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- ANGEBOTSNAME: IAB Auflösung 2025 ! Freilandanlage Sylda 2.0 / Inbetriebnahme 04/2025 / Progn. Mid Case 6,67 % / PVA je WR ab 55,04 kWp zu 1.090 €/kWp - Kaufpreise ab Euro 59.993,60 netto*
- Sie wünschen weitere Informationen?Sehr gern übersenden wir Ihnen die vollständigen Unterlagen per E-Mail (PDF) und natürlich ebenfalls kostenfrei per Post.
- INVESTMENT:
IAB fähige, Freilandanlage Sylda 2.0 / Kauf von einzelnen PVA ab 1 WR (5 WR verfügbar, nebst Modulen)
- Kaufvertrag & Anzahlung 2024 + Restkaufpreiszahlung in 2025
- Inbetriebnahme geplant 04/2025
- Netzanschluss geplant 05/2025
- PVA ab 55,04 kWp - zu 990
€/kWp netto* (1 WR)
- Kaufpreise ab Euro 54.489,60 netto* (1 WR)
In Addition von weiteren WR bis max. 5 WR noch verfügbar
- Es handelt sich jeweils um ausgewiesene Einzelanlagen mit numerierten WR, die in der jeweils von Ihnen gewählten Anzahl und Größe mit dem Kauf in Ihr Eigentum übergehen.
Eigentumsverhältnisse des Grundstücks Pachtgrundstück
Pachtvertrag Inbetriebnahmejahr + 20 Jahre
Verlängerungsoption des Pachtvertrags 10 x 1 Jahr
Wirtschaftlichkeit der PVA (Prognose)
Base Case 4,58%
Mid Case 7,34%
Best Case 11,65%
Verkaufspreise
Kaufpreis je kWp (netto) 990,00 €*
Kaufpreis (netto) PVA ab 54.489,60 €* (6 PVA/WR verfügbar)
*Alle genannten Preise: verstehen sich zzgl. MwSt. / * Bei Erwerb ist vom Käufer eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 3% zzgl. MwSt. auf den Nettokaufpreis zu zahlen. Zahlbar an Scherer Invest Management nach Kaufvertragsschließung und Erwerb der jeweiligen PVA, gegen Rechnungsstellung. Die Vermittlungsvergütung ist im Rahmen der Investition steuerlich voll abzugsfähig.
Bitte beachten Sie, dass alle genannten Preise, die Dienstleistungen im Rahmen des Anlagenerwerbs und des Anlagenbetriebes, sowie die Vermittlungsvergütung nicht verhandelbar sind.
Die möglichen Investitionsgrößen sind an den technischen Gegebenheiten und verfügbaren WR, nebst Modulen bemessen.
- Da die Anzahl und die Kombination von WR (Wechselrichtern) und Modulen variabel ist, sind in Addition größere Investitionsgrößen möglich. Kommen Sie diesbezüglich bitte sehr gern auf uns zu.
Sie können die jeweilige PVA mit einer bereits bestehenden GmbH, KG, UG, GbR, GmbH & Co.KG oder einer sonstigen Rechtsform kaufen und betreiben.Ebenso kann der Kauf aber auch als Privatperson (dann Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer) erfolgen. Je nach steuerlicher und persönlicher Situation kann die eine oder die andere Variante sinnvoll sein. Ebenso kann z.B. eine Gewerbeanmeldung (Einzelunternehmer) auch erst nach dem Kauf erfolgen.Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können entsprechend steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung, nebst IAB-Auflösung, daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.
Um für Sie bei Kaufinteresse diese PV-Anlage zu sichern, kommen Sie bitte gern auf uns zu.
Alle relevanten Unterlagen, die Präsentation, den Musterkaufvertrag, Grundbuchauszug etc. zu der hier vorgestellten PV-Anlage finden Sie bitte im Datenraum. Den Zugangslink erhalten Sie auf Anfrage.
- Die Lieferung der PVA erfolgt schlüsselfertig, nebst allen erforderlichen Verträgen (Direktvermarktung, Versicherung, Wartung, etc.).
- Die Zahlungsmodalitäten sind wie folgt: 60% bei Kaufvertragsunterzeichnung, 30% bei Lieferung der Module und WR, 5% bei EEG-Inbetriebnahme, 5% bei Netzanschluss.
- Die prognostizierten Erlöse, nach laufenden Kosten (technische Betriebsführung, kaufmännische Verwaltung, Versicherung und Sonstiges) werden im ersten vollen Jahr im Base Case bei reiner EEG Vermarktung (Fall Back Szenario), kalkuliert, im Mid Case bei realistisch prognostizierter Börsenstromvermarktung und im Bestcase bei positiv prognostizierter Börsenstromvermarktung. Sollte der Erlös an der Strombörse höher als im Best Case oder Mid Case liegen, partizipieren die Eigentümerinnen und Eigentümer der jeweiligen PVA selbstverständlich vollständig am dann möglichen Mehrerlös.
- Eine "Absicherung nach unten" erfolgt hier im Base Case durch das EEG über die für 20 Jahre gesetzlich festgelegte EEG-Vergütung bei Inbetriebnahme.
Bitte beachten Sie, dass wir die aktuellen PV-Anlagen nur dann zum Verkauf bringen, sofern auf der Käuferseite eine Kaufpreiszahlung bereits grundsätzlich sicher gestellt ist.
Sie erwerben die Photovoltaik-Einzelanlage(n) direkt im Eigentum und können steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten gleichermaßen für neue und für „gebrauchte“ Anlagen. Wenn Sie eine PV-Anlage erwerben und diese betreiben, werden Sie unternehmerisch tätig. Der Investor kann die steuerliche Ausgestaltung daher im gewünschten Rahmen selbst bestimmen. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Belange ausführlich mit Ihrem persönlichen Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin.
Als kaufmännischer Verwalter betreuen unsere erfahrenen Vertragspartner die PV-Anlage dann in Ihrem Auftrag über die gesamte Laufzeit, erstellen die jährlichen Abrechnungen für Investition und Ertrag und sorgen ebenfalls für die monatlichen laufenden Auszahlungen an die Eigentümer der PV-Anlagen.
Warum ist dieses Direktinvestment sinnvoll?
- Sie investieren in eine inflationsgeschützte Sachwertanlage
- Planbare Erträge durch staatlich garantierte Höhe der EEG-Einspeisevergütung
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
- Sie erwerben eine schlüsselfertige Photovoltaikanlage.
- Es ist kein geschlossener Fonds und keine Beteiligung.
- Aktiver Beitrag zum Umweltschutz
- IRR-RENDITE:
Bei Beteiligungen und unternehmerisch geprägten Sachwertanlagen erfolgen die Auszahlungen und ggf. die anteilige Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.Auf unseren Seiten finden sich sowohl Vermögensanlagen, als auch Kaufangebote für Sachwerte, Firmenübernahmen und Produktionsmittel, welche keine Vermögensanlagen darstellen.Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG, sofern es sich um eine Vermögensanlage handelt:RISIKOHINWEIS: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.
Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine individuelle Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine individuellen Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.
Weitere Umwelt - Energie
Hinweis
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die auf unseren Internetseiten abgebildeten Informationen sich ausschließlich an inländische Investoren mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland richten.
Ausländischen Investoren, die keinen
Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, wird dieses Angebot ausdrücklich nicht offeriert. Diese dürfen aber selbstverständlich den direkten Kontakt zu uns aufnehmen. Wir erstellen dann gern ein adäquates, alternatives und individuelles Angebot welches für ausländische Investoren geeignet ist.
Unsere Angebote und Informationen richten sich grundsätzlich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die nicht auf eine individuelle Anlageberatung angewiesen sind. Es werden keine individuellen Beratungsdienstleistungen erbracht, eine Aufklärung über die angebotenen Anlagen erfolgt ausschließlich in Form von standardisierten Informationsunterlagen.
* Hinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Vermögens und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen. Grundsätzlich gilt: je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.
Die auf unseren
Internetseiten bereit gestellten Informationen sind grundsätzlich nicht auf die
persönliche Situation des einzelnen Interessenten zugeschnitten oder daran
orientiert. Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen
sind Werbeinformationen und stellen keine Beatung und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb
eines Anteils dar.
Die vollständigen Angebotsunterlagen, etc. können Sie jederzeit direkt bei uns anfordern. Wir versenden die Unterlagen für Sie kostenfrei elektronisch (PDF) und ebenfalls kostenfrei per Post. Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte den vollständigen Verkaufsunterlagen die Sie jedereit bei uns anfordern können.
Auszug der wesentlichen Risiken der auf unseren Seiten abgebildeten Beteiligungsmöglichkeiten
Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung oder Anlageform. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann daher nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können demnach geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
Anteile an Beteiligungsgesellschaften jedweder Art sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt ggf. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an Beteiligungsgesellschaften kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
Es besteht ein grundsätzliches Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind grundsätzlich allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Interessent daher die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Grundsätzlich wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Beteiligungsgesellschaft.
Die vorstehenden Informationen stellen kein Angebot oder Aufforderung zur Beteiligung dar. Bitte fordern Sie bei Interesse an einem Beteiligungsangebot immer die vollständigen Beteiligungsunterlagen bei uns an. Allein diese bilden das eigentliche Beteiligungsangebot vollständig ab und dürfen als Grundlage eines Beitrittes dienen.
Bei
den auf dieser Internetseite enthaltenen Angaben handelt es sich um Werbung. Die Angaben sind daher verkürzt dargestellt. Die wesentlichen
Informationen sind in den vollständigen Angebots- und Beteiligungsunterlagen enthalten.
Die Angaben auf unseren Internetseiten stellen insbesondere keinen Bestandteil eines Verkaufsprospekt dar. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Durch die Angaben wird keine Anlageberatung erteilt und wird auch keine Anlagevermittlung vorgenommen. Die Angaben stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine Entscheidung über den Erwerb eines Direktinvestments, eines Anteils an einem Investitions- und Beteiligungsangebot, eines Anteils an einer Genossenschaft, an einem Alternativen Investment Fonds (AIF) oder einer sonstigen Vermögensanlage sollte grundsätzlich erst nach Erhalt und Lektüre der vollständigen Angebotsunterlagen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
Erstinformation gemäß § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung