Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die
in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf durch Dritte an uns übermittelte Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und
Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten;
eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber
nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf
und —vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
Ist
dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss
eines Vertrages oder Kaufgelegenheit bereits bekannt, so hat er uns dies innerhalb von 5
Werktagen mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Weitergabe an Dritte ist schadenersatzpflichtig. Die Provision für Nachweise oder Vermittlung beträgt: a)
bei direktem An- und Verkauf von Unternehmen / Gesellschaften bürgerlichen
Rechts oder Beteiligungen an Unternehmen /Gesellschaften bürgerlichen
Rechts und sonstigen Direktinvestments wird vom Vertragswert von allen dem Verkäufer versprochenen
Leistungen /dem Kaufpreis vom Käufer 6 % zzgl. MwSt. berechnet b) Bei An- und
Verkauf von Grundbesitz, wird von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h.
von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen vom Käufer 6 % zzgl.
MwSt. berechnet c) bei Erbbaurecht, wird vom gesamten zu zahlenden
Erbauzins vom Käufer 1 % zzgl. MwSt. und von den auf dem Grundstück
stehenden Gebäuden vom Käufer 5 % zzgl. MwSt. berechnet d) bei
Vermietung, werden 3 % des Gesamtbetrages der abgeschlossenen
Jahresnettokaltmieten, zzgl. MwSt. berechnet, maximiert jedoch bis zu
einer Laufzeit von 10 Jahren, mindestens jedoch 2,5
Monatsnettokaltmieten, zzgl. MwSt. Diese Honorare sind vom Mieter zu
zahlen. e) Vorkaufsrecht, wird vom Verkehrswert des Grundstücks (zahlbar vom Berechtigten) 1 % zzgl. MwSt. berechnet Unser
Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder
unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die
Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und
gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes
Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der
Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte
wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des
von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn
und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem
ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande
kommen. Der Provisionsanspruch entsteht
z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf,
Tausch statt Kauf/Miete, wie auch beim Erwerb im Wege der
Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf
Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag auf Grund
auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag
aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus
anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw.
nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist
derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum
Schadenersatz verpflichtet.
Vergütungen für
die Vermittlung von Sachwertanlagen, PV Anlagen und Immobilien: Hierbei fallen
im Regelfall für die Käuferinnen und
Käufern Beratungs- oder Vermittlungsvergütungen an, welche jeweils
gesondert ausgewiesen werden und von den jeweiligen Käuferinnen und
Käufern gegen Rechnungsstellung an Scherer Invest Management, Steffen
Scherer zu zahlen sind.
Vergütungen für reine Kapitalanlagen ausschließlich in Form von Fonds: In der Regel erhält der Vermittler (Steffen Scherer, Scherer Invest Management) bei
Vertragsabschluss hierbei eine Vergütung, Provision, Zahlung ausschließlich und direkt von Seiten der
Initiatoren. Somit fallen für Anleger im Regelfall hierfür keinerlei zusätzliche Kosten, Vergütungen oder Zahlungen
an, welche direkt an Scherer Invest Management, Steffen Scherer, zu entrichten
wären. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren/ Zuständige Verbraucherschlichtungsstellen
Scherer
Invest Management, Steffen Scherer nimmt an Streitbeilegungsverfahren
vor den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher
können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unten
genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen
Zuständigkeitsbereichs anrufen. An Streitbeilegungsverfahren vor anderen
als den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen nimmt Scherer
Invest Management, Steffen Scherer nicht teil. Bei Streitigkeiten
mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen
sowie bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der §§
655a-655d BGB (Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und
entgeltlichen Finanzierungshilfen) oder Art. 247a § 1 EGBGB (Allgemeine
Informationspflichten bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und
entsprechenden Finanzierungshilfen): Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 2388-1907, Telefax: +49 69 709090-9901 Email: schlichtung@bundesbank.de Internet: www.bundesbank.de/schlichtungsstelle Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs: Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn Telefon: +49 228 41080, Telefax: +49 228 410862299 E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de Internet: www.bafin.de/schlichtungsstelle Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/odrAbweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz, Hamburg. Hamburg, Juli 2006
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