeführten Anlagegrenzen vorgenommen wird. Das bestehende Handelskonzept der Gesellschaft bleibt hiervon unberührt.

    Die Dauer von Investitions- und Reinvestitionsphase kann jeweils durch Beschluss der Gesellschafter mit 75 % der abgegebenen Stimmen um weitere zwölf Monate verlängert werden.

    Die Anlageentscheidung wird auf Basis der in den Anlagebedingungen festgeschriebenen und nachfolgend dargestellten Investitionskriterien getroffen:

    • Mindestens 60 % des investierten Kapitals wird in Sachwerte in Form von Immobilien und Immobiliengesellschaften angelegt. Der Fokus liegt auf der Nutzungsklasse Wohnen:

    Mindestens 55% des investierten Kapitals wird unmittelbar oder mittelbar in Wohnimmobilen, mindestens 5 % des investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Gewerbeimmobilien vom Typ Büro, Praxis, Gastronomie und Handel angelegt. Sofern eine Investition in eine Immobilie erfolgt, die sowohl Wohnflächen wie auch gewerblich genutzte Flächen aufweist, erfolgt eine entsprechende prozentuale Zuweisung des
    jeweiligen Mietflächenteils zur Gesamtquote der Nutzungsart.

    • Mindestens 100 % des in „Sachwerten“ in Form von Immobilien und Immobiliengesellschaften investierten Kapitals wird in Vermögensgegenstände mit Belegenheitsort in der Bundesrepublik Deutschland angelegt.

    • Mindestens 60 % des investierten Kapitals wird in Vermögens- gegenstände angelegt, die in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern oder in einem Umkreis von 50 km um solche Städte belegen sind.

    • Mindestens 60 % des investierten Kapitals wird in Immobilien mit einem jeweiligen Verkehrswert von mindestens EUR 250.000 angelegt.

    • Eine Investition erfolgt dabei in Objekte, die im Erwerbszeitpunkt erstmals vermietet werden („Neubauten“) und Bestandsgebäude/Altbauten. Der Anteil der Neubauten darf insgesamt 30 % des investierten Kapitals nicht überschreiten. Bei Investitionen in Immobiliengesellschaften wird mindestens 60 % des investierten Kapitals in Anteile oder Aktien dieser Immobiliengesellschaften investiert werden, an denen der AIF sodann mindestens 80 % der Anteile oder Aktien halten wird.

    • Der AIF darf daneben in Bankguthaben sowie in Anteile oder Aktien geschlossener inländischer Spezial-AIF investieren, deren Anlagepolitik ausschließlich in der Vergabe von Darlehen zur Ankaufsfinanzierung von Sachwerten in Form von Immobilien und Immobiliengesellschaften liegt.

    Der AIF darf nicht in Vermögensgegenstände investieren, die nach § 81 Absatz 1 Nr. 1 KAGB verwahrt werden müssen sowie in Emittenten oder nicht börsennotierte Unternehmen, um nach § 261 Absatz 7 KAGB, §§ 287, 288 KAGB möglicherweise die Kontrolle über solche Unternehmen zu erlangen.


    Die Mindesteinlage beträgt EUR 25.000, (in Ausnahmefällen ab 10.000 Euro) zzgl. 5 % Ausgabeaufschlag hiervon.

    Die KVG ist berechtigt, im Wege der Einzelfallentscheidung für max. 25 % des gezeichneten Kapitals eine niedrigere Einlagesumme in Höhe von jeweils mindestens EUR 10.000, zzgl. 5 % Ausgabeaufschlag, zu akzeptieren. Die Kapitaleinlage muss in jedem Fall durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.

    Die Laufzeit des AIF ist befristet bis zum Ende des sechsten Jahres nach Beendigung der Zeichnungsphase. Die Gesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss, der der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf, um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn nach Einschätzung der KVG eine Liquidation nach Ablauf des vorgenannten Zeitraumes insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen nicht im Interesse der Anleger liegt. Sie wird nach Ablauf dieser Dauer aufgelöst und abgewickelt (liquidiert). Der Anleger hat kein Recht, seine Beteiligung zurückzugeben. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
    Empfehlung: Dieser AIF ist nicht für Anleger geeignet, die ihr Geld vor Ende der Laufzeit des AIF wieder zurückziehen wollen. Die Fondslaufzeit dauert mindestens bis zum Ende des sechsten Jahres nach Beendigung der Zeichnungsphase an.


    Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge (Prognose)


    Die drei vorstehend beispielhaft dargestellten Szenarien beruhen auf den im Rahmen der aufgestellten Fondskalkulation zu Grunde gelegten Wirtschaftlichkeitsdaten. Es werden die Aussichten der Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und der erwarteten Erträge dargestellt. Neben dem prognostizierten Gesamtmittelrückfluss vor Steuern („Mid-Case-Szenario“) erfolgt eine Darstellung basierend auf abweichenden marktpreisbestimmenden Faktoren sowohl in negativer wie auch in positiver Hinsicht.

    Da eine verlässliche Prognose auf Grund des Blind Pool-Charakters der Beteiligung schwierig ist, muss abhängig von den zukünftig vorzunehmenden Investitionen mit erheblichen Abweichungen der Rückzahlungen und Erträge für den Anleger gegenüber den dargestellten Szenarien und auch über diese Szenarien hinaus gerechnet werden.

    Wichtiger Hinweis

    Das ist eine unverbindliche Werbemitteilung, die kein öffentliches Angebot und keine Anlageberatung für die Beteiligung an dem genannten Fonds darstellt. Eine ausführliche Darstellung des Beteiligungsangebotes einschließlich verbundener Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte den veröffentlichten Verkaufsprospekten sowie den wesentlichen Anlegerinformationen. Diese Unterlagen können in deutscher Sprache jederzeit bei uns angefordert werden. Falls Angaben zur Wertentwicklung gemacht wurden, weisen wir darauf hin, dass die in der Vergangenheit erzielten Erfolge keine Garantie für die zukünftige Entwicklung der Anlage sind.


  • MINDESTBETEILIGUNG: 25.000 EUR zzgl. Agio, im Ausnahmefall abweichend 10.000 EUR zzgl. Agio
  • INVESTMENT:

    Wohnimmobilienfonds - und Ihre Zukunft hat ein Dach über dem Kopf

    ZBI - der Spezialist für deutsche Wohnimmobilien

    Die ZBI Gruppe bietet seit dem Jahr 2002 geschlossene Immobilienfonds an. Das ursprünglich von der ZBI Zentral Boden Immobilien AG ausgehende Fondsgeschäft wurde im Zuge der jüngsten Marktregulierung durch Einführung des Kapitalanlagengesetzbuches in die Hände der ZBI Fondsmanagement AG, der Kapitalverwaltungsgesellschaft der ZBI Gruppe, gelegt.

    Die ZBI Fondsmanagement AG bildet über die ZBI Gruppe das komplette Immobiliendienstleistungsspektrum inklusive einer großen nationalen und insbesondere auch regionalen Expertise ab. Das 250 Mitarbeiter starke Team der ZBI Gruppe bewirtschaftet an 8 Standorten aktuell 18.000 Wohneinheiten mit einem Investitionsvolumen von 1,4 Mrd. Euro. Das erfolgreiche Geschäftsmodell der ZBI Professional Fondslinie sieht den Einkauf von Wohnimmobilien mit Wertsteigerungspotential in den großen deutschen Ballungsräumen vor. In den nach dem Einkauf folgenden Jahren wird kontinuierlich der Immobilienbestand von ca. 2.000 Wohneinheiten pro Fonds „veredelt“, um diese nach einer Laufzeit des Fonds von ca. 6 - 8 Jahren zu verkaufen. Bisherige Ergebnisse für den Anleger liegen bei den fünf verkauften Fonds zwischen ca. 5,5 % p. a. und 15,5 % p. a.


    1. Die Vorteile der ZBI Professional Fonds auf den Punkt gebracht:

    • "Alles aus einer Hand-Konzept"
    • "Kunde zuerst-Prinzip"
    • "Spezialisten leisten mehr"

    2. Immobilien werden dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Anleger gerecht.


    3. Im Vergleich zum Direktinvestment eine breite Streuung mit
        über 1.000 Mieter-Bonitäten.



    Gründe für den ZBI Professional 12

    Entscheidende Argumente für den ZBI Professional 12 sind u.a.:

    • Stabile Vermögensklasse Wohnimmobilien
    • Der zuverlässige Partner ZBI
    • Die breite Streuung mit mehr als 1.000 Mietern
    • Die gute Leistungsbilanz der ZBI


  • IRR-RENDITE:

    Bei Beteiligungen und unternehmerisch geprägten Sachwertanlagen erfolgen die Auszahlungen und ggf. die anteilige Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

    Auf unseren Seiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

    Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

    RISIKOHINWEIS: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

    Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine individuelle Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine individuellen Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.


Weitere Deutsche Immobilien


Hinweis


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die auf unseren Internetseiten abgebildeten Informationen sich ausschließlich an inländische Investoren mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland richten.

Ausländischen Investoren, die keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, wird dieses Angebot ausdrücklich nicht offeriert. Diese dürfen aber selbstverständlich den direkten Kontakt zu uns aufnehmen. Wir erstellen dann gern ein adäquates, alternatives und individuelles Angebot welches für ausländische Investoren geeignet ist. 

Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine individuelle Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine individuellen Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.

Auf unseren Seiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis*, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:

* Hinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.

Die auf unseren Internetseiten bereit gestellten Informationen sind grundsätzlich nicht auf die persönliche Situation des einzelnen Interessenten zugeschnitten oder daran orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen sind Werbeinformationen und stellen keine Beatung und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils dar.

Die vollständigen Angebotsunterlagen, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte den vollständigen Verkaufsunterlagen die Sie jedereit bei uns anfordern können.


Auszug der wesentlichen Risiken der auf unseren Seiten abgebildeten Beteiligungsmöglichkeiten

Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung oder Anlageform. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann daher nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.

Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt ggf. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.

Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Interessent daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.

Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft.

Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein diese bilden das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und dürfen als Grundlage eines Beitrittes dienen.

Bei den auf dieser Internetseite enthaltenen Angaben handelt es sich um Werbung. Die Angaben sind daher verkürzt dargestellt. Die wesentlichen Informationen sind in den vollständigen Angebots- und Beteiligungsunterlagen enthalten.

Die Angaben auf unseren Internetseiten stellen insbesondere keinen Bestandteil eines Verkaufsprospekt dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Direktinvestments, eines Anteils an einem Investitions- und Beteiligungsangebot, eines Anteils an einer Genossenschaft, an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) oder einer sonstigen Vermögensanlage sollte grundsätzlich erst nach Erhalt und Lektüre der vollständigen Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.


Erstinformation gemäß § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung



Allgemeine Informationen

Unternehmerisch geprägte Investitionen bieten, neben einer überprüfbaren Plausibilität und einer transparenten Rendite - Risikostruktur, auch Lösungen für wirtschaftliche und steuerliche Problemstellungen. Neben den unternehmerischen Chancen und Risiken der jeweiligen Beteiligung, welche entsprechend ausführlich in den dazugehörigen Beteiligungsprospekten abgebildet sind, haben alle unternehmerisch geprägten Beteiligungen jedoch gemeinsam, dass Investitionen sich nur dann lohnen, wenn die finanzierten Objekte wirtschaftlich sinnvoll sind.


Rendite


Die hier abgebildeten Informationen stellen kein Angebot zum Kauf, zur Übernahme, oder zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Angebot immer die vollständigen Unterlagen und Informationen bei uns an.


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Telefon: +49 40 - 86682283